Vorlage - VO/13/8618/65  

 
 
Betreff: Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG);
Widmung von Verkehrsflächen zu Ortsstraßen und beschränkt-öffentlichen Wegen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Tiefbauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Entscheidung
09.04.2013 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:             

 

Anlage18 Lagepläne

 

1. Widmung von Verkehrsflächen zu Ortsstraßen

 

Die in der nachfolgenden Tabelle (Nr. 1-19) aufgeführten und auf den beiliegenden Lageplänen (Anlage 1-15) schraffiert dargestellten Straßen bzw. Straßenteilflächen stehen im Rahmen der innerstädtischen Verkehrserschließung allen Verkehrsarten zur Benutzung offen. Die Verkehrsflächen erfüllen die Klassifizierungsmerkmale einer Ortsstraße.

 

Entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung sind die Straßen bzw. Straßenteilflächen zu Ortsstraßen nach Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zu widmen.

 

Die Stadt Regensburg ist Eigentümerin der Straßengrundstücke. Die Widmungsvoraussetzungen des Art. 6 Abs. 3 BayStrWG sind somit erfüllt.

 

Mit der Widmung zur Ortstraße erhalten die genannte Verkehrsflächen ihren öffentlichen Charakter und stehen der Allgemeinheit unwiderruflich zur Benutzung im Rahmen ihrer Verkehrsbedeutung zur Verfügung. Erst durch ein förmliches Einziehungsverfahren kann der öffentliche Charakter dieser Straßen wieder aufgehoben werden.

 

Die Straßenbaulast für die nachfolgend aufgeführten Verkehrsflächen trägt die Stadt Regensburg gemäß Art. 47 Abs. 1 BayStrWG.

 

 

lfdNr

Name

Anfangspunkt

Endpunkt

nge/km

1

Rudolf-Aschenbrenner-Platz (Teilfläche)

Anlage 1

Friedrich-Viehbacher-Allee

Flursck mit der FlNr. 787/18, Gem. Burgweinting

0,062

2

Xaver-Fuhr-Straße

Anlage 2

Obertraublinger Straße

Flurstück mit der FlNr. 1301, Gem. Burgweinting

0,180

3

Xaver-Fuhr-Straße

(Stichstraße 1)

Anlage 3

Xaver-Fuhr-Straße

Flurstück mit der FlNr. 1301/88, Gem. Burgweinting

0,090

4

Xaver-Fuhr-Straße

(Stichstraße 2)

Anlage 4

Xaver-Fuhr-Straße

Flurstück mit der FlNr. 1301/89, Gem. Burgweinting

0,046

5

Xaver-Fuhr-Straße

(Stichstraße 3)

Anlage 5

Xaver-Fuhr-Straße

Flurstück mit der FlNr. 1301/89, Gem. Burgweinting

0,046

6

Xaver-Fuhr-Straße

(Stichstraße 4)

Anlage 6

Xaver-Fuhr-Straße

Flurstück mit der FlNr. 1301/89, Gem. Burgweinting

0,046

7

Xaver-Fuhr-Straße

(Stichstraße 5)

Anlage 7

Xaver-Fuhr-Straße

Flurstück mit der FlNr. 1301/149, Gem. Burgweinting

0,057

8

Xaver-Fuhr-Straße

(Stichstraße 6)

Anlage 8

Xaver-Fuhr-Straße

Flurstück mit der FlNr. 1301/149, Gem. Burgweinting

0,057

9

Heinz-Conrad-Straße

Anlage 9

Obertraublinger Straße

Flurstück mit der FlNr. 1301, Gem. Burgweinting

0,150

10

Heinz-Conrad-Straße

(Stichstraße 1)

Anlage 10

Heinz-Conrad-Straße

Flurstück mit der FlNr. 1301/149, Gem. Burgweinting

0,045

11

Heinz-Conrad-Straße

(Stichstraße 2)

Anlage 11

Heinz-Conrad-Straße

Flurstück mit der FlNr. 1301/149, Gem. Burgweinting

0,045

12

Heinz-Conrad-Straße

(Stichstraße 3)

Anlage 12

Heinz-Conrad-Straße

dliche Grundstücksecke des Flurstücks mit der FlNr. 1455/7, Gem. Burgweinting

0,055

13

Heinz-Conrad-Straße

(Stichstraße 4)

Anlage 13

Heinz-Conrad-Straße

dliche Grundstücksecke des Flurstücks mit der FlNr. 1455/49, Gem. Burgweinting

0,055

14

Heinz-Conrad-Straße

(Stichstraße 5)

Anlage 14

Heinz-Conrad-Straße

Flurstück mit der FlNr. 1455/2, Gem. Burgweinting

0,055

15

Rudolf-Schlichtinger-

Straße; FlNr: 1301/26; (Stichstraße 1)

