Vorlage - VO/13/8702/65  

 
 
Betreff: Neubau der Erschließung für das neue Fußballstadion
Maßnahmenbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Oberbürgermeister Schaidinger
Federführend:Tiefbauamt   
Beratungsfolge:
GS Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen, Verwaltungs- und Finanzausschuss und Sportausschuss Vorberatung
25.04.2013 
Öffentliche/nichtöffentliche Gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen, des Verwaltungs- und Finanzausschusses und des Sportausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
25.04.2013 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:             

 

1. Ausgangslage:

 

Der Neubau des Fußballstadions der Stadt Regensburg an der Franz-Josef-Strauß-Allee wurde vom Stadtrat am 29. November 2012 beschlossen (Vorlagennummer VO/12/8351/00).

 

Das Fußballstadion einschließlich der erforderlichen Erschließung befindet sich im Umgriff des Bebauungsplanes Nr. 165, Fußballstadion Franz-Josef-Strauß-Allee. Die Auslegungsbeschlüsse für den Bebauungsplanentwurf und für den entsprechenden Entwurf der 43. Änderung des Flächennutzungsplans erfolgten am 27. Februar 2013 im Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen (Vorlagennummer VO/13/8476/61 und VO/13/8478/61).

 

Die Planung und die Realisierung der erforderlichen Stadionerschließung richten sich nach den Vorgaben der oben genannten Beschlüsse und Vorlagen, insbesondere bezüglich der Art und Weise und des Umfangs sowie in zeitlicher Hinsicht.

 

 

2. Allgemeines:

 

Von den gegenständlichen Erschließungsmaßnahmen sind grundsätzlich die Flächen und diejenigen Gewerke ausgenommen, welche gemäß einer abgestimmten funktionalen Leistungsbeschreibung an einen Generalübernehmer vergeben werden sollen, insbesondere das Stadiongebäude und die dieses umgebenden Freiflächen (Stadionumgriff). Zu den Erschließungsmaßnahmen gehören jedoch ausnahmsweise Arbeiten innerhalb dieses Stadionumgriffs zum Zwecke der Baufeldfreimachung, insbesondere der Erdvorabtrag und die Neuordnung von Entwässerungsanlagen.

Die Erschließungsmaßnahmen berücksichtigen die Schnittstellen zum Stadionumgriff, u.a. die flächenmäßigen Abgrenzungen, die Höhenlagen, die Zugänge und Zufahrten und die Übergabepunkte von Ver- und Entsorgungseinrichtungen.

 

Das Gros der Erschließungsmaßnahmen besteht aus zwei Hauptteilen, die sich grundsätzlich aus den Flächenfestsetzungen des Bebauungsplanentwurfes ergeben:

 

-               die sogenannte innere Erschließung

besteht aus den Sondergebietsflächen Fußballstadion ohne Stadionumgriff. Dies sind insbesondere die Stellplätze für Kfz und Fahrräder, die Fahrgassen und Wege, die Parkplatzbegrünung und die zugehörige technische Ausstattung.

 

-               die sogenannte äere Erschließung

besteht grundsätzlich aus den öffentlichen Verkehrsflächen, die infolge der Stadionerschließung um- und ausgebaut werden (Franz-Josef-Strauß-Allee, Galgenbergstraße, Unterislinger Weg, Anschlussstellenast BAB A 3). Neben der Erweiterung von Fahrbahnen, der Anlage von Knotenpunkten, Zufahrten und Bushaltestellen gehören auch zwei bestehende und drei neue Fußngerunterführungen und sämtliche Rückhalteanlagen zur Sammlung, Drosselung und Ableitung von Oberflächenwasser zur äeren Erschließung. Die Straßenausstattung, darunter auch ein Verkehrsleitsystem und sonstige Folgekosten, z.B. Erneuerungs- und Unterhaltungsablösungen, werden ebenfalls der äeren Erschließung zugerechnet.

 

Die Trennung in innere und äere Erschließung bei Planung und Bau ist erforderlich, da die Finanzierung getrennt über den Wirtschaftsplan (innere Erschließung) des Regiebetriebes bzw. über den Haushaltsplan (äere Erschließung) der Stadt selbst erfolgt.

 

 

3. Maßnahmenbeschreibung:

 

mtliche Erschließungsmaßnahmen sind im Lageplan (Anlage 1) dargestellt.

