Sachverhalt:
Die Landshuter Straße zwischen Autobahnanschlussstelle Burgweinting, BAB 3 und Osttangente (Länge 750 m, Breite 10 m), stadteinwärts, ist nach § 5 Abs. 2 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) als Bundesstraße 15 gewidmet und liegt somit in der Baulast der Stadt Regensburg. Die Landshuter Straße wird täglich mit ca. 26000 Kraftfahrzeugen und einem Schwerlastverkehrsanteil von 8 % befahren. Durch das hohe Verkehrsaufkommen haben sich in den letzten Jahren in der rechten Fahrspur und in der Busspur Spurrinnen gebildet, die in jeder Hinsicht eine erhebliche Unfallgefahr (fehlender Wasserabfluss, Sturzgefahr für Zweiradfahrzeuge) darstellen. Weiterhin sind in Teilbereichen Risse, Setzungen, Kornaufbrüche und Flickstellen durch Verlegung von Versorgungsleitungen der Sparten vorhanden.
Gemäß Art. 9 BayStr. WG hat der Straßenbaulastträger die Straßen in einem den Erfordernissen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung genügenden Zustand zu erhalten. Im Hinblick auf die dadurch gesetzlich begründete Verkehrssicherungspflicht und zur Substanzerhaltung der Straße ist die Erneuerung des Oberbaues der rechten stadteinwärtigen Fahrspur, der Busspur und die Erneuerung der Deckschicht der linken stadteinwärtigen Fahrspur dringend geboten.
Instandsetzungsvorschlag: - Regulierung der Entwässerungsrinnen - Abfräßen der verformten Schichten in einer durchgehenden Stärke von 12 cm - Aufbau der neuen Schichten auf der freigelegten Asphalttragschicht mit
8,0 cm Asphaltbinder 0/16 S, PmB 4,0 cm Splittmastixasphalt 0/11s PmB ______ 12 cm Erneuerungsaufbau
Im Bereich der linken Fahrspur wird die vorhandene unebene Deckschicht abgefräst und durch eine neue ersetzt. Insbesondere die Ebenflächigkeit des Splittmastixasphalt wirkt lärmmindernd. Die Baumaßnahme soll im Sommer 2013 durchgeführt werden. Sie ist nicht beitragsfähig. Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 275.000,00 € stehen bei Haushaltsstelle 1.6611.9503 zur Verfügung.
Der Ausschuss beschließt:
Der Erneuerung des Straßenoberbaues in der Landshuter Straße zwischen Autobahnanschlussstelle Burgweinting, BAB 3 und Osttangente, stadteinwärts, wird zugestimmt.
Anlagen:
1 Lageplanausschnitt 1 Fotodokumentation
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