Vorlage - VO/13/8871/65  

 
 
Betreff: Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG);
Einziehung von öffentlichen Verkehrsflächen in Regensburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Tiefbauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Entscheidung
16.07.2013 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:             

 

 

In seiner Sitzung vom 27.02.2013 hat der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen unter anderem folgende Beschlüsse gefasst:

 

1.              r das Straßenteilstück der Verdunstraße mit dem Anfangspunkt „Elferstraße“ und dem Endpunkt „St.-Mihiel-Straße“ wird auf einer nge von 0,148 km das straßenrechtliche Einziehungsverfahren nach Art. 8 BayStrWG eingeleitet.

2.              r das Straßenteilstück der Kulmbacher Straße mit dem Anfangspunkt rdliche Grundstücksgrenze der FlNr. 748/30, Gem. Sallern“ und dem Endpunkt „rdliche Grundstücksgrenze der FlNr. 748/72, Gem. Sallern“ wird auf einer Länge von 0,090 km das straßenrechtliche Einziehungsverfahren nach Art. 8 BayStrWG eingeleitet.

Die Absicht der Einziehung der genannten Straßenteilstücke wurde im Amtsblatt Nr. 13 der Stadt Regensburg vom 25.03.2013 mit dem Hinweis auf eine jeweils 3-monatige Einwendungsfrist ortsüblich bekannt gemacht.

 

Die Einwendungsfrist endete jeweils am 09.07.2013. Im Verlauf der Einwendungsfrist wurden keine Einwendungen gegen die geplanten straßenrechtlichen Einziehungen vorgebracht.

 

Mit der straßenrechtlichen Einziehung verliert eine Straße ihren bisherigen öffentlichen Charakter auf Dauer und kann daher wieder uneingeschränkt anderweitig genutzt werden. Ein öffentlich-rechtlicher Benutzungsanspruch besteht nicht mehr.

 

 

 

 

 

 

 


Der Ausschuss beschließt:

 

1.              Das auf dem beiliegenden Lageplan (Anlage 1) schraffiert dargestellte Straßenteilstück der Verdunstraße mit seinem Anfangspunkt „Elferstraße“ und seinem Endpunkt „St.-Mihiel-Straße“ wird auf einer Länge von 0,148 km nach Art. 8 BayStrWG eingezogen.

 

2.              Das auf dem beiliegenden Lageplan (Anlage 2) schraffiert dargestellte Straßenteilstück der Kulmbacher Straße mit seinem Anfangspunkt „Nördliche Grundstücksgrenze der FlNr. 748/30, Gem. Sallern“ und seinem Endpunkt „Nördliche Grundstücksgrenze der FlNr. 748/72, Gem. Sallern“ wird auf einer Länge von 0,090 km nach Art. 8 BayStrWG eingezogen.

 

 

 

 

 

 

 


 

Anlagen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Anlage 1 zur Einziehung Straßenteilstück Verdunstraße (467 KB)    
Anlage 1 2 Anlage 2 zur Einziehung Straßenteilstück Kulmbacher Straße (263 KB)