Vorlage - VO/13/8970/51  

 
 
Betreff: Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) in Trägerschaft der Evangelischen Jugendsozialarbeit (EJSA) Regensburg;
Fortschreibung der Fördervereinbarungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeister Wolbergs
Federführend:Amt für Jugend und Familie   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
16.07.2013 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungs- und Finanzausschuss Vorberatung
25.07.2013 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
25.07.2013 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

 

 

Sachverhalt:             

 

 

Die Evangelische Jugendsozialarbeit (EJSA) Regensburg ist an fünf Regensburger Schulen Trägerin der Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS):

?      Pestalozzi-Hauptschule (seit 01.01.2003)

?      Sonderpädagogisches Förderzentrum an der Bajuwarenstraße (seit 01.09.2009)

?      Sonderpädagogisches Förderzentrum an der Hunsrückstraße (seit 01.09.2009)

?      Pestalozzi-Grundschule (seit 01.09.2010)

?      Grundschule Hohes Kreuz (seit 01.10.2010)

 

Es bestehen entsprechende Fördervereinbarungen mit der Stadt Regensburg, die vor allem auch die förderungsfähigen Kosten regeln: Als förderungsfähig wird jeweils ein Betrag für Sachkosten höchstens „von 12 v.H. der anerkannten förderungsfähigen Personalkosten“ anerkannt.

 

Seit Jahren war im Rahmen der Verwendungsnachweise festzustellen, dass bei einzelnen Schulen die tatsächlichen Sachkosten wegen der 12 %-igen Deckelung nicht refinanziert werden konnten. Die EJSA ist deshalb im Rahmen der Zuschussanträge für JaS zum Haushalts­jahr 2014 an das Amt für Jugend und Familie mit dem Antrag herangetreten, den Prozentsatz der förderungsfähigen Sachkosten auf 15 % der Personalkosten anzuheben: In den vergangenen Jahren seien wegen des zusätzlich zu finanzierenden Mehraufwands bei den Sachkosten die notwendigen Eigenmittel meist über den vereinbarten 10 % der Gesamt­kosten gelegen.

Eine detaillierte Kostenaufstellung für 2012 belegt, dass die EJSA r die fünf JaS-Standorte neben den vertraglich vereinbarten Eigenmitteln i.H.v. rund 21 000.- € einen Betrag i.H.v. weiteren etwa 3 500.- €r die nichtgedeckten Sachkosten aufzubringen hatte.

 

Es ist nachvollziehbar, dass der sachkostenbedingte Mehraufwand für die EJSA eine beträcht­liche Summe darstellt. Seitens der Stadt Regensburg besteht großes Interesse, das qualifizierte Angebot der EJSA durch eine bedarfsgerechte Anpassung der förderungs­higen Sachkosten zu sichern.

Die Verwaltung schlägt vor, die bestehendenrdervereinbarungen mit der Evangelischen Jugendsozialarbeit (EJSA) Regenburg entsprechend fortzuschreiben: Die tatsächlichen Sach­kosten werden ab 2014 bis zu 15 % der förderungsfähigen Personalkosten anerkannt. Die notwendigen Haushaltsmittel sind im Haushalt 2014 bei HHSