Vorlage - VO/13/8769/65  

 
 
Betreff: Hochwasserschutz Regensburg - Abschnitt Q (Ostenvorstadt/Westhafen)
Einleitungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Tiefbauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Entscheidung
15.05.2013 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                           

Sachverhalt:             

 

1.                    Beschlusslage und weitere Abstimmungen

 

Mit Beschluss des  Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen vom 22.05.2012 wurden die Ergebnisse der Hochwasserschutzplanungen (Vorentwurf)  für den Abschnitt Q (Ostenvorstadt/Westhafen) zur Kenntnis genommen (Kenntnisnahmebeschluss).

 

Im Sinne der im Jahre 2000 begonnenen „Offenen Planung Hochwasserschutz Regensburg“ werden in Abstimmung mit dem Freistaat Bayern bei allen staatlichen Hochwasserschutzmaßnahmen zwischen dem Kenntnisnahmebeschluss und dem wasserrechtlichen Einleitungsbeschluss die Planungen den Bürgerinnen und Bürgern jeweils im Rahmen einer gemeinsamen Informationsveranstaltung des Freistaates Bayern und der Stadt Regensburg vorgestellt sowie die Träger öffentlicher Belange (TöB) informell beteiligt.

 

Im Rahmen der Bürgerinformationsveranstaltung am 26.06.12 und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, ebenfalls am 26.06.12 wurden die Planungen durch das Wasserwirtschaftsamt Regensburg vorgestellt. In der Bürgerinformationsveranstaltung wurden keine planungsrelevanten Anregungen von den Bürgerinnen und Bürgern vorgebracht.

Seitens der Träger öffentlicher Belange wurden im Wesentlichen folgende Anregungen vorgetragen und von den Planern bzw. dem Wasserwirtschaftsamt wie folgt beantwortet:

 

?         Kann Retentionsraum durch Abgrabungen gewonnen werden?

Da kein natürlicher Retentionsraum durch die Maßnahme verlorengeht, besteht im Abschnitt Q auch keine Ausgleichsverpflichtung. Dennoch wird geprüft, ob zusätzlich noch Rückhalteraum geschaffen werden kann.

?         Kann ein durchgehender Fuß- und Radweg geschaffen werden?

Auf der Grundlage des Flussraumkonzeptes ist im Rahmen der Hochwasserschutzplanungen für den Abschnitt Q ein durchgehender Fuß- und Radweg von der Nibelungenbrücke bis zur Schwabelweiser Eisenbahnbrücke vorgesehen, wobei nur der Fuß- und Radweg bis zur Linzer Straße Bestandteil des Planfeststellungsverfahrens ist. Für den weiterführenden Fuß- und Radweg bis zur Schwabelweiser Eisenbahnbrücke erfolgt ein eigenes Wasserrechtsverfahren mit anschließender Umsetzung durch die Stadt Regensburg.

?         Kann das Ufer renaturiert werden?

Nach Aussage des Wasser- und Schifffahrtsamtes ist ein naturnaher Verbau der Uferstrecke möglich. Grundlage soll das Flussraumkonzept sein.

?         nnen Lebensräume für gefährdete Arten geschaffen werden?

Am Westhafenspitz gibt es Flächen mit Entwicklungspotential, um für den Eisvogel weitere Lebensräume zu schaffen.

?         Verliert die denkmalgeschützte Liegenschaft Donaulände 20 ihren besonderen Charakter, wenn die Erschließung nach Süden verlagert wird?

Dies ist nicht zu befürchten, da lediglich die Erschließung des Grundstückes von Süden erfolgt. Die Zugänglichkeit der Häuser erfolgt wie bisher von Norden.

 

Die Anregungen der Träger öffentlicher Belange wurden soweit als möglich in die Bauentwurfsunterlagen eingearbeitet.

 

 

 

 

 

 

2.                    Vorhandene Situation / Stadtentwicklungsplanung / Bauleitplanung

 

Der Abschnitt Q (Ostenvorstadt/Westhafen) liegt am Südufer der Donau und reicht vom AOK-Gende bis zur Einfahrt in den Westhafen. Das Planungsgebiet liegt weitgehend auf dem Gelände der Bayernhafen GmbH und ist geprägt durch hafentypischen Güterumschlag sowie Gewerbe und Industrie. 

