Vorlage - VO/13/8782/66  

 
 
Betreff: Energieberatungsgutscheine
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:1. Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
2. Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferent Daminger
Federführend:Amt für Stadtentwicklung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Entscheidung
04.06.2013 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:             

 

Ausgangssituation und Zielsetzung

 

Mit der im Jahr 2011 beschlossenen Energiewende hat sich die Bundesregierung ehrgeizige Ziele gesetzt. So soll bis zum Jahr 2050 die Energieversorgung in Deutschland nahezu vollständig aus erneuerbaren Energien erfolgen. Auch die Senkung des Energiebedarfs, nicht zuletzt im Gebäudebereich, und die Erhöhung der Energieeffizienz der Versorgungssysteme sind tragende Säulen des Energiekonzepts. Bis zum Jahr 2020 soll der Primärenergiebedarf um 20 % und bis 2050 um 50 % gegenüber heute gesenkt werden.

 

Die Ziele sind aber nur dann erreichbar, wenn die Bürgerinnen und Bürger bereit sind, aktiv mitzuwirken. Die Bereitschaft, bei Neubau- oder Sanierungsmaßnahmen eine möglichst optimale energetische Situation zu schaffen, ist in der Bevölkerung grundsätzlich hoch. Viele bau- und sanierungswillige Bürgerinnen und Bürger sind aber weder ausreichend informiert noch fachlich qualifiziert, den für sie richtigen Weg zu finden.

 

Hier setzt das Konzept der Beratungsgutscheine an. Interessierte Bürgerinnen und Bürger sollen sich ohne bürokratischen Aufwand neutral und unabhängig beispielsweise zu Fördermöglichkeiten, Maßnahmen der energetischen Modernisierung oder zu Möglichkeiten der Reduzierung des Energieverbrauchs und der damit verbundenen Kosten beraten lassen können. Ziel der Beratungsgespräche ist es, bau- und sanierungswilligen Bürgerinnen und Bürgern ökologisch und ökonomisch sinnvolle Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Aber auch Mieter sollen in den Genuss der Energieberatung kommen. Bei ihnen stehen eher Themen wie richtiges Nutzerverhalten, Energieeffizienz alter und neuer Elektrogeräte, mögliche Investitionen zur Energieeinsparung für Mieter oder Bürgerbeteiligungen an Energieerzeugungsanlagen im Vordergrund.

 

Die unabhängige und neutrale Beratung soll von der Energieagentur Regensburg geleistet werden. Das Konzept der Beratungsgutscheine gibt es im Landkreis Regensburg bereits seit einiger Zeit und trifft dort auf eine hohe Akzeptanz.

 

Umsetzung

 

r Eigentümer von Wohnungen und Wohngebäuden bzw. Bauwillige aus dem Stadtgebiet von Regensburg ist eine Beratungszeit von maximal zwei Stunden durch einen qualifizierten Mitarbeiter der Energieagentur vorgesehen. Zusätzlich zur Beratung erhalten die Bürgerinnen und Bürger weiterführende Informationsunterlagen von der Energieagentur. Die Kosten für das Beratungsgespräch sind mit 200 € kalkuliert. Für Mieter von Wohnungen und Wohngebäuden sind eine Stunde als Beratungszeit und 100 € veranschlagt. Beratungswillige Bürgerinnen und Bürger wenden sich wegen eines Gesprächstermins direkt an die Energieagentur. Anders als im Landkreis, wo die Beratungsgutscheine bei den jeweiligen Gemeindeverwaltungen abgeholt und anschließend bei der Energieagentur eingelöst werden, ersparen sich die Bürgerinnen und Bürger so den Umweg über die Stadtverwaltung. Außerdem können bei diesem Erstkontakt bereits Themenschwerpunkte vereinbart werden, auf die sich der Berater vorbereiten kann. Die Energieagentur erstellt Kurzdokumentationen der Beratungsgespräche und bekommt bei Vorlage dieser „Belege“ die Kosten der Beratung von der Stadt Regensburg erstattet.

 

Es ist geplant, mit der Energieberatung nach Bereitstellung der hierfür notwendigen Finanzmittel zu beginnen. Als Orte für die Beratungsgespräche stehen zunächst die Räumlichkeiten der Energieagentur und das Büro des Quartiersmanagements im Obermünsterviertel (Obermünsterstraße 12) zur Verfügung. Die Nutzung von Räumen im Bürger- und Verwaltungszentrum wird noch geprüft.

 

Kosten

 

Die Stadt Regensburg gewährt der Energieagentur für die Energieberatung für Regensburger Bürgerinnen und Bürger auf der Basis sog. „Energieberatungsgutscheine“ einen freiwilligen Zuschuss in Höhe von 50.000,--€.

 

Die Zuschussmittel sollen in den Nachtragshaushaltsplan 2013 (insgesamt 10.000,--€) und in den Haushaltsplan 2014 (insgesamt 40.000,--€) eingestellt werden. Die Maßnahme ist zuchst bis Ende 2014 befristet und kann bei entsprechender Nachfrage vorbehaltlich der dann zur Verfügung stehenden Mittel verlängert werden.

 


Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen empfiehlt dem Verwaltungs- und Finanzausschuss und dem Stadtratsplenum, der Energieagentur für die Energieberatung für Regensburger Bürgerinnen und Bürger auf der Basis sog. Energieberatungsgutscheineeinen freiwilligen Zuschuss von 50.000,--zu gewähren