Sachverhalt:
Am 1. August 2013 wird der Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung nach § 24 Abs. 1 SGB VIII für Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt ausgeweitet auf Kinder von 1 bis 3 Jahren: „Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege.“ (§ 24 Abs. 2 neu SGB VIII).
Unbeschadet des Rechtsanspruchs setzt die Stadt Regensburg alles daran, für die 1- bis 3-Jährigen bedarfsgerecht über qualifizierte Angebote der Kindertagesbetreuung zu verfügen. Neben ausreichend Plätzen in Kindertageseinrichtungen sind insbesondere in der Stadt Regensburg auch genügend Plätze in der Kindertagespflege unverzichtbar. Dies ist zunächst der Wahlfreiheit geschuldet, insofern manche Eltern sich bewusst für eine familienähnliche Betreuung entscheiden, sei es weil ihr Kind zum Beispiel erst 12 Monate alt ist oder aus grundsätzlicher Überzeugung. Ebenso lässt bisweilen die berufliche Beanspruchung etwa wegen Schicht- und Wochenendarbeit oder wegen regelmäßigen Dienstes zu sog. ungünstigen Zeiten im Grunde nur die Kindertagespflege zu, weil die erforderliche Flexibilität durch eine Einrichtung in der Regel gar nicht realisierbar ist.
Die Stadt Regensburg will mit Unterstützung der Stadtbau-GmbH Regensburg die Kindertagespflege maßgeblich weiterentwickeln. Entsprechend soll im Gebäudekomplex Adolf-Schmetzer-Str. 47/49 der Stadtbau-GmbH Regensburg ein Kindertagespflegezentrum mit Außenbereich entstehen mit den Einheiten: ? Tagespflegenest (Einheit I) ? Tagespflegetreff + Ersatzbetreuung (Einheit II) ? Qualifizierung/Fortbildung von Tagespflegepersonen + Büros des Tagespflegeteams (Einheit III) Mit dem Kindertagespflegezentrum ist eine zentrale, verkehrlich günstig gelegene Anlaufstelle intendiert, in der die vorgenannten Einheiten unter einem Dach untergebracht sind.
Es entstehen 32 Betreuungsplätze, auf denen jedoch nach Art. 9 Abs. 2 Nr. 1 BayKiBiG nicht mehr als 20 gleichzeitig anwesende Kinder betreut werden dürfen. Dabei entfallen jeweils
Bauträger der Gesamtmaßnahme ist die Stadtbau-GmbH Regensburg. Betriebsträger der Einheit I sollen gemeinsam drei Tagespflegepersonen sein. Als Betriebsträgerin der Einheiten 2 und 3 soll die Stadt Regensburg/Amt für Jugend und Familie fungieren.
In der Einheit I ist nach dem Vorbild der drei in Regensburg bereits bestehenden Tagespflegenester ein weiteres Tagespflegenest geplant. Entsprechend den Maßgaben des BayKiBiG können dort bis zu drei Tagespflegepersonen – davon wenigstens eine Fachkraft und zusätzlich qualifizierte Tagespflegepersonen - bis zu zehn Kinder gleichzeitig betreuen bzw. bis zu 16 Betreuungsplätze anbieten. Dabei soll ein Teil der kalkulierten Mietkosten (einschl. Mietnebenkosten) maximal bis zu 500 Euro/Monat erlassen werden.
