Vorlage - VO/13/8904/SK2  

 
 
Betreff: Bericht über die Bürgerversammlung für den Stadtbezirk Westenviertel vom 16.04.2013
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Oberbürgermeister Schaidinger
Federführend:Hauptabteilung Rat und Repräsentation   
Beratungsfolge:
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
25.07.2013 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

                                                                                                

Anfragen der Bürgerinnen und Bürger

 

1. Kinderbetreuung im Westenviertel

    Fragesteller: Fr. Enderl

 

 

Die Fragestellerin nimmt Bezug auf den ab 01.08.2013 geltenden Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz und stellt dazu folgende Fragen:

1.1  Wie sieht die Versorgungsquote im Regensburger Westen aus?

 

Stellungnahme:

 

Der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz besteht in einer Krippe oder bei einer Tagesmutter. Die Versorgung von Krippenplätzen im Stadtwesten ist sehr gut. Insgesamt stehen 204 Plätze zur Verfügung, d. h. für Kinder ab 1 Jahr (Rechtsanspruch) liegt die Versorgungsquote bei 55,6 %.

 

 

Mit Blick auf die Zukunft:

1.2  Gibt es im Anschluss daran bereits heute ausreichend Kita-Plätze für die Kinder im Al-

ter von 3 6 Jahren?

 

Stellungnahme:

 

Die Versorgungsquote für Kinder im Alter von 3 6 Jahren liegt bei ca. 108 %, die Versorgungsquote für Kinder im Alter von 3 6,5 Jahren bei ca. 93 % und durch Schaffung neuer Plätze erhöhen sich die Zahlen zum Jahresende auf 114 % bzw. 98,5 %.

 

 

1.3  Hat die zwischenzeitlich stadtweite Einführung der Ganztagesgrundschulen (gebunde- 

    ne und offene Schulart) die Betreuungssituation von Grundschülern wie im Betreu-

    ungs- und Ausstattungskonzept z. B. bei der Grundschule Prüfening vorgesehen ent-

    spannt?

 

Stellungnahme:

 

Die sukzessive Einführung gebundener Ganztagesklassen an den Grundschulen Hans-Herrmann, Hohes Kreuz, Napoleonstein und Prüfening mit inzwischen acht Klassen (ca. 200 Schüler) sowie als bayernweite Ausnahme die offene Ganztagesschule an der Grundschule Von-der-Tann mit vier Gruppen (ca. 70 Schüler) hat die Betreuungssituation entspannt. Hinzu kommen weitere 600 Betreuungsplätze in der verlängerten Mittagsbetreuung. Weitere gebundene Ganztageszüge starten zum Schuljahr 2013/ 2014 an der Grundschule Königswiesen und zum Schuljahr 2014/ 2015 an der Grundschule Burgweinting. Damit stehen rund 23 % aller Grundschüler Ganztagesbetreuungsplätze in Form der Ganztagesschule und der verlängerten Mittagsbetreuung zu Verfügung. Hinzu kommt noch eine große Anzahl von Hortplätzen.

 

 

1.4  Ist die Unterbringung und Betreuung der Kinder im Rahmen der Ganztagesschulen ein

    wesentliches Motivationsmoment für Eltern, das Angebot der Ganztagesschulen in An-

    spruch zu nehmen, oder setzen sie in diesem Punkt nach wie vor auf die Kombination

    Vormittagsschule/ Hort bzw. Mittagsbetreuung? Gäbe es ausreichend Hortplätze?

 

 

Stellungnahme:

 

Abgesehen von der Grundschule Prüfening gibt es an allen Grundschulen mit Ganztagesgen ausreichende, teilweise sogar über die verfügbaren Plätze hinausgehende Anmeldezahlen. Insofern wird das Angebot an Ganztagesplätzen gern angenommen, vor allem im Gegensatz zur Hort- oder Mittagsbetreuung, da abgesehen vom Essensgeld, keine Kosten entstehen. Dies spielt insbesondere für Geringverdiener eine nicht unerhebliche Rolle. Die geringere Nachfrage nach Plätzen in den gebundenen Ganztagesklassen an der Grundschule Prüfening ist auf die Sozialstruktur im Sprengel der Schule (Westenviertel) zurück zu führen.

