Sachverhalt:
Aufgrund der Ergebnisse der örtlichen Prüfung hat der Rechnungsprüfungsausschuss in seiner Sitzung am 21.11.2012 dem Stadtrat empfohlen, über die Entlastung zu beschließen.
Gemäß Artikel 102 Absatz 3 GO kann die Entlastung nach Durchführung der örtlichen Prüfung und Feststellung der Jahresabschlüsse beschlossen werden.
Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
Aufgrund der Ergebnisse der örtlichen Prüfung sowie der Feststellung der Jahresabschlüsse der Katholische Bruderhausstiftung für die Geschäftsjahre 2009 bis 2011 wird die Entlastung gemäß Artikel 102 Absatz 3 GO beschlossen.
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