Sachverhalt:
I. Beiliegend werden der Jahresabschluss und der Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2012 für die Ev. Wohltätigkeitsstiftung vorgelegt.
Die Jahresrechnung 2012 zeigt folgendes Ergebnis:
II. Die zu genehmigenden Mehrausgaben i.H.v. 669.283,91 € resultieren aus den höheren Zuschüssen an das Ev. Krankenhaus und das Ev. Alten- und Pflegeheim Johannesstift. Der positive Jahresabschluss der Ev. Wohltätigkeitsstiftung, v.a. die hohe Zuführung zum Vermögenshaushalt (1,405 Mio. €) zeigen, dass die Leistungen für die Einrichtungen von der Stiftung erbracht werden können. Der Ausschuss beschließt:
1. Der Stiftungsausschuss nimmt von dem Jahresabschluss und dem Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2012 für die Ev. Wohltätigkeitsstiftung Kenntnis.
2. Die Mehrausgaben für das Ev. Alten- und Pflegeheim Johannesstift und das Ev. Krankenhaus i.H.v. von insg. 669.283,91 € werden gem. Art. 66 GO genehmigt. Die Deckung erfolgt im Rahmen des Gesamthaushaltes.
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