Bundes- und Landesgesetzgeber verpflichten den örtlichen Träger der Jugendhilfe nach § 23 Abs. 4 Satz 2 SGB VIII bzw. Art. 20a BayKiBiG die sog. Ersatzbetreuung für Ausfallzeiten einer Tagespflegeperson sicherzustellen, und zwar vom ersten Tag eines Ausfalls an. In der Einheit II soll folglich ein Tagespflegetreff installiert werden, der vorrangig die geforderte Ersatzbetreuung garantiert. Er ist als vertrauter Ort zu gestalten, den die Eltern und vor allem die Tagespflegekinder gut kennen. Dort findet – mit wenigen Ausnahmen – fachlich unverzichtbar eine Eingewöhnung sämtlicher neuer Tagespflegekinder statt, damit sie im Bedarfsfall der Ersatzbetreuung nicht mit fremden Personen an einem unbekannten Ort konfrontiert werden. Als personelle Ausstattung sind in der ersten Phase zwei Vollzeitstellen für Erzieherinnen vorzusehen, damit der zeitlich umfängliche Betreuungsrahmen abgedeckt werden kann. Die anfallenden Kosten werden dadurch reduziert, dass bei den bestehenden Tagespflegenestern wenigstens drei Freihalteplätze à 492 Euro/Monat und durchschnittlich weitere 500 Euro für die Ersatzbetreuung durch einzelne Tagespflegemütter wegfallen, also insgesamt rund 2 000 Euro monatlich. Ergänzend können die Kräfte des Tagespflegetreffs die Betreuung der Kinder der (künftigen) Tagespflegepersonen während der Qualifizierungs- und Fortbildungskurse übernehmen, womit ein weiterer Kostenaufwand für externe Honorarkräfte entfällt. Den Fachkräften obliegt im Tagespflegetreff zudem die fachliche Begleitung der Vernetzungstreffen der Regensburger Tagespflegepersonen.
Das Konzept des Kindertagespflegezentrums sieht schließlich vor, dass bereits die Qualifizierungskurse für Tagespflegepersonen mit mindestens 100 Kursstunden sowie Erste-Hilfe-Kurs im städtischen „Haus der Tagespflege“ stattfinden, ebenso wie die förderrechtlich vorgeschriebenen Fortbildungskurse im Umfang von wenigstens 15 Kursstunden jährlich. Das Kindertagespflegezentrum soll von Anfang an als die zentrale Stelle in allen Angelegenheiten der Kindertagespflege verankert werden. Konsequenter Weise ist in Einheit III neben der Qualifizierung/Fortbildung von Tagespflegepersonen auch das Tagespflegeteam des Amtes für Jugend und Familie verortet. Neben den gesetzlich normierten fachlichen Aufgaben der Stadt Regensburg im Bereich der Kindertagespflege nach § 23 Abs.1 und § 43 SGB VIII ist den Fachkräften des Amtes auch die Aus- und Fortbildung von Tagespflegepersonen zur unmittelbaren Erledigung aufgegeben und nicht an einen externen Dienstleister übergeben. Auf diese Weise kann am ehesten der persönliche Bezug zwischen dem Amt und seinen Tagespflegepersonen erreicht werden, der notwendig ist, um tatsächlich geeignete Tagespflegepersonen zu vermitteln und dem Vertrauen der Eltern in eine städtisch vermittelte Kindertagespflege gerecht zu werden.
Das Kindertagespflegezentrum ist ebenerdig situiert. Als Flächen stehen im Einzelnen zur Verfügung:
? Tagespflegenest mit ca. 121 m2 Der Zugang erfolgt verkehrssicher und barrierefrei von der Rückseite des Gebäudes, dort befinden sich auch die Unterstellplätze für Kinderwägen. Raumkonzept und bauliche Realisierung wurden im Zusammenwirken des Amtes für Jugend und Familie mit den städtischen Ämtern für Hochbau und Gebäudeservice sowie für Tagesbetreuung von Kindern, der Stadtbau-GmbH und der Fachberatung der Regierung entworfen. Im Süden wird ein Ausgang zum Außenbereich geschaffen.
? Tagespflegetreff mit ca. 111 m2 Die Einheit II ist mit Rücksicht auf die Ersatzbetreuung analog konzipiert wie das Tagespflegenest mit Aufenthaltsraum, Ruheraum, WC und Dusche, Küche und Büro.
? Schulung und Tagespflegeteam mit ca. 238 m2 Der Zugang für beide Nutzungen erfolgt barrierefrei von Osten (Prinz-Ludwig-Str.). Mit dem Schulungsraum mit ca. 92 m2 steht eine Raumkapazität zur Verfügung, die in methodischer Hinsicht ganz vieles ermöglicht und zulässt. Da aufgrund der bisherigen Erfahrungswerte der Schulungsraum nicht ständig für Zwecke der Kindertagespflege belegt sein wird, eröffnen sich weitere städtische Nutzungsmöglichkeiten (Schulung, Fortbildung). Dem Schulungsraum ist ein Flur- und Wartebereich vorgelagert, in dem Informations- und Werbematerialien des Pflegekinderdienstes insgesamt und der Adoptionsvermittlungsstelle sowie der städtischen Jugendschutzstelle bereit gelegt werden. Der Sanitärbereich (einschl. behindertengerechtes WC) steht sowohl anlässlich von Schulungsveranstaltungen als auch für das Tagespflegeteam zur Verfügung. Der Bürokomplex mit insgesamt ca. 83 m2 (einschl. Flur und Teeküche) umfasst fünf Büroräume für das derzeitige Personal und ein kleines Assistenzkraft- und Praktikantenbüro.