 

 

2. Verkehrsregelung am Lindenplatz

    Fragesteller: Hr. Kulig

 

Der Fragesteller möchte wissen, wann die gefährliche Verkehrsregelung am Lindenplatz in der Margaretenau geändert wird. Nach dem Umbau des Platzes sei ein Teil der Durchfahrtsstraße für den fließenden Verkehr wesentlich schmäler gestaltet worden, das Parken am Straßenrand aber weiterhin erlaubt. Befahre man den Torbogen in der Margaretenau, so könne man feststellen, dass die rechte Straßenseite vollständig zugeparkt sei. Es verbleibe nur eine Durchfahrtsbreite für einen Pkw. Durch den zugeparkten Lindenplatz sei der Bereich innerhalb der Kurve sehr unübersichtlich; der Gegenverkehr könne nicht rechtzeitig wahrgenommen werden. Die Verkehrssituation mit den parkenden Autos sei auf Dauer nicht tragbar.

 

Stellungnahme:

 

Den Wünschen der Anlieger, auf dem Lindenplatz durch ein zusätzliches Haltverbot den Begegnungsverkehr zu erleichtern, wurde entsprochen.

 

 

3. Radverkehr am Roter-Brach-Weg

    Fragesteller: Fr. Schambeck

 

Die Fragestellerin führt die neue Verkehrssituation für Radfahrer am Roter-Brach-Weg an. Ein Sicherheitsgewinn für Radfahrer sei für sie durch den Umbau nicht erkennbar. Trotz der Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 würden die Radfahrer mit der Verengung der Fahrbahn durch den stadtauswärtigen Verkehr gefährdet.                                                        

 

Stellungnahme:

 

An vielen Stellen im Stadtgebiet werden derzeit vorhandene Radwege überprüft, ob sie nach der aktuellen Rechtslage der Straßenverkehrsordnung (StVO) noch angemessen sind. Seit einigen Jahren dürfen benutzungspflichtige Radwege nur dort angelegt werden, wo es die Gefährdungssituation tatsächlich erfordert.

Das hat zur Folge, dass viele vorhandene Radwege nicht mehr benutzungspflichtig sind und z. B in Tempo 30-Zonen generell keine baulich getrennten Radwege mehr gebaut werden dürfen.

Am Roter-Brach-Weg ist die Ausleitung des vorhandenen Radweges auf die Fahrbahn deshalb entstanden, da eine Anpassung an die neue Situation mit der Wendeschleife notwendig wurde. Es wurde frühzeitig mit den Regensburger Verkehrsbetrieben (RVB) Kontakt aufgenommen und eine Lösung entwickelt, die den Radfahrern ein rechtzeitiges Ausfahren auf die Straße ermöglicht und eine Kollision mit den Bussen vermeidet. An der Stelle, an der der Radweg auf die Straße führt, ist ein Hindernis für die Autofahrer eingebaut, um für mehr Aufmerksamkeit zu sorgen und deren Geschwindigkeit zu reduzieren. 

 

4. Seniorenpolitik - Vorstellungen im Stadttheater, Jahreskarte Westbad

    Fragesteller: Fr. Liebl

 

Die Fragestellerin kritisiert die nur einmal monatlich stattfindenden Nachmittagsvorstellungen im Stadttheater und bittet, nachmittags mindestens drei Vorstellungen anzubieten. Die angebotenen Vorstellungen seien immer vollständig ausgebucht.

Da die Jahreskarte für das Westbad für Senioren 380 Euro koste, bittet sie darum, die Karten zu subventionieren. 

 

Stellungnahme:

 

Das Theater verursachthrliche Kosten von 17 Mio. Euro und ist damit der am höchsten subventionierte Betrieb. Davon werden ca. 3 Mio. Euro selbst erwirtschaftet, rd. 3,5 Mio. Euro gibt der Freistaat Bayern als Zuschuss. Der Rest in Höhe von rd. 10 Mio. Euro wird von allen Regensburger Bürgerinnen und Bürgern aufgebracht. Pro Theaterbesuch und Person werden ca. 80 Euro als Zuschuss geleistet. Nach Prüfung aller Möglichkeiten können in den Wintermonaten dennoch vier zusätzliche Vorstellungen angeboten werden.

