Sachverhalt:
In seiner Sitzung vom 27.02.2013 hat der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen unter anderem folgende Beschlüsse gefasst:
1. Für das Straßenteilstück der Verdunstraße mit dem Anfangspunkt „Elferstraße“ und dem Endpunkt „St.-Mihiel-Straße“ wird auf einer Länge von 0,148 km das straßenrechtliche Einziehungsverfahren nach Art. 8 BayStrWG eingeleitet. 2. Für das Straßenteilstück der Kulmbacher Straße mit dem Anfangspunkt „Nördliche Grundstücksgrenze der FlNr. 748/30, Gem. Sallern“ und dem Endpunkt „Nördliche Grundstücksgrenze der FlNr. 748/72, Gem. Sallern“ wird auf einer Länge von 0,090 km das straßenrechtliche Einziehungsverfahren nach Art. 8 BayStrWG eingeleitet. Die Absicht der Einziehung der genannten Straßenteilstücke wurde im Amtsblatt Nr. 13 der Stadt Regensburg vom 25.03.2013 mit dem Hinweis auf eine jeweils 3-monatige Einwendungsfrist ortsüblich bekannt gemacht.
Die Einwendungsfrist endete jeweils am 09.07.2013. Im Verlauf der Einwendungsfrist wurden keine Einwendungen gegen die geplanten straßenrechtlichen Einziehungen vorgebracht.
Mit der straßenrechtlichen Einziehung verliert eine Straße ihren bisherigen öffentlichen Charakter auf Dauer und kann daher wieder uneingeschränkt anderweitig genutzt werden. Ein öffentlich-rechtlicher Benutzungsanspruch besteht nicht mehr.
Der Ausschuss beschließt:
1. Das auf dem beiliegenden Lageplan (Anlage 1) schraffiert dargestellte Straßenteilstück der Verdunstraße mit seinem Anfangspunkt „Elferstraße“ und seinem Endpunkt „St.-Mihiel-Straße“ wird auf einer Länge von 0,148 km nach Art. 8 BayStrWG eingezogen.
2. Das auf dem beiliegenden Lageplan (Anlage 2) schraffiert dargestellte Straßenteilstück der Kulmbacher Straße mit seinem Anfangspunkt „Nördliche Grundstücksgrenze der FlNr. 748/30, Gem. Sallern“ und seinem Endpunkt „Nördliche Grundstücksgrenze der FlNr. 748/72, Gem. Sallern“ wird auf einer Länge von 0,090 km nach Art. 8 BayStrWG eingezogen.
Anlagen:
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