 

Die Anlagen der inneren Erschließung lassen sich räumlich in drei Bereiche einteilen, die nach Bedarf und ggf. abschnittsweise erstellt werden können. Folgende Tabelle weist für die Bereiche und die Gesamtanlage aktuell folgende Planungs-Kennzahlen aus, welche im Rahmen der weiteren Detailplanung gegebenenfalls noch anzupassen sind:

 

 

Parkplatz-West

Parkplatz-Mitte

Parkplatz-Ost

Gesamt

 

 

 

 

 

Lage

westlich der Galgenbergstraße

zwischen Galgenbergstraße und Anschlussstellenast

zwischen Stadion und Unterislinger Weg

rdlich der Franz-Josef-Strauß-Allee

 

 

 

 

 

Gesamtfläche (m²)

24.310

29.060

26.290

79.660

davon

 

 

 

 

- Asphalt

9.970

15.360

13.400

38.730

- Rasenfugen

6.930

4.950

6.090

17.970

- Grünfläche

7.410

8.750

6.800

22.960

 

 

 

 

 

Anzahl Pkw

522

348

599

1.469

Anzahl Pkw (Gäste)

0

248

0

248

Anzahl Busse (Gäste)

0

27

0

27

Anzahl Fahrräder

512

0

306

818

Anzahl Pkw für Gehbehinderte

0

0

20

20

 

 

 

 

 

Anzahl Bäume

119

105

151

375

 

 

 

 

 

 

 

Innere Erschließung:

 

Die Parkplatzanlagen sind für den Kraftfahrzeugverkehr jeweils mit Verteilerfahrbahnen und Fahrgassen bestückt. Es wurde auf die Trennung von Kfz-, Rad- und Fußngerverkehr geachtet. Außerdem ist in der nördlichen Hälfte von Parkplatz-Mitte für eine gesicherte Fantrennung ein separater und eingezäunter Gästeparkplatz vorgesehen. Während die Fahrgassen und Wege asphaltiert werden, werden die Stellplatzflächen grundsätzlich mit Rasenfugenpflaster belegt. Ein entsprechender Regelquerschnitt ist in Anlage 2 beigefügt. Als Ausnahme wird der Gästeparkplatz vollflächig asphaltiert, damit eine flexible Flächen- und Stellplatznutzung erfolgen kann. Ebenso ist dies auf der nordöstlichen Ecke von Parkplatz-Ost der Fall, damit dort eine flexible und bedarfsgerechte Nutzung, z.B. durch Polizei oder Fahrschulen erfolgen kann.

 

Durch den Umstand, dass die fußufige Verbindung zwischen Parkplatz-West bzw. Parkplatz-Mitte und dem Stadion durch  öffentliche Straßen (Galgenbergstraße bzw. Anschlussstellenast BAB A 3) unterbrochen wird, müssen neben einer bestehenden Unterführung im Einmündungsbereich des Anschlussstellenastes in die Franz-Josef-Strauß-Allee drei neue Fußngerunterführungen hergestellt werden. Die Durchgangsbreiten ergeben sich aus den erforderlichen Flucht- und Rettungswegbreiten, die in der Verordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten VstättV geregelt sind. Zur Kreuzung des Anschlussstellenastes werden zwei separate neue Bauwerke benötigt, um im Falle eines Risikospieles, welches hohes Konflikt- bzw. Gewaltpotential zwischen Fangruppen birgt, Gäste- und Heimfans getrennt durch verschiedene Unterführungen zu schleusen.

 

Äere Öffentliche Erschließung:

 

Die Zu - und Abfahrt von und zum Parkplatz-West bzw. Parkplatz-Mitte erfolgt über eine neue, nicht ampelgesteuerte Einmündung in die Franz-Josef-Strauß-Allee. Außerdem gibt es eine zusätzliche Ausfahrt zur Galgenbergstraße in Richtung Norden zur BAB A 3 in Fahrtrichtung Nürnberg/Autobahnkreuz/A93. Die Verbindung zwischen Parkplatz-West und Parkplatz-Mitte wird über eine neue Fahrstraße parallel zur Autobahn A 3 unter dem bestehenden südlichen Brückenfeld der Galgenbergstraße über die Autobahn geschaffen.

Der Parkplatz-Ost ist über eine neue lichtsignalgeregelte Einmündung an die Franz-Josef-Strauß-Allee erschlossen.

 

Die Franz-Josef-Strauß-Allee wird abschnittsweise um die erforderlichen Knotenpunkte und um die zugehörigen Abbiegestreifen erweitert.