 

Beim Abschnitt Q handelt es sich um die größte überschwemmungsgefährdete Fläche des städtebaulichen Bestandes in Regensburg. Im Falle eines 100-jährlichen Hochwassers sind insbesondere die tieferliegenden Bereiche um den ehemaligen Schlachthof, aber auch südlich der Straubinger Straße bis zur Greflingerstraße sowie der Bereich nördlich und südlich des Auwegs überschwemmungsgefährdet (siehe Anlage 1 „Blauer Plan“). 

 

Der Regensburg-Plan 2005 (Kapitel 10.8 Stadtosten) enthält für den Abschnitt Q (Ostenvorstadt/Westhafen) die stadtentwicklungsplanerischen Leitprojekte

 

?           Städtebauliche Neuordnung“,

?           Schlachthofareal/Marinaquartier“,

?           Weiterentwicklung der Freizeit- und Erholungsachse“,

?           Hochwasserschutz“

 

Die Ziele  „Weiterentwicklung der Freizeit- und Erholungsachse“ und „Hochwasserschutz“ sind entsprechend auch im Flussraumkonzept 2010 (FRK) enthalten.

 

Diese Leitprojekte sollen im Rahmen der jetzt geplanten HWS-Maßnahmen, bzw. im räumlich-funktionalen Zusammenhang damit realisiert werden; der aktuelle Sachstand wird im Folgenden erläutert:

 

2.1              Städtebauliche Neuordnung / Schlachthofareal/Marinaquartier

 

Bereits am 02.12.2003 hat der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen die Planungsziele und das Entwicklungskonzept für das Schlachthofareal „Marina Quartier“ beschlossen. Daraus sollte ein städtebaulicher Rahmenplan weiter entwickelt und die dafür notwendigen Fachgutachten in Auftrag gegeben werden.

Wesentliche Ideen des Entwicklungskonzeptes waren die namensgebende Errichtung einer Sportbootmarina und die Neugestaltung der Donau-Uferzone.

 

Zwischen  2008 und 2011 hat als Ergebnis einer europaweiten Ausschreibung - ein Investor zusammen mit den Architekten ASTOC-Architects & Planners (Köln) die städtebauliche Entwicklung dieses Areals übernommen und zunächst ein Rahmenkonzept als Grundlage für die Aufstellung eines Bebauungsplanes erarbeitet.

 

2.2              BPl-Nr. 133 Schlachthofareal / Marinaquartier

 

Am 05.05.2011 hat der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 133 „Schlachthofareal / Marinaquartier“ beschlossen. Aktueller Verfahrensstand ist der Abschluss der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB. Für Teilbereiche liegt die Planreife vor. Die ersten Baugesuche zur Realisierung des Bebauungsplanes liegen mittlerweile vor.

 

r die Umsetzung des Bebauungsplans ist die Fertigstellung des Hochwasserschutzes im Abschnitt Q von großer Bedeutung, da ansonsten wasserrechtlich ein Retentionsraumausgleich für die gemäß B-Plan vorgesehenen Auffüllungen und Gebäude durchgeführt werden müsste. Unabhängig von der wasserrechtlichen Ausgleichsverpflichtung müssen die Bau- und Erschließungsflächen im B Plan faktisch vor Überschwemmung geschützt werden. Deswegen ist aus stadtentwicklungs- und bauleitplanerischen Gründen die Planung und Umsetzung des Hochwasserschutzes im Abschnitt Q dringlich.

 

 

 

2.3              Außenmarina

 

Östlich der Nibelungenbrücke soll - gewissermaßen als „östlicher Abschluss“ der Promenade am südlichen Donauufer - ein Hafen für Freizeitboote mit Mantelnutzung entstehen.

Die Außenmarina gehört konzeptionell zur städtebaulichen Entwicklung des gesamten Schlachthofareals. Deswegen war ursprünglich eine integrierte Planung angestrebt worden.

Die Außenmarina ist verfahrenstechnisch jedoch weder Bestandteil des wasserrechtlichen Verfahrens zum Hochwasserschutz, noch gehört sie zum B-Planverfahren (BPl Nr. 133, Schlachthofareal/Marinaquartier); vielmehr muss für die Außenmarina ein eigenständiges wasserrechtliches Verfahren durchgeführt werden.

In Vorbereitung dieses Verfahrens ist derzeit zur Planung des Marinabeckens und den damit funktionell zusammenhängenden städtebaulichen Entwicklungsflächen die Vergabe eines Gutachtens in Vorbereitung.

