Vorlage - VO/13/8916/54  

 
 
Betreff: Katholische Bruderhausstiftung;
Zuwendung an die Regensburg SeniorenStift gemeinnützige GmbH
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeister Wolbergs
Federführend:Senioren- und Stiftungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten Vorberatung
04.07.2013 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
25.07.2013 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt:             

 

 

 

Die Katholische Bruderhausstiftung hat mit Vertrag vom 30.10.2009 den Betrieb des Alten- und Pflegeheimes Bürgerstift St. Michael auf die Regensburg SeniorenStift gemeinnützige GmbH (RSG) übertragen.

 

§ 11 Absatz 1 des Betriebsübertragungsvertrages lautet wie folgt:

 

Die Katholische Bruderhausstiftung kann im Rahmen ihres Stiftungszweckes den Betrieb des Alten- und Pflegeheimes Bürgerstift St. Michael durch Zuwendungen an die RSG unterstützen. Dies erfolgt insbesondere durch den Ausgleich etwaiger Jahresfehlbeträge der Sparte Michlstift bei der RSG. Die RSG führt hierzu ergänzend zur Gewinn- und Verlustrechnung im Rahmen des Jahresabschlusses eine Spartenrechnung, in der das Michlstift als eine Sparte ausgewiesen wird. ( ...)“

 

r das Geschäftsjahr 2012 hat der Aufsichtsrat der RSG in seiner Sitzung am 07.05.2013 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von € -613.082,78 festgestellt. Darin enthalten ist als außerordentlicher Ertrag der Ausgleich des Jahresfehlbetrages 2011 aus dem Betrieb des Alten- und Pflegeheimes Bürgerstift St. Michael durch die Katholische Bruderhausstiftung in Höhe von € 210.557,13.

 

Im Geschäftsjahr 2012 beträgt der anteilige Jahresfehlbetrag der Sparte rgerstift St. Michael € -258.891,25.

 

Die Katholische Bruderhausstiftung hat auf den Jahresfehlbetrag 2012 in Höhe von insgesamt € -258.891,25 Euro am 30.04.2013 bereits eine Abschlagszahlung in Höhe von € 87.650,00 geleistet.

 

 

Der Regensburg SeniorenStift gemeinnützige GmbH kann zur Erfüllung des Stiftungszweckes eine Zuwendung zum Ausgleich des Jahresfehlbetrages 2012 der Sparte Bürgerstift St. Michael über € -258.891,25 gewährt werden. Die Gewährung des Verlustausgleichs entspricht dem Stiftungszweck.

 

 

 

 

 

 

 


Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

 

Die Katholische Bruderhausstiftung unterstützt im Rahmen ihres Stiftungszweckes die Regensburg SeniorenStift gemeinnützige GmbH und gleicht den Jahresfehlbetrag 2012 aus dem Betrieb des Alten- und Pflegeheimes Bürgerstift St. Michael in Höhe von -258.891,25 aus.

 

 

 


 

Anlagen: