Vorlage - VO/13/8666/18  

 
 
Betreff: Änderung der Praktikantenrichtlinien
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferent Daminger
Federführend:Zentraler Verwaltungsservice   
Beratungsfolge:
Personalausschuss Vorberatung
10.04.2013      ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
25.04.2013 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

 

Sachverhalt:             

 

1. Die Stadt Regensburg hat im Durchschnitt der vergangenen Jahre elf Berufspraktikantinnen/Berufspraktikanten beim Amt für Tagesbetreuung von Kindern beschäftigt. Berufspraktikantinnen und Berufspraktikanten sind Personen, die im Anschluss an die Ausbildung an der Fachakademie für Sozialpädagogik zum Erwerb der staatlichen Anerkennung für den Beruf Erzieherin/Erzieher ein sogn. praktisches Anerkennungsjahr ableisten. Je Berufspraktikanten/Berufspraktikantin entstehen der Stadt Regensburg jährliche Kosten von rund 20.000.- Euro.

Um die Finanzierung dieser Kosten sicherzustellen, ist in Nr. 4. der Richtlinien für den Einsatz von Praktikantinnen und Praktikanten und für Einsätze im Bundesfreiwilligendienst sowie für die Ableistung eines freiwilligen sozialen, ökologischen und kulturellen Jahres bei der Stadt Regensburg (Praktikantenrichtlinien) geregelt, dass für eine/n vollzeitbeschäftigte/n Praktikantin/Praktikanten wenigstens eine Planstelle mit 50 v.H. der regelmäßigen Wochenarbeitszeit zur Verfügung stehen muss. Eine gesetzliche oder tarifrechtliche Grundlage für dieses Planstellenerfordernis besteht nicht.

 

2. Für die Beschäftigung von solchen Berufspraktikantinnen und praktikanten sprechen im Wesentlichen folgende Gründe:

?         Die Stadt Regensburg beschäftigte in ihren Kinderbetreuungseinrichtungen zum Stichtag 01.06.2012 149 Erzieherinnen und Erzieher. Für einen Arbeitgeber, der in zunehmenden Maß Personen mit dieser Qualifikation einstellt, ist es nur folgerichtig, sich an der Ausbildung zu beteiligen.

?         Diese Beteiligung an der Ausbildung bietet den Vorteil, dass in einem frühen Stadium Kenntnisse über den Stand der Ausbildung bei der Stadt Regensburg vorhanden sind.

?         Die Berufspraktikantinnen und praktikanten bereichern den Alltag in den Einrichtungen mit neuen Erkenntnissen aus der Ausbildung.

 

3. Derzeit wird es immer schwieriger, für die städt. Kinderbetreuungseinrichtungen qualifiziertes Personal zu gewinnen. Die oben beschriebene Regelung in Nr. 4 der Praktikantenrichtlinien, wonach für eine/n vollzeitbeschäftigte/n Praktikantin/Praktikanten wenigstens eine Planstelle mit 50 v.H. der regelmäßigen Wochenarbeitszeit zur Verfügung stehen muss, erweist sich dabei zunehmend als Hindernis, um flexibel Neueinstellungen vornehmen zu können. Selbst wenn auf dem Arbeitsmarkt für Erziehrinnen und Erzieher, bzw. Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger geeignetes Personal zu gewinnen wäre, scheitert die Einstellung ggf. daran, dass die vorhandenen Planstellen ganz oder teilweise mit Berufspraktikantinnen und Berufspraktikanten besetzt sind.

Um in Zukunft mit größerer Flexibilität auf die Situation am Arbeitsmarkt reagieren zu können, wird vorgeschlagen, das Planstellenerfordernis in Nr. 4 der Praktikantenrichtlinien bei Berufspraktikantinnen und Berufspraktikanten aufzugeben.

 

4. Aus den in Nr. 2 dieses Berichtes beschriebenen Gründen sollte die Stadt Regensburg weiterhin Berufspraktikantinnen und Berufspraktikanten zum Erwerb der staatlichen Anerkennung als Erzieherin oder Erzieher ausbilden. Um wie in der Vergangenheit elf Berufspraktikantinnen und praktikanten aufnehmen zu können, werden Euro 220.000.- je Jahr benötigt. Da diese Mittel nach der Streichung des Planstellenerfordernisses (siehe Nr. 3) nicht mehr im Haushalt zur Verfügung stehen, wird vorgeschlagen, den Haushaltsansatz für die Bezahlung von Praktikantinnen und Praktikanten (Haushaltsstelle 0832.4140) um Euro 220.000.-/Jahr zu erhöhen. Für das Jahr 2013 sollte der Ansatz anteilig um rd. Euro 75.000.- erhöht werden. Die Praktikumsvergütung nach dem TVPöD nimmt in der Regel an den linearen Tariferhöhungen teil, d.h. in Zukunft werden sich die benötigten Mittel im selben Umfang erhöhen wie Tariferhöhungen vereinbart werden.

