Sachverhalt:
Die Stadt Regensburg betrieb seit 1979 eine städtische Jugendwohngruppe für erziehungsschwierige männliche Jugendliche in der Ostengasse 31. Zum 01.09.1988 wurde die Einrichtung in eine sog. offene Jugendwohngemeinschaft umgewandelt. Mit dem Inkraftreten des neuen Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) zum 01.01.1991 galt die sozialpädagogische Hilfe als betreute Wohnform nach § 34 SGB VIII.
Der Jugendhilfeausschuss billigte bei seiner Sitzung am 16.10.1996 ein Konzept der Einrichtung „Wohngemeinschaft Am Ostentor“. Zum 06.07.1999 erfolgte eine insbesondere redaktionell erforderliche Anpassung der Konzeption. Mittlerweile ist die „Konzeption für Betreutes Jugendwohnen der Stadt Regensburg“ vom 29.03.2012 fachliche Grundlage der Arbeit.
Derzeitige Rechtsgrundlage für die Nutzungsgebühren im Betreuten Jugendwohnen ist die „Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Wohnungen der Einrichtung ‚Wohngemeinschaft Am Ostentor‘ der Stadt Regensburg (Gebührensatzung ‚Wohngemeinschaft Am Ostentor‘ – WG Ostentor-GS)“ vom 02.08.2001. Der Erlass einer neuen Satzung ist nach dieser langen Geltungsdauer auch aufgrund der veränderten örtlichen Verhältnisse dringlich geboten.
Der Entwurf einer neuen „Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Wohnungen der Einrichtung ‚Betreutes Jugendwohnen‘ der Stadt Regensburg (Gebührensatzung ‚Betreutes Jugendwohnen‘ – BeJuWo-GS) setzt die neuen fachlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen ortsrechtlich um:
? Der Name der Einrichtung lautet neu „Betreutes Jugendwohnen“ und nicht mehr „Wohngemeinschaft am Ostentor“. Mit dieser Umbenennung wird das Leistungsangebot jugendhilferechtlich korrekt bezeichnet und gleichzeitig wird einer Verwechslung mit entsprechenden Angeboten für Erwachsene entgegengewirkt. Der Standort ist seit Mai letzten Jahres nicht mehr in der Ostengasse („Am Ostentor“).
? Da in der Einrichtung ausschließlich Mädchen und junge Frauen betreut werden, ist im Satzungstext konsequent von „Nutzerinnen“ und „Hilfeempfängerinnen“ die Rede, anstatt von Nutzern und Hilfeempfängern.
? Nach dem Umzug der Einrichtung im Mai letzten Jahres von der Ostengasse in die Richard-Wagner-Str. 20 stehen im Haus vier Wohneinheiten (bisher drei) zur Verfügung. Dazu kommen Allgemeinflächen (Dusche, WC, Küche, Aufenthaltsraum, Flur, Treppenhaus) sowie ein Büro der Betreuungskräfte mit 12,49 m2.
? Für die Wohneinheiten sollen künftig folgende Nutzungsgebühren erhoben werden, in denen die Betriebskosten (einschl. der Strom- und Heizungskosten) enthalten sind: Wohneinheit 1 mit 21,73 m2 338,99 € Wohneinheit 2 mit 16,92 m2 285,75 € Wohneinheit 3 mit 26,06 m2 377,72 € Wohneinheit 4 mit 20,35 m2 320,26 €
Für die Kalkulation der Nutzungsgebühren besteht der grundlegende Maßstab in der Fläche der jeweiligen Wohneinheit laut Flächen des städtischen Reinigungsplanes. Zusätzlich sind anteilig die Allgemeinflächen sowie die Mietnebenkosten eingerechnet. Die ermittelten Nutzungsgebühren werden in der Gebührensatzung wie bisher auf volle Im Übrigen ist bei den Nutzungsgebühren zu berücksichtigen, dass die Einrichtung vollständig möbliert ist und anteilige Reinigungskosten für die Wohneinheiten berücksichtigt sind. Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
Die Stadt Regensburg erlässt eine Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Wohnungen der Einrichtung „Betreutes Jugendwohnen“ der Stadt Regensburg (BeJuWo-GS) laut beigefügtem Entwurf vom 20.03.2013, der einen wesentlichen Bestandteil dieses Beschlusses darstellt.
Anlage: Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Wohnungen in der Einrichtung „Betreutes Jugendwohnen“ der Stadt Regensburg – BeJuWo-GS (Entwurf vom 20.03.2013=
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