 

2.4.               Gleis- und Straßenverlegung

 

In Zusammenarbeit mit der Bayernhafen GmbH konnten die Gleis- und Wegeverbindungen im Bereich zwischen AOK-Gelände und Futtermittelmischwerk neu geordnet werden.

Damit werden im Ergebnis folgende Vorteile gegenüber dem Entwurf aus der Wettbewerbs- und Optimierungsphase erreicht:

 

?           Mobile Lückenschlüsse im stationären Schutz durch Mauern werden minimiert,

?           Infrastrukturanlagen des Wirtschaftsbetriebes Bayernhafen werden vor Hochwasser

geschützt,

?           Hochwasserfreie Erschließung für die Gebäude Donaulände 20 und 20 a

?           Städtebauliches Umfeld im Bereich der geplanten Außenmarina wird attraktiver

?           Verkürzung des Ausziehgleises westlich der Nibelungenbrücke und Möglichkeit, die nde dort besser zu gestalten

 

2.5              Radwegtrasse

 

Im Regensburg Plan 2005 wird für den Stadtbereich Stadtosten das Ziel formuliert, das Donauufer über die Altstadt hinaus nach Osten bis zur Westhafeneinfahrt als grünen Naherholungsraum zugänglich zu machen.

Im Zusammenhang mit den jetzt geplanten HWS-Maßnahmen bietet sich die Möglichkeit, eine Rad- und Fußwegverbindung zwischen der Bruderwöhrd- / Babostraße und der Schwabelweiser Eisenbahnbrücke zu realisieren. In den planerischen Abstimmungsgesprächen zwischen Stadtverwaltung, Bayernhafen GmbH und WWA Regensburg hat das beauftragte „HWSTeam“ die Trassenführung dieser Rad- und Fußwegverbindung konzeptionell geklärt.

Die für die Umsetzung der Radwegverbindung erforderlichen wasserrechtlichen Genehmigungsunterlagen werden durch das Tiefbauamt vorbereitet und anschließend bei der Unteren Wasserrechtsbehörde eingereicht.

 

2.6              Städtebaulich-landschaftsgestalterische und naturschutzfachliche Aspekte

 

?           Die Donaulände zwischen Königlicher Villa und künftiger Außenmarina soll städtebaulich-landschaftsgestalterisch und funktional als öffentlich zugänglicher und nutzbarer Flussuferbereich mit Schifffahrts-/Freizeit-/Erholungsnutzung entwickelt und neugestaltet werden. Die bereits seit längerem in Planung befindliche gestalterische Aufwertung des Donauufers im Bereich Eiserne Brücke/Donaumarkt wird damit nach Osten bis zur geplanten Außenmarina fortgesetzt.

Die Freiflächen zwischen HWS-Mauer und Kaimauer werden im Sinne der bereits bewährten gestalterischen Grundsätze und Materialien neugestaltet und aufgewertet; u.a. entstehen hier Grünflächen, die als Sport- und Spielflächen für Jugendliche nutzbar sind und zukünftig durch die Wohnnutzung im Bereich des BPl. Nr. 133 erforderlich werden.

 

?           Der Uferabschnitt östlich der Umschlaganlage an der Linzer Straße bis zur Schwabelweiser Eisenbahnbcke ist naturschutzfachlich bedeutsam. Im Rahmen der Hochwasserschutzplanung wurden Maßnahmen zur „naturnahen“ Umgestaltung und ökologischen Aufwertung erarbeitet. Sie können als Ausgleich für andere Maßnahmen eingebracht werden und sind nicht Gegenstand des wasserrechtlichen Verfahrens.

 

3.               Hochwasserschutzplanung für den Abschnitt Q (Ostenvorstadt/Westhafen)

 

Die Trasse des Hochwasserschutzes für den Abschnitt Q beginnt im Westen an der Grundstücksgrenze zwischen AOK-Gelände und Villa-Park an der Uferstraße und endet im Osten an der Einfahrt zum Westhafen. Der Hochwasserschutz erfolgt dabei größtenteils durch eine Mauer. Im Bereich von Straßen und Gleisquerungen werden mobile Lückenschlüsse vorgesehen. Im Bereich des Futtermittelwerkes schließt die Hochwasserschutzmauer an das bestehende Hochufer an, das insbesondere durch Auffüllungen vor einem 100 - jährlichen Hochwasser bereits geschützt ist.

