Sachverhalt:
Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen hat am 13.12.2011 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 260 – beiderseits der David-Funk-Straße zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 210, Schwabelweis Nord im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB beschlossen. Entsprechend § 13 a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB konnte sich die Öffentlichkeit zu den allgemeinen Zielen und Zwecken und wesentlichen Auswirkungen der Planung vom 13.03 – 27.03.2012 unterrichten und während dieser Frist äußern. Außerdem wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in der Zeit vom 13.03. – 16.04.2012 gemäß § 4 (2) BauGB zum Bebauungsplan gehört.
Bei der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit i.S. von § 13 a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 260 – beiderseits der David-Funk-Straße zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 210, Schwabelweis Nord sowie bei der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind Anregungen eingegangen. Diese liegen der Berichtsvorlage bei (Anlage Stellungnahmen Bürger und TÖB Beteiligung). Die Stellungnahme der Verwaltung hierzu liegt ebenfalls bei und wurde dementsprechend im Bebauungsplanentwurf berücksichtigt.
Der Ausschuss beschließt:
1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 260 – beiderseits der David-Funk-Straße zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 210, Schwabelweis Nord in seiner Fassung vom 30.07.2013 ist einschließlich seiner Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
2. Die öffentliche Auslegung des Planes ist ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Regensburg bekanntzumachen. Neben der Bekanntmachung im Amtsblatt soll auch eine Information der Öffentlichkeit über die örtliche Presse erfolgen.
Anlagen:
- Stellungnahmen Bürger und TÖB Beteiligung - BP 260 Satzungstext - BP 260 Begründung - BP 260 Planzeichnung - BP 260 Planzeichnung - Originalformat
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