Die Erschließung mit dem öffentlichen Personennahverkehr wird primär über eine Shuttlebushaltestelle entlang der Franz-Josef-Strauß-Allee für 5 Gelenkbusse gewährleistet. Außerdem wird für die Buslinie 3 am Unterislinger Weg eine neue Haltestelle mit beampelter Fußngerfurt hergestellt.

 

Fußufig und mit dem Fahrrad sind das Stadiongelände und die Abstellanlagen über die vorhandenen Verbindungen entlang der Franz-Josef-Strauß-Allee, der Galgenbergstraße und des Unterislinger Weges nebst beampelter Querungsmöglichkeiten erreichbar.

Radfahrern steht für die Zu- und Abfahrt zum zentralen Fahrradabstellbereich auf dem Parkplatz-West mit dem bestehenden Unterführungsbauwerk unter der Galgenbergstraße eine höhenfreie Querungsmöglichkeit zur Verfügung.

 

Die mit Pkw und Bussen anreisenden Fußballfans werden insbesondere über die Ausfahrten an der Anschlussstelle Regensburg-Universität über ein Verkehrsleitsystem zu den noch freien Parkplatzanlagen geleitet. Die Anfahrt zum Fußballstadion wird auch an den Anschlussstellen Regensburg-Süd der A 93 und an der Anschlussstelle Regensburg-Burgweinting der A 3 ausgeschildert.

 

Die Böschungen der Franz-Josef-Strauß-Allee und der Galgenbergstraße werden mit Baumpflanzungen neu gestaltet.

 

 

Entwässerung:

 

Die anstehenden Böden bzw. die verfestigten Geländeauffüllungen sind wasserundurchlässig. Eine Versickerung des anfallenden Oberflächenwassers ist nicht möglich. Ein Oberflächengewässer steht als geeignete Vorflut in angemessener Entfernung nicht zur Verfügung.

Anschlüsse an die Mischwasserkanalisation existieren auf Höhe der Galgenbergstraße und des Unterislinger Weges, sowie an der Markomannenstre. Aufgrund der begrenzten Leistungsfähigkeit der bestehenden Kanäle einerseits und des relativ hohen Befestigungs- bzw. Versiegelungsgrades von Verkehrsflächen muss das anfallende Oberflächenwasser in Rückhalteanlagen gepuffert und gedrosselt abgegeben werden. Es wird analog der Parkplatzeinteilung je eine Regenrückhalteanlage-West, -Mitte und -Ost jeweils als Stauraumkanal geschaffen. Die Bemessung der Entwässerungsanlagen erfolgte für ein 5-jähriges Regenereignis, die Fußngerunterführungen, welche höhenbedingt künstliche Wannen bilden, sind auch bei einem 10-jährigen Regenereignis noch trocken und begehbar. Eine getrennte Entwässerung von Parkplätzen, öffentlichen Straßen oder Freiflächen findet aus wirtschaftlichen Gründen nicht statt. Es werden im Bereich der Pkw-Stellplätze außerdem naturnahe Rückhalteräume für das Oberflächenwasser geschaffen, indem dieses über das Rasenfugenpflaster in die baumbestandenen Grünstreifen ablaufen kann. Dort kann ein gewisser Anteil von den Bäumen aufgenommen werden bzw. verdunsten. Zur Vermeidung von Staunässe und Baumschädigungen wird das überschüssige Wasser aus den Pflanzgruben wieder entnommen und abgeleitet. Im Regelquerschnitt der Anlage 2 ist die Funktionsweise dargestellt.

 

Zur künftigen Entwässerung der Franz-Josef-Strauß-Allee zwischen der Einmündung des Anschlussstellenastes der BAB A 3 und dem Unterislinger Weg wird das vorhandene Versickerbecken an der Kreuzung mit dem Unterislinger Weg zu einem Rückhaltebecken umgerüstet. Das dort zwischengespeicherte Wasser wird über die vorhandene Entwässerungsmulde entlang der Franz-Josef-Strauß-Allee zur Markomannenstraße geleitet, wo ein Anschluss an die Mischwasserkanalisation besteht.

 

Es wird eine Schmutzwasserleitung für das Stadion bis an den Übergabepunkt hergestellt. Außerdem wird für eine optionale Toilettenanlage auf dem Parkplatz-Mitte die Schmutzwasserableitung bereits vorsorglich hergestellt.

 

Abstimmungen:

 

Die Erschließungsanlagen erfüllen die Vorgaben, die sich aus dem Planungskonzept des Stadionbeschlusses vom 29.11.2012 und aus den aktuellen Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfes und des Satzungsentwurfes ergeben.