 

Abschnitt AOK-Gelände Nibelungenbrücke Babostraße:

Die vorhandene Grundstücksmauer der AOK wird abgebrochen und an gleicher Stelle eine neue Hochwasserschutzmauer mit einer Höhe von ca. 1,30 m errichtet. Die geplante Ein- bzw. Ausfahrt zur Schifffahrtslände wird mittels mobiler Elemente gesichert. Ab dem Widerlager der Nibelungenbrücke bis zur Babostraße wird der Hochwasserschutz über eine Mauer nördlich der Gleistrasse entlang des IT-Speichers sichergestellt.

 

Abschnitt Babostraße Futtermittelmischwerk:

Aufgrund der beabsichtigten Verlegung der Gleistrassen konnten in diesem Bereich die Hochwasserschutztrasse und die Wegebeziehungen gegenüber dem Hochwasserschutzwettbewerb neu geplant werden. Der Hochwasserschutz verläuft als Mauer an der Grundstücksgrenze der Bestandsgebäude Donaulände 20/20a. Die Erschließung dieser Grundstücke erfolgt künftig von Süden über die zwischen den Grundstücken und den Hafengleisen geplante „Donaulände-neu“.

 

Die Querungen der Hochwasserschutztrasse durch die Babostraße und die Linzer Straße werden mittels mobiler Elemente gesichert.

 

Bereich Futtermittelmischwerk:

Ab der Donaulände/Budapester Straße führt eine Hochwasserschutzmauer nördlich entlang dem Futtermittelmischwerk bis zum ab der Linzer Straße Richtung Osten bestehenden Hochufer. Ein- und Ausfahrten zum Futtermittelmischwerk werden mittels mobiler Elemente gesichert.

 

Binnenentwässerung des gesamten Abschnittes Q

r die Binnenentwässerung des Abschnittes Q ist zur schadlosen Ableitung des Dränge- und Sickerwasseranfalls landseitig entlang der Hochwasserschutzmauer eine Dränageleitung vorgesehen. Die Dränageleitung wird glichst hochliegend verlegt, um den Dränge- und Sickerwasseranfall zu minimieren. Über zwei kleinere Pumpwerke mit einer Leistung von je 300 l/s werden die Wassermengen in die Donau gepumpt.

Die entwässerungstechnischen Fragestellungen zur Mischwasserentsserung des städtischen Kanalsystems sind nicht Bestandteil des Planfeststellungsverfahrens. Die hydrotechnischen Rahmenbedingungen und die gegenseitigen Abhängigkeiten zwischen staatlichem Hochwasserschutz und städtischem Kanalsystem werden parallel in einem eigenen Fachgutachten geklärt.

 

 

 

4.              Kostentragung und weiteres Vorgehen

 

Als Vorhabensträger für den Hochwasserschutz beteiligt der Freistaat Bayern die Stadt Regensburg an den anfallenden Kosten. Die Kosten für die Planungsarbeiten werden gemäß Vereinbarung vom 11.04.2005 im Verhältnis 50/50 geteilt. Für die bauliche Umsetzung des Bauabschnittes Q wird eine eigene Bau- und Unterhaltsvereinbarung abgeschlossen und dem Ausschuss im Rahmen des Maßnahmenbeschlusses vorgestellt.

 

Nach Abschluss des wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens und nach gefasstem Maßnahmenbeschluss kann der Baubeginn für den Abschnitt Q voraussichtlich Mitte 2014 erfolgen.

 

 


Der Ausschuss beschließt:

 

1.                  Die Ergebnisse der Hochwasserschutzplanungen (Bauentwurf) des Freistaates Bayern sowie die Ergebnisse der Bürgerinformationsveranstaltung und der Abstimmung mit den Trägern öffentlicher Belange für den Abschnitt Q (Ostenvorstadt / Westhafen) werden zur Kenntnis genommen.

 

2.                  Die Verwaltung wird beauftragt, beim Freistaat Bayern die Einleitung des wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens für den Abschnitt Q (Ostenvorstadt / Westhafen) zu beantragen.

 


 

Anlagen:

 

- Übersichtslageplan Blauer Planmit Schutztrasse (Anlage 1)

- 2 Lagepläne (Anlagen 2 und 3)

- 1 Schnittdarstellung (Anlage 4)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 HWS Regensburg_Abschnitt Q - Westhafen_Ostenvorstadt_PA 15.05.13_Anlage1-4 (2875 KB)