Anlage 15

Rudolf-Schlichtinger-Straße

Flurstück mit der FlNr. 1301/25, Gem. Burgweinting

0,071

16

Rudolf-Schlichtinger-

Straße; FlNr: 1301/27; (Stichstraße 2)

Anlage 15

Rudolf-Schlichtinger-Straße

Flurstück mit der FlNr. 1301/25, Gem. Burgweinting

0,073

17

Rudolf-Schlichtinger-

Straße; FlNr: 1301/28; (Stichstraße 3)

Anlage 15

Rudolf-Schlichtinger-Straße

Flurstück mit der FlNr. 1301/25, Gem. Burgweinting

0,079

18

Rudolf-Schlichtinger-

Straße; FlNr: 1301/29; (Stichstraße 4)

Anlage 15

Rudolf-Schlichtinger-Straße

Flurstück mit der FlNr. 1301/25, Gem. Burgweinting

0,083

19

Rudolf-Schlichtinger-

Straße; FlNr: 1301/30; (Stichstraße 5)

Anlage 15

Rudolf-Schlichtinger-Straße

Flurstück mit der FlNr. 1301/25, Gem. Burgweinting

0,098

 

 

2. Widmung von Verkehrsflächen zu beschränkt-öffentlichen Wegen

 

Die in der nachfolgenden Tabelle (Nr. 1-2) aufgeführten und auf den beiliegenden Lageplänen (Anlage 16-17) schraffiert dargestellten Verkehrsflächen dienen dem öffentlichen Fußnger- und Radverkehr. Erlaubt ist außerdem der Anlieger- und Lieferverkehr.

 

Die in der nachfolgenden Tabelle (Nr. 3) aufgeführte und auf dem beiliegendem Lageplan (Anlage 18) schraffiert dargestellte Verkehrsfläche dient dem öffentlichen Fußngerverkehr.

 

Entsprechend ihrer tatsächlichen Bedeutung für den öffentlichen Verkehr, sind diese Flächen zu beschränkt-öffentlichen Wegen gem. Art. 53 Nr. 2 BayStrWG zu widmen, um dem dort stattfindenden öffentlichen Verkehr eine gesicherte Rechtsgrundlage zu verschaffen.

 

Mit der Widmung zum beschränkt-öffentlichen Weg erhalten die genannten Verkehrsflächen

ihren öffentlichen Charakter und stehen der Allgemeinheit unwiderruflich zur Benutzung im Rahmen ihrer Verkehrsbedeutung zur Verfügung. Erst durch ein förmliches Einziehungsverfahren kann der öffentliche Charakter dieser Wege wieder aufgehoben werden.

 

Die Stadt Regensburg ist Eigentümerin der Straßengrundstücke. Die Widmungsvoraussetzungen des Art. 6 Abs. 3 BayStrWG sind somit erfüllt.

 

Die Straßenbaulast für die nachfolgend aufgeführten Verkehrsflächen trägt die Stadt Regensburg gemäß Art. 54a Abs. 1 BayStrWG.

 

 

lfdNr

Name

Anfangspunkt

Endpunkt

nge/km

1

Wegeverbindung Friedrich-Viehbacher-Allee zu Hermann-Höcherl-Straße

(ausgebaut)

Anlage 16

Friedrich-Viehbacher-Allee bei HsNr. 26

Flurstück mit der FlNr. 1458, Gem. Burgweinting

0,317

2

Wegeverbindung Rudolf-Schlichtinger-Straße zu Xaver-Fuhr-Straße

Anlage 17

Rudolf-Schlichtinger-Straße bei HsNr. 12a

Wegeverbindung Friedrich-Viehbacher-Allee zu Hermann-Höcherl-Straße

(ausgebaut)

0,053

3

Wegeverbindung FlNr. 1301/149

Anlage 18

Wegeverbindung Friedrich-Viehbacher-Allee zu Hermann-

cherl-Straße

(ausgebaut)

Verbindungsstraße von Xaver-Fuhr-Straße zu Heinz-Conrad-Straße

0,122

 

 


Der Ausschuss beschließt:

 

1.              Die im Bericht der Verwaltung genannten und auf den beiliegenden Lageplänen

(Anlage 1-15) schraffiert dargestellten Straßen bzw. Straßenteilflächen werden zu Ortsstraßen gemäß Art. 46 Nr. 2 BayStrWG gewidmet. Die Straßenbaulast trägt die Stadt Regensburg.

 

2.               Die im Bericht der Verwaltung genannten und auf den beiliegenden Lageplänen

(Anlage 16-18) schraffiert dargestellten Verkehrsflächen werden zu beschränkt-öffentlichen Wegen gemäß Art. 53 Nr. 2 BayStrWG gewidmet. Die Straßenbaulast trägt die Stadt Regensburg.

 

 

 


 

Anlagen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlagen 1-18 (11052 KB)