 

5. Zusammenfassend wird vorgeschlagen, Nr. 4 Praktikantenrichtlinien ab 01.09.2013 wie folgt zu fassen:

 

4. Berufspraktikantinnen und Berufspraktikanten:

Regelung der Einsätze gemäß Nr. 2.2.2.2 der Praktikantenrichtlinien der VKA

 

r den Einsatz von Berufspraktikantinnen und Berufspraktikanten, die im Anschluss an die Ausbildung an der Fachakademie für Sozialpädagogik zum Erwerb der staatlichen Anerkennung für den Beruf Erzieherin/Erzieher ein sogn. praktisches Anerkennungsjahr ableisten, stehen jährlich elf Praktikumsplätze zur Verfügung. Auf diese Praktikumsverhältnisse wird der TVPöD vom 27.10.2009 in der jeweils geltenden Fassung angewandt.

 

An Praktikantinnen und Praktikanten, die nach Abschluss der schulischen Ausbildung

a. für den Beruf der Haus- und Familienpflegerin/des Haus- und Familienpflegers

b. für den Beruf der Wirtschafterin/des Wirtschafters

c. für den Beruf der hauswirtschaftlichen Betriebsleiterin/des hauswirtschaftlichen Betriebsleiters

ein Berufspraktikum ableisten, wird eine Vergütung wie an Praktikantinnen und Praktikanten für den Beruf der Erzieherin/des Erziehers nur gewährt, wenn wenigstens eine Planstelle mit 50 v.H. der regelmäßigen Wochenarbeitszeit zur Verfügung steht.“

 

 

6. Nach Art. 75 Abs. 4 Nr. 6 BayPVG bestimmt die Personalvertretung mit über die Durchführung der Berufsausbildung bei Arbeitnehmern. Zwar handelt es sich bei dem Einsatz von Berufspraktikantinnen und Berufspraktikanten, die im Anschluss an die Ausbildung an der Fachakademie für Sozialpädagogik zum Erwerb der staatlichen Anerkennung für den Beruf Erzieherin/Erzieher ein sogn. praktisches Anerkennungsjahr ableisten, um Berufsausbildung im Sinne des Art. 75 Abs. 4 Nr. 6 BayPVG, ein Zustimmungserfordernis besteht jedoch nicht, weil die zu treffende Regelung nichts mit der Durchführung der Ausbildung zu tun hat, sondern die Art der Finanzierung betrifft.

Die Vorlage wurde der Personalvertretung im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit übersandt.

 

 

Abdruck:

Personalvertretung

Die Vorlage wird im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit übersandt. Der Zustimmungstatbestand des Art. 75 Abs. 4 Nr. 6 BayPVG ist nicht erfüllt, da sich die beabsichtigte Regelung nicht auf die „Durchführung“ der Ausbildung auswirkt, sondern sich ausschließlich mit der Art der Finanzierung beschäftigt.

 


Der Personalausschuss empfiehlt/der Stadtrat beschließt:

 

Nr. 4 der Richtlinien für den Einsatz von Praktikantinnen und Praktikanten und für Einsätze im Bundesfreiwilligendienst sowie für die Ableistung eines freiwilligen sozialen, ökologischen und kulturellen Jahres bei der Stadt Regensburg (Praktikantenrichtlinien) erhält ab 01.09.2013 folgende Fassung:

 

4. Berufspraktikantinnen und Berufspraktikanten:

Regelung der Einsätze gemäß Nr. 2.2.2.2 der Praktikantenrichtlinien der VKA

 

Für den Einsatz von Berufspraktikantinnen und Berufspraktikanten, die im Anschluss an die Ausbildung an der Fachakademie für Sozialpädagogik zum Erwerb der staatlichen Anerkennung für den Beruf Erzieherin/Erzieher ein sogn. praktisches Anerkennungsjahr ableisten, stehen jährlich elf Praktikumsplätze zur Verfügung. Auf diese Praktikumsverhältnisse wird der TVPöD vom 27.10.2009 in der jeweils geltenden Fassung angewandt.

 

An Praktikantinnen und Praktikanten, die nach Abschluss der schulischen Ausbildung

a. für den Beruf der Haus- und Familienpflegerin/des Haus- und Familienpflegers

b. für den Beruf der Wirtschafterin/des Wirtschafters

c. für den Beruf der hauswirtschaftlichen Betriebsleiterin/des hauswirtschaftlichen Betriebsleiters

ein Berufspraktikum ableisten, wird eine Vergütung wie an Praktikantinnen und Praktikanten für den Beruf der Erzieherin/des Erziehers nur gewährt, wenn wenigstens eine Planstelle mit 50 v.H. der regelmäßigen Wochenarbeitszeit zur Verfügung steht.