Außerdem erfolgte eine Abstimmung mit den Sicherheitsbehörden, mit der REWAG als potentiellen Versorgungsträger und als von Leitungsverlegungen betroffenes Unternehmen, mit der Autobahndirektion Südbayern, Dienststelle Regensburg in technischer Hinsicht und mit Fahrschulen und der Verkehrswacht, um Teilflächen der Parkplätze im finanziellen Rahmen so zu gestalten, dass ein Fahrsicherheitstraining stattfinden könnte.

 

 

Die gesamte Erschließungsmaßnahme (innen und außen) besteht im Wesentlichen aus folgenden Teilen:

 

Kosten in Mio. €,

- gerundet, brutto -

Innere

Erschließung

Äere Erschließung

Gesamt

 

 

 

 

a) Verkehrsanlagen

11,65

1,81

13,46

b) Regenrückhalteanlagen

0,00

3,58

3,58

c) Brückenbau

0,00

2,75

2,75

d) Beleuchtungsanlagen

0,39

0,03

0,42

e) Sicherheitsanlagen

0,56

0,03

0,59

f) Verkehrseinrichtungen

0,00

0,41

0,41

g) Landschaftsbau

0,52

0,40

0,92

h) Spartenverlegungen

0,03

0,27

0,30

i) Zaunbau

0,34

0,00

0,34

j) Planungs- und sonstige Baunebenkosten

1,00

1,25

2,25

k) Brückenablösekosten

0,00

0,60

0,60

 

 

 

 

Gesamt in Mio. €

14,49

11,13

25,62

   Gesamt netto in Mio. €

12,18

---

---

 

Ergänzende Erläuterungen zur obenstehenden Tabelle:

 

zu a)               Verkehrsanlagen:               insbesondere Erdbau, Oberbau- und Entwässerungsarbeiten,

                                                        einschl. der Stellplätze für PKWs, Busse und Fahrräder

zu b)              Regenrückhalteanl.:              insbesondere 3 Stauraumkanäle West, Mitte und Ost und

                                                        Umbau einer Versickeranlage, jeweils mit Zu- und Ableitungen

Zu c)               Brückenbau:                            Neubau von drei Fußngerunterführungen mit Ausstattung

                                                                      (u.a. Entwässerung, Schutzplanken, Geländer)

Zu d)              Beleuchtungsanl.:              Parkplatz-, Wege- und Straßenbeleuchtung in LED-Technik,

                                                        In der Nähe von Bäumen rd. 100 Maste mit einer Höhe von 5 m

                                                        hindernisfrei rd. 20 Maste mit einer Höhe von 14 m

Sicherheitsbeleuchtung bei Stromausfall

Zu e)              Sicherheitsanlagen:              flächige Videberwachung mit 34 Kamerastandorten

flächige akustische Alarmierung mit 41 Lautsprecheranlagen

18 Schranken zur Absperrung bzw. Abfertigung;

Erweiterung einer bereits bauseits gestellten zentralen Versorgungs-, Steuer- und Leittechnik im Stadiongebäude

Zu f)               Verkehrseinricht.:              insbesondere Beschilderung, Markierung, Lichtzeichenanlagen

                                                        und Verkehrsleitsystem an den wichtigsten Knotenpunkten

zu g)              Landschaftsbau:              insbesondere Anlage von Freiflächen und Straßenbegleitgrün,

                                                        Baumpflanzungen im Stellplatzbereich gemäß Satzung

zu h)              Spartenverlegungen:              insbesondere Umverlegung einer Wasserleitung

Zu i)              Zaunbau:                            zur Fantrennung im Bereich des Gästeparkplatzes und

zur Verkehrssicherheit entlang der Autobahn, dort bei Bedarf in Kombination mit Blendschutz

zu j)              Planungskosten:              insbesondere für Planung und Bauüberwachung,

                                                        Baugrundgutachten, Sicherheits- und Gesundheitsschutz,

                                                        Vermessung, Gutachten, Kontrollprüfungen, Statik,

                                                        Bestandsdokumentationen

Zu k)              Ablösekosten:                            Die zwei neuen Fußngerunterführungen unter dem Anschlussstellenast (in der Baulast des Bundes) gehen nach dem üblichen Regularien ebenfalls in die Baulast des Bundes der Autobahndirektion Südbayern über; die Erneuerungs- und Unterhaltskosten sind aufgrund der Vorschriften abzulösen.

