Vorlage - VO/13/8787/61  

 
 
Betreff: 43. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich nördlich der Franz-Josef-Strauß-Allee, westlich des Unterislinger Weges (Fußballstadion);
- Behandlung der Anregungen § 3 Abs. 2 BauGB
- Feststellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Vorberatung
18.06.2013 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
20.06.2013 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt:             

 

Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen hat am 28.04.2009 die Einleitung des Verfahrens zur 43. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich seiner Bestandteile (Landschaftsplan und Ver- und Entsorgungsplan) beschlossen. Die bei der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Beiträge sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 BauGB) wurden dem Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen am 27.02.2013 vorgelegt.

 

Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen beschloss daraufhin den Entwurf zur 43. Änderung des Flächennutzungsplanes zusammen mit seinen Bestandteilen (Landschaftsplan und Ver- und Entsorgungsplan) in der Fassung vom 27.02.2013 einschließlich der Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Dies erfolgte in der Zeit vom 26.03.2013 bis 26.04.2013.

 

Nachfolgend sind die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen zusammengestellt und mit den Stellungnahmen und Beschlussvorschlägen der Verwaltung für den Stadtrat versehen:

 

 

Nr. 1.

 

Antragsteller:

 

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen,

Fehrbelliner Platz 3, 10707 Berlin

 

Schreiben vom: 02.04.2013

 

Anregungen:

Die Bundesnetzagentur äußert sich zusammenfassend wie folgt:

A 1:

Die Bundesnetzagentur teilt Frequenzen für zivile Richtfunkanlagen zu, betreibt diese aber nicht selbst. Beeinflussungen von Richtfunkstrecken durch neue Bauwerke unter einer Bauhöhe von 20 m sind allgemein nicht sehr wahrscheinlich, daher kann in solchen Fällen von einer Untersuchung zum vorsorglichen Ausschließen von Richtfunkstörungen abgesehen werden. Im vorliegenden Fall wird diese Höhe zum Teil überschritten. Auskünfte zu techn. Parametern usw. können hierzu nur die Richtfunkbetreiber liefern und es wird gebeten diese anhand der beiliegenden Liste entsprechend zu beteiligen. Hierbei sind militärische Anwender nicht berücksichtigt. Auskünfte hierzu können beim Bundesamt für Informationstechnik erfragt werden.

 

A 2:

Das Telekommunikationsgesetz sieht für die Verlegung öffentlichen Zwecken dienender Telekommunikationslinien ein unentgeltliches Wegerecht vor. Kenntnisse von Bebauungsplänen könnten deshalb für die entsprechenden Betreiber für eigene Planungen von Interesse sein. Es wird deshalb empfohlen die hier tätigen Betreiber öffentlicher Telekommunikationslinien zu beteiligen.

 

Liste Betreiber von Punkt-zu-Punkt-Richtfunkanlagen:

Vodafone D2 GmbH, Abteilung TFA, Am Seestern 1, 40547 Düssledorf

Telefonica Germany, Rheinstraße 15, 14513 Teltow

Televersa Online GmbH, Siemensstraße 22, 84051 Essenbach

E-Plus Mobilfunk GmbH, Geschäftsstelle Süd, Valentin-Linhof-Str. 8, 81829 München

 

Liste Betreiber von Punkt-zu-Mehrpunkt-Richtfunkanlagen:

Genias Internet, Dr. Gessler-Straße 20, 93051 Regensburg

Vodafone D2 GmbH, Am Seestern 1, 40547 Düsseldorf

 

Stellungnahme der Verwaltung und Beschlussvorschlag:

Zu A 1:

Die o. g. genannten Richtfunkbetreiber wurden zum Verfahren beteiligt. Einwände wurden nicht vorgebracht.

 

Zu A 2:.

Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurden sämtliche relevanten Betreiber von Telekommunikationslinien beteiligt (z. B. REWAG, R-KOM, Kabel Deutschland, EON, Deutsche Telekom usw.). Erforderliche Maßnahmen werden im Rahmen der Umsetzung des Bebauungsplanes bzw. der Ausführungsplanung entsprechend abgestimmt.

 

 

Beschlussvorschlag:

Den Anregungen wird entsprochen.

 

 

Nr.  2.:

 

Antragsteller:

Kabel Deutschland Vertrieb + Service GmbH, Südwestpark 15, 90449 Nürnberg

 

Schreiben (Mail) vom: 10.04.2013

 

Anregungen:

Im Bereich Ihrer beabsichtigten Baumaßnahme befinden sich Telekommunikationsanlagen unseres Unternehmens, deren Lage aus den beiliegenden Bestandsplänen ersichtlich ist. Wir weisen darauf hin, dass unsere Anlagen bei der Bauausführung zu schützen bzw. zu sichern sind, nicht überbaut und vorhandene Überdeckungen nicht verringert werden dürfen. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf die Beachtung unserer Kabelschutzanweisung, hierbei ist dem Punkt 6 besondere Aufmerksamkeit zu schenken.