? Außenbereich mit ca. 387 m2 Es besteht jeweils ein direkter Zugang zum südlichen Außenbereich für alle drei Einheiten. Die Gestaltung des Außenbereichs muss entsprechend der Zielgruppe unter 3-Jähriger auf das Bewegungsbedürfnis und die Spielinteressen der Kinder ausgerichtet sein. Gestaltungskonzept und bauliche Realisierung wurden im Zusammenwirken des Amtes für Jugend und Familie mit dem städtischen Gartenamt und der Stadtbau-GmbH in Abstimmung mit Sachgebiet Brand- und Gefahrenschutz des städtischen Amtes für Brand- und Zivilschutz entwickelt.
Die Bauplanung wurde - auf die förderrelevanten Bereiche bezogen - zusammen mit der Regierung der Oberpfalz fachpädagogisch geprüft. Förderfähig nach dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2008-2013“ ist jedoch nur der Bereich Tagespflegenest.
Die Kosten für die gesamte Einrichtung belaufen sich laut Kostenaufstellung der Stadtbau-GmbH vom 25.03.2013 auf 1 818 200 Euro.
Die Kosten für den Bereich Tagespflegenest belaufen sich (ohne Ausstattung) auf 512 760 Euro, wovon 404 745 Euro förderfähig sind.
Der von der Stadt Regensburg zu leistende gesetzliche Baukostenzuschuss für das Tagespflegenest beträgt 324 400 Euro. Hinzu kommt die Ausstattungskostenpauschale von 12 500 Euro (1 250 Euro x 10 Plätze), sodass sich die Gesamtfördersumme auf 336 900 Euro beläuft.
Die Stadt Regensburg kann im Rahmen des Investitionsprogrammes „Kinderbetreuungsfinanzierung 2008-2013“ mit einer staatlichen Förderung in Höhe von ca. 256 500 Euro rechnen.
Eine Aussage zur bauordnungsrechtlichen Genehmigungsfähigkeit des Projekts lag zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch nicht vor.
Das Kindertagespflegezentrum soll analog der Zweckbindung bei staatlich geförderten Kindertageseinrichtungen für die Dauer von 25 Jahren von der Stadtbau-GmbH gemietet werden. Der Mietzins ist sparsam und wirtschaftlich unter Anrechnung der staatlichen und kommunalen Förderung zu kalkulieren und zu vereinbaren.
Der städtische Investitionskostenzuschuss in Höhe von 336 900 Euro soll im Rahmen des Nachtragshaushaltsplanes 2013 bereitgestellt werden. Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
1. Es soll ein Kindertagespflegezentrums laut anhängender Konzeptskizze vom 11.02.2013 und Sachbericht der Verwaltung im Gebäude Adolf-Schmetzer-Str. 47/49 durch die Stadtbau-GmbH Regensburg geschaffen werden.
2. Die Stadt Regensburg erkennt den Bedarf der Betreuungsplätze im Kindertagespflege-zentrum an.
3. Die Stadtbau-GmbH Regensburg erhält für die Schaffung von 10 Betreuungsplätzen im Bereich Tagespflegenest eine Investitionskostenförderung im Rahmen des Investitions-programmes „Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 bis 2013, vorbehaltlich der bauord-nungsrechtlichen Zusage zur Genehmigungsfähigkeit des Projektes.
4. Die Betreiber des Bereichs Tagespflegenest im Kindertagespflegezentrum erhalten ab Inbetriebnahme eine kindbezogene einrichtungsähnliche Förderung nach Art. 20a des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG).
5. Die kindbezogene einrichtungsähnliche Förderung wird nur für Kinder gewährt, die den gewöhnlichen Aufenthalt in Regensburg haben.
Anlagen: 1 Konzeptskizze Kindertagespflegezentrum vom 11.02.2013 1 Grundriss Eingabeplanung vom 21.03.2013
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