 

 

In den oben genannten Erschließungsmaßnahmen sind nicht enthalten:

Grunderwerb

Baureifmachung (u.a. Baufeldfreimachungen, Rodungen, Abbrüche, Archäologische Sondierungen, Entmunitionierung sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, … (vgl. Beschluss des Ferienausschusses vom 23.08.2012 (VO/12/8039/00))

sowie

optionale Toilettenanlage auf dem Parkplatz-Mitte

und

Verlegung von Versorgungleitungen (u.a. Energie, Telekommunikation) für das Stadion und

autarke Versorgungs- bzw. Leit- und Steuerungstechnik

 

 

4. Rechtsverhältnisse:

 

Die Stadt ist Eigentümer der Flächen für die Maßnahme. Es werden außerdem südlich der BAB A 3 Flächen der Bundesrepublik Deutschland in Anspruch genommen.

Mit der Autobahndirektion Südbayern sind darüber sowie über die von der Maßnahme berührte Autobahnentwässerung, über die Übernahme und Ablösung zweier Unterführungen und über etwaige Regelungen im Zusammenhang mit dem sechsstreifen Ausbau der A 3 zeitnah noch entsprechende Vereinbarungen abzuschließen.

 

Mit dem Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 165 wird Ende Juni 2013 gerechnet. Mit der Genehmigung der 43. Änderung des Flächennutzungsplanes wird derzeit von einer Rechtskraft Ende September 2013 ausgegangen.

 

Die Abgrabungsgenehmigung für die Erdarbeiten liegt bereits vor. Die Genehmigung für die Einleitung in das städtische Mischwasserkanalnetz gemäß der Entwässerungsatzung wurde Anfang April 2013 beantragt.

Der Antrag für die Baugenehmigung der Erschließungsmaßnahmen wurde Anfang April 2013 gestellt. Mit der Baugenehmigung wird bis Ende Juni gerechnet.

 

 

5. Bauabwicklung:

 

Die Bauabwicklung wird auf den im Maßnahmenbeschluss zum Fußballstadion genannten Fertigstellungstermin im Sommer 2015 ausgerichtet. Dafür ist ein sehr zügiger, reibungsloser und störungsfreier Bauablauf erforderlich.

 

Im Jahr 2013 sind die Haupterdbauarbeiten durchzuführen und die Neuordnung der Entwässerung samt den erforderlichen Regenrückhalteanlagen herzustellen. Zum einen müssen aufgrund der überwiegend wasserempfindlichen Böden die Sommermonate für den Erdbau genutzt werden, zum anderen ist das Baufeld für den Stadionneubau bis zum Jahresende vorzubereiten. Das bedeutet im Stadionumgriff insbesondere eine Geländemodellierung, die Auflassung des bestehenden Versickerbeckens und die Umverlegung einer Wasserleitung. Außerdem wird die Franz-Josef-Strauß-Allee ausgebaut, um in den Jahren 2014 und 2015 eine geregelte Bau- und Verkehrsabwicklung gewährleisten zu können.

Der Beginn der Vergabeverfahren für die einzelnen Gewerke ist für Ende April 2013 und der Baubeginn für Anfang Juli 2013 vorgesehen.

 

Im Jahr 2014 werden zwei neue 8 bzw. 12 m breite Fußngerunterführungen unter dem Anschlussstellenast der BAB A 3  und eine 10 m breite Fußngerunterführung unter der Galgenbergstraße errichtet. Während der Kfz-Verkehr auf der Galgenbergstraße für die Bauzeit durch eine gesonderte und provisorisch anzulegende Baustellenumfahrung aufrechterhalten werden kann, wird aus Platz- und Termingründen und zur Verkehrssicherheit der südliche Anschlussstellenast für rund 8 Monate komplett gesperrt. Eine Umleitung für die Anschlussstelle Regensburg-Universität auf der A 3 vom Autobahnkreuz her kommend und zur A 3 in Fahrtrichtung Passau erfolgt über die Franz-Josef-Strauß-Allee und die Anschlussstelle Regensburg-Burgweinting. Der Oberbau der Galgenbergstraße und der Anschlussstelle wird wiederhergestellt. Weiterhin werden die Tiefbauarbeiten der erforderlichen Parkierungsanlagen durchgeführt.

r einzelne Gewerke ist beabsichtigt, die Vergabeverfahren bereits zum Jahresende 2013 einzuleiten.