 

Sind Sie nicht im Besitz der Kabelschutzanweisung, dann kann diese bei uns angefordert werden. Sollte eine Umverlegung unserer Telekommunikationsanlagen erforderlich werden, benötigen wir mindestens drei Monate vor Baubeginn Ihren Auftrag, um eine Planung und Bauvorbereitung zu veranlassen sowie die notwendigen Arbeiten durchführen zu können.

 

Stellungnahme der Verwaltung und Beschlussvorschlag:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Sie sind aber nicht Gegenstand des Flächennutzungsplanänderungsverfahrens, sondern nachfolgender Planungs- und Genehmigungsverfahren und werden dort entsprechend berücksichtigt.

 

Beschlussvorschlag: Kenntnisnahme

 

 

Nr.  3.:

 

Antragsteller:

Wasserwirtschaftsamt Regensburg, Landshuter Straße 59, 93053 Regensburg

 

Schreiben vom 12.04.2013:

 

Anregungen:

Gegen die 43. Änderung des Flächennutzungsplans (Fußballstadion) bestehen aus wasserwirtschaftlicher Sicht keine grundsätzlichen Einwendungen.

 

Bezüglich der geplanten Niederschlagswasserentsorgung verweisen wir auf das Gespräch mit dem Tiefbauamt vom 01.02.2013 und bitten in diesem Zusammenhang noch um Übersendung des überarbeiteten Besprechungsberichts.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung und Beschlussvorschlag:

Die Niederschlagswasserentsorgung wurde mit dem Wasserwirtschaftsamt abgestimmt und der entsprechende Besprechungsbericht weitergeleitet.

 

Beschlussvorschlag: Der Anregung wird entsprochen.

 

 

Nr. 4.

 

Antragsteller:

Immobilien Freistaat Bayern RV Opf.

Prüfeninger Straße 34

93049 Regensburg

 

Anregungen

Im Hinblick auf die von hier verwalteten Grundstücke bestehen aus hiesiger Sicht grundsätzlich keine Einwendungen gegen Ihre Planungen.

Anmerkung zu Nr. 5.5 in der Begründung zum Bebauungsplan und zu Nr. 4.2 in der Begründung zur Flächennutzungsplanänderung, „Verkehrserschließung“; Nutzung von ca. 1000 Parkplätzen auf staatlichen Grunstücken im Bereich der Universität/Technischen Hochschule:

Wir weisen darauf hin, dass für jegliche Vereinbarungen, die die Nutzung staatlicher Grundstücke betreffen, die Immobilien Freistaat Bayern Ihr Ansprechpartner und ggf. Vertragspartner ist. Auf das bereits stattgefundene Vorgespräch mit dem Liegenschaftsamt wird verwiesen.

 

Stellungnahme der Verwaltung und Beschlussvorschlag:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und die o. g. Nutzung der Parkplätze wird auf der Basis der bisher geführten Gespräche mit dem Freistaat Bayern entsprechend abgestimmt bzw. vereinbart.

 

Beschlussvorschlag: Kenntnisnahme.

 

 


 

Der Stadtrat beschließt:

 

1.               Die bei der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen zum Entwurf der 43. Änderung des Flächennutzungsplanes werden gemäß dem Vorschlag der Verwaltung (siehe Bericht), der insoweit Bestandteil dieses Beschlusses ist, behandelt.

 

2.              Die 43. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich seiner Bestandteile (Landschaftsplan, Ver- und Entsorgungsplan) in der Fassung vom 27.02.2013 und der Begründung wird beschlossen.

 

3.               Die Verwaltung wird beauftragt, die 43. Änderung des Flächennutzungsplanes der Genehmigungsbehörde vorzulegen.

 


 

Anlagen:

 

FNP-Änderung Nr. 43, Planzeichnung

FNP-Änderung Nr. 43, Begründung mit Umweltbericht

FNP-Änderung Nr. 43, Zusammenfassende Erklärung gemäß § 10 Abs. 4 BauGB

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 6 1 Begründung-43. FNP mit Umweltbericht-18.06.2013 (4462 KB)    
Anlage 1 2 43 FNP Änderung Plan (1104 KB)    
Anlage 2 3 FNP ANLAGE Plan Bestand Vegetations- und Nutzungstypen 3705-3 FLU Planungsteam (1148 KB)    
Anlage 3 4 FNP ANLAGE Plan Eingriff-Ausgleich 3705-2 FLU PLanungsteam (1918 KB)    
Anlage 5 5 FNP-Anlage Ausgleichsflächen (1225 KB)    
Anlage 4 6 Zusammenfassende Erklärung (933 KB)