Die Jahreskarte für das Westbad wird nicht nur für Senioren subventioniert. Die Stadt Regensburg zahlt für die Bäder derzeit ca. 5 Mio. Euro als jährlichen Zuschuss. Bei der Jahreskarte handelt es sich um eine sehr günstige Möglichkeit, das Westbad zu nutzen.

 

 

5. Sicherheit im Straßenverkehr

    Fragesteller: Hr. Kisbert

 

Obwohl der Hochweg sehr schön ausgebaut worden sei, könnten zwei Busse nicht aneinander vorbei fahren. Insbesondere der großgige Grünstreifen gehe zu Lasten der Straßenbreite. Würde die Straße eine größere Breite aufweisen, hätte man die vorhandenen Sicherheitsprobleme nicht. Außerdem sei nicht nachvollziehbar, warum die Radwegepflicht auf einem Teil des Hochweges aufgehoben werde. Beim Hochweg handelt es sich um eine Erschließungsstraße in den Stadtwesten. Breite Radwege hätten eine Schutzfunktion, allerdings würden darauf auch Autos parken. Eine Straßenseite sei durchgängig zugeparkt. Komme es nun zu Begegnungsverkehr zwischen Bus und Auto, würden die Autofahrer auf den Radweg ausweichen. Auf Höhe der Ostdeutschen Galerie könne man mehrmals täglich das uneinsichtige Verhalten von Verkehrsteilnehmern im Straßenverkehr beobachten. Es werde im absoluten Halteverbot, in der Kurve sowie auf dem Radweg geparkt. Er regt an, den städtischen Verkehrsüberwachungsdienst insbesondere zu Schulbeginn, zu Mittag und zum Unterrichtsende stärker einzubinden. Die Situation sei für alle Verkehrsteilnehmer sehr gefährlich. 

 

Stellungnahme:

 

r die Straßenbreite sowie die betreffenden Straßenquerschnitte gelten Richtlinien, abhängig davon, ob Busverkehr vorherrscht oder nicht. Die Mindestmaße für die jeweiligen Verkehrsarten werden nicht unterschritten. Es besteht die Pflicht, die Querschnitte so gering wie möglich zu halten. Je breiter eine Straße ist, desto höhere Geschwindigkeiten werden gefahren. In der Folge werden dann die hohen Geschwindigkeiten kritisiert und um Überwachung, mobile Geschwindigkeitsanzeigen etc. gebeten. Zur angesprochenen Gefährdung von Fahrradfahrern auf der Fahrbahn wird auf jahrzehntelange Unfallauswertungen verwiesen. Diese haben ergeben, dass insbesondere durch Grünstreifen abgesetzte Radwege nur dort sicher sind, wo möglichst wenige Querungen Grundstückseinfahrten, Einmündungen vorhanden sind. Überall dort, wo es relativ viele Einfahrten in der Regel in sämtlichen Wohngebieten gibt, ist ein abgesetzter Radweg um ein Vielfaches unfallträchtiger als das Fahrradfahren auf der Fahrbahn. Als Beispiel wird auf die Verkehrsführung zu Beginn der Prüfeninger Straße hingewiesen. Hier parken viele Autos neben der Fahrbahn. Ein zuverlässiges Erkennen des dahinter liegenden Fahrradverkehrs ist nicht möglich. Beabsichtigt ein Autofahrer rechts abzubiegen oder aus einem Grundstück auszufahren, unterschätzt er die Geschwindigkeit der Radfahrer, dies führt bei Zusammenstößen zu schweren Verletzungen. Verläuft der Radverkehr im Gegensatz dazu direkt parallel zum Autoverkehr auf der Fahrbahn, ist der Radfahrer immer im Blickfeld des Autofahrers. In solchen Konstellationen kommt es zwar auch gelegentlich zu Unfällen, jedoch mit deutlich geringeren Verletzungen.

Die Verwaltung ist seit Jahren rechtlich dazu angehalten, getrennte Radwege nur dort zu bauen, wo es beispielsweise eine vierspurige Straße mit höheren Fahrgeschwindigkeiten ohne Einmündungen, sog. anbaufreie Straßen, gibt. Ein Beispiel ist die Friedenstraße; hier ist der getrennte Radweg die sicherere Alternative. In Wohngebieten stellt dies keine sichere Variante dar.

