Vorlage - VO/13/8641/66  

 
 
Betreff: Senkung der Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Amt für Stadtentwicklung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Entscheidung
09.04.2013 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

 

Nach § 558 Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches darf die Miete bisher innerhalb von drei Jahren um nicht mehr als 20 Prozent erhöht werden. Der Bayerische Ministerrat hat in seiner Sitzung am 12. März 2013 beschlossen, von der im Mietrechtsänderungsgesetz eröffneten Möglichkeit, diese Kappungsgrenze bei der Anpassung der Miete an die ortsübliche Vergleichsmiete in bestimmten Gemeinden von 20 Prozent auf 15 Prozent zu senken, Gebrauch zu machen. Das Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wurde beauftragt, Kriterien zu erarbeiten, um Gebiete festlegen zu können, in denen die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen in einer Gemeinde oder einem Teil der Gemeinde besonders gefährdet ist, und hierüber bis Mai 2013 dem Ministerrat zu berichten. Kommunen, in denen diese Voraussetzungen vorliegen, können auf Antrag in die Verordnung aufgenommen werden. Die Verordnung wird mit Blick auf die Dynamik der Mietpreisentwicklung bis

31. Dezember 2015 befristet.

 

Regensburg ist nach München die Stadt mit den höchsten Mietpreisen in Bayern. Auch beim Anstieg der Wohnungsmieten von 2010 auf 2011 liegt Regensburg an zweiter Stelle.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Eine Beruhigung des Anstiegs der Mietpreise ist derzeit und vor dem Hintergrund einer weiter wachsenden Bevölkerung auch in Zukunft nicht abzusehen. Wenn die bisher zu beobachtenden Trends eintreffen, wird der Mietspiegel, der im Lauf des Jahres 2013 erarbeitet wird, ein deutlich höheres Mietpreisniveau aufweisen als sich aufgrund einer Fortschreibung mit dem Lebenshaltungskostenindex ergeben würde.

 

Um künftige Mieterhöhungen im Wohnungsbestand stärker zu begrenzen, sollte die Stadt Regensburg beantragen, in die Gebietskulisse der vorgesehenen Verordnung aufgenommen zu werden.


Die Stadt Regensburg beantragt beim Bayerischen Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, dass die Stadt Regensburg insgesamt als Gebiet festgelegt wird, in dem die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist, so dass die Kappungsgrenze bei der Anpassung der Miete an die ortsübliche Vergleichsmiete von 20 Prozent auf 15 Prozent innerhalb von drei Jahren begrenzt wird.