Vorlage - VO/13/8662/51  

 
 
Betreff: Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Einrichtung "Betreutes Jugendwohnen" der Stadt Regensburg (Gebührensatzung "Betreutes Jugendwohnen" - BeJuWo-GS)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeister Wolbergs
Federführend:Amt für Jugend und Familie   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
17.04.2013 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungs- und Finanzausschuss Vorberatung
18.04.2013 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
25.04.2013 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

 

 

Sachverhalt:             

 

 

Die Stadt Regensburg betrieb seit 1979 eine städtische Jugendwohngruppe für erziehungs­schwierige männliche Jugendliche in der Ostengasse 31. Zum 01.09.1988 wurde die Ein­richtung in eine sog. offene Jugendwohngemeinschaft umgewandelt. Mit dem Inkraftreten des neuen Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) zum 01.01.1991 galt die sozial­pädagogische Hilfe als betreute Wohnform nach § 34 SGB VIII.

 

Der Jugendhilfeausschuss billigte bei seiner Sitzung am 16.10.1996 ein Konzept der Ein­richtung Wohngemeinschaft Am Ostentor. Zum 06.07.1999 erfolgte eine insbesondere redaktio­nell erforderliche Anpassung der Konzeption. Mittlerweile ist die Konzeption für Betreutes Jugendwohnen der Stadt Regensburgvom 29.03.2012 fachliche Grundlage der Arbeit.

 

Derzeitige Rechtsgrundlage für die Nutzungsgebühren im Betreuten Jugendwohnen ist die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Wohnungen der Einrich­tung Wohngemeinschaft Am Ostentorder Stadt Regensburg (Gebührensatzung Wohngemeinschaft Am OstentorWG Ostentor-GS)vom 02.08.2001. Der Erlass einer neuen Satzung ist nach dieser langen Geltungsdauer auch aufgrund der veränderten örtlichen Verhältnisse dringlich geboten.

 

Der Entwurf einer neuen Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Wohnungen  der Einrichtung Betreutes Jugendwohnender Stadt Regensburg (Gebühren­satzung Betreutes Jugendwohnen‘ – BeJuWo-GS) setzt die neuen fachlichen und organi­satorischen Rahmenbedingungen ortsrechtlich um:

 

?      Der Name der Einrichtung lautet neu Betreutes Jugendwohnenund nicht mehr Wohn­gemeinschaft am Ostentor. Mit dieser Umbenennung wird das Leistungsangebot jugend­hilferechtlich korrekt bezeichnet und gleichzeitig wird einer Verwechslung mit entspre­chenden Angeboten für Erwachsene entgegengewirkt. Der Standort ist seit Mai letzten Jahres nicht mehr in der Ostengasse (Am Ostentor).

 

?      Da in der Einrichtung ausschließlich Mädchen und junge Frauen betreut werden, ist im Satzungstext konsequent von Nutzerinnenund Hilfeempfängerinnendie Rede, anstatt von Nutzern und Hilfeempfängern.

 

?      Nach dem Umzug der Einrichtung im Mai letzten Jahres von der Ostengasse in die Richard-Wagner-Str. 20 stehen im Haus vier Wohneinheiten (bisher drei) zur Verfügung. Dazu kommen Allgemeinflächen (Dusche, WC, Küche, Aufenthaltsraum, Flur, Treppenhaus) sowie ein Büro der Betreuungskräfte mit 12,49 m2.

 

?      Für die Wohneinheiten sollen künftig folgende Nutzungsgebühren erhoben werden, in denen die Betriebskosten (einschl. der Strom- und Heizungskosten) enthalten sind:

Wohneinheit 1 mit 21,73 m2                            338,99

Wohneinheit 2 mit 16,92 m2                            285,75

Wohneinheit 3 mit 26,06 m2                            377,72

Wohneinheit 4 mit 20,35 m2                            320,26

 

Für die Kalkulation der Nutzungsgebühren besteht der grundlegende Maßstab in der Fläche der jeweiligen Wohneinheit laut Flächen des städtischen Reinigungsplanes. Zusätzlich sind anteilig die Allgemeinflächen sowie die Mietnebenkosten eingerechnet. Die ermittelten Nutzungsgebühren werden in der Gebührensatzung wie bisher auf volle
10 Cent gerundet.

Im Übrigen ist bei den Nutzungsgebühren zu berücksichtigen, dass die Einrichtung vollständig möbliert ist und anteilige Reinigungskosten für die Wohneinheiten berücksichtigt sind.


Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Die Stadt Regensburg erlässt eine Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Wohnungen der Einrichtung „Betreutes Jugendwohnen“ der Stadt Regensburg (BeJuWo-GS) laut beigefügtem Entwurf vom 20.03.2013, der einen wesent­lichen Bestandteil dieses Beschlusses darstellt.


 

Anlage:              Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Wohnungen in der Einrichtung „Betreutes Jugendwohnen“ der Stadt Regensburg BeJuWo-GS (Entwurf vom 20.03.2013=

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2013-03-20 BeJUWo-GS (11 KB)