 

In der ersten Jahreshälfte 2015 finden vorrangig die Ausstattungsarbeiten statt, insbesondere Beleuchtung, Sicherheitsanlagen, Bepflanzung, Verkehrseinrichtungen und Zaunanlagen.

 

 

6. Kosten

 

Aus der oben stehenden Maßnahmenbeschreibung (mit Kostenaufgliederung) ergeben sich folgende maßgebliche Gesamtkosten laut Kostenberechnung auf Basis der Entwurfsplanung (Stand Ende März 2013):

 

Innere Erschließung Wirtschaftsplan (netto):                                                        12,18 Mio. €

Äere Erschließung - Haushaltsplan - HhSt. 1.6325.95011:                            11,13 Mio. €

 

Die Kostenerhöhung, insb. im Bereich der äeren Erschließung ( ~ + 4,6 Mio. €), gegenüber der bisherigen groben Kostenannahme beruht darauf, dass die Erschließungskonzepte noch erarbeitet werden mussten und weitere Faktoren erst jetzt geklärt werden konnten, so dass die Kosten damals lediglich anhand von groben Richtwerten abgeschätzt werden konnten.

Im Rahmen des weiteren Planungsprozesses ergaben sich insbesondere auch aufgrund höherer Sicherheitsanforderungen und detaillierterer Untersuchungen zusätzliche Anforderungen; so musste u.a. die Dimensionierung der Unterführungen (3 statt 2 neue und insgesamt breitere Bauwerke) und der Entwässerungsanlagen angepasst werden.

Außerdem wurde das derzeit allgemein erhöhte Baupreisniveau berücksichtigt.

 

 

Posten, die in den gegenständlichen Erschließungsmaßnahmen nicht enthalten sind (siehe Nennung im letzten Absatz unter dem Abschnitt 3), sind auch nicht in den hier genannten Kosten enthalten.

 

 

7. Finanzierung

 

Die voraussichtlichen Gesamtkosten verteilen sich beim oben dargestellten Bauablauf in etwa wie folgt auf die Jahre:

 

Jahr

Wirtschaftsplan

Haushaltsplan

in Mio. €

Innere Erschließung

Äere Erschließung

gerundet

netto

brutto

 

 

 

bis 2012

0,05

0,10

2013

2,50

4,00

2014

7,50

5,50

2015

2,13

1,53

 

 

 

Gesamt

12,18

11,13

 

 

 

bisherige Veranschlagung

in der gültigen Finanzplanung

insgesamt

~ 12,0 Mio. €

~ 6,5 Mio. €

 

Die Anpassung (einschl. Mittelabfluss und Verpflichtungsermächtigungen) des Wirtschafts- und des Haushaltsplans erfolgt im Rahmen der Fortschreibung der Haushalts- und Finanzplanung 2014 bzw. 2013 bis 2017 (einschl. Nachtragshaushaltsplan 2013).

 

r die Umsetzung des Bauabschnittes 2013 stehen im Wirtschaftsplan 2013 ausreichend Mittel zur Verfügung; im Haushaltsplan 2013 sind derzeit bis zum Nachtragshaushaltsplan 2013 zusätzliche Haushaltsmittel bzw. Ermächtigung i.H.v. 4.000.000 € notwendig.

 

Um unverzüglich die Vergabeverfahren für die Umsetzung des Bauabschnittes 2013 einleiten zu können wäre bei HhSt. 1.6325.95011 eine überplanmäßige Mittelbereitstellung i.H.v. 4.000.000 € erforderlich; die Deckung könnte vorläufig bis zum Nachtragshaushaltsplan 2013 durch eine Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage (HhSt. 1.9101.3100) erfolgen.

 


Die Ausschüsse empfehlen / der Stadtrat beschließt:

 

Die Erschließungsmaßnahmen für das neue Fußballstadion der Stadt Regensburg werden nach Maßgabe der Berichtsvorlage und im Rahmen der verfügbaren Mittel hergestellt.

 

Zur termingerechten Umsetzung der Erschließungsmaßnahmen werden entsprechend des Sachverhalts im Haushaltsjahr 2013 zusätzliche Haushaltsmittel i.H.v. 4.000.000 € überplanmäßig bereitgestellt.

 

 


 

Anlagen:

 

Lageplan im Maßstab 1:1.000

Regelquerschnitt im Maßstab 1:100

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 4_12077ST0_1_Lageplan_Massnahmenbeschluss_20130322_Stand_20130404 (1298 KB)    
Anlage 2 2 Arena_Erschließung_MB_Anlage_2_Regelquerschnitt (530 KB)