Kontrollen des städtischen Verkehrsüberwachungsdienstes scheiden aus, da es sich im angesprochenen Bereich um fließenden Verkehr handelt; hier darf nur die Polizei Überwachungsmaßnahmen durchführen.

 

 

6. Lösung der Verkehrsführung am Roter-Brach-Weg

    Fragesteller: Fr. Schambeck

 

Die Fragestellerin bezweifelt, dass die derzeitige Verkehrsführung am Roter-Brach-Weg sowohl für die Radfahrer als auch für die Autofahrer zufriedenstellend sei.

 

Stellungnahme:

 

Die aktuelle Situation stellt einen Kompromiss dar. Besser wäre es, wenn die Straße noch großumiger hätte umgebaut werden können. Dies wäre aber im Zuge des Erschließungsvertrages mit dem Bauträger für das angrenzende neue Baugebiet nicht mehr angemessen gewesen. Als öffentliche Maßnahme hätten die Straßenumbauten von den Anliegern bezahlt werden müssen. Ist eine Straße älter als 25 Jahre, werden die Kosten der Erneuerung unmittelbar durch Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) von den Anliegern eingefordert. Im Rahmen der derzeit bestehenden Möglichkeiten ist die aktuelle Lösung die technisch beste und sicherste.

 

 

7. Straßenbeleuchtung Parkanlage

    Fragesteller: Hr. Reutter

 

Er beschreibt die Situation am Widmannweg 18; gehe man Richtung Parkanlage, so gelange man an den Durchgang Serpiliusweg. Dieser Fußweg führe entlang der Wohnanlagen durch den Park. Er bittet darum, insbesondere während der Dämmerung bzw. nachts entsprechende Beleuchtungseinrichtungen an den Durchgängen zum Wohngebiet zu installieren.

 

Stellungnahme:

 

Die Situation wurde durch das Gartenamt in Augenschein genommen. Bei Dunkelheit ist das Restlicht der Beleuchtung aus dem Widmann- sowie dem Serpiliusweg ausreichend, um den Verbindungsweg zu passieren. Im Sinne einer einheitlichen Verfahrensweise der Stadt Regensburg in Bezug auf die Beleuchtung von Parkanlagen wird hier auf eine zusätzliche Beleuchtungseinrichtung verzichtet.  

 

 

8. Verkehrsverhältnisse an den Einmündungen Hermann-Köhl-Straße/ Wernerwerkstraße

    und Hermann-Köhl-Straße/ Lilienthalstraße; Bau der Unterführung Prüfeninger Bahnhof

    Fragesteller: Hr. Schwesig

 

Der Fragesteller beklagt die Verkehrssituation im Bereich nördliches Ende Roter-Brach-Weg, Wernerwerkstraße, Hermann-Köhl-Straße, Lilienthalstraße. In Stoßzeiten würde es hier zu langen Verkehrsstaus kommen. Er möchte wissen, ob eine Änderung der Verkehrsführung mittels Ampeln etc. angedacht ist.

Zum Bau der Unterführung am Prüfeninger Bahnhof fragt er, ob diese Maßnahme auch den Weg vom Waldvereinsweg in die Kleingartenanlage mit einbeziehe.

 

Stellungnahme:

 

Im genannten Bereich sind bauliche Änderungen geplant. Der Planungsprozess wird jedoch noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Zum einen erfordert der Umbau der Einmündungen Eingriffe in Privatflächen, zum anderen sind bestimmte Regularien einzuhalten, um Zuschüsse des Freistaates in Anspruch nehmen zu können. Es ist daher derzeit noch nicht absehbar, wann die Maßnahmen umgesetzt werden können.

Dieser Übergang steht in keinem Zusammenhang mit dem weiter östlich auf Höhe des Rennplatzes befindlichen Bahnübergang. Nach aktuellem Kenntnisstand sind an dem angesprochenen Bahnübergang keine Veränderungen geplant.

 

 

 

 

 


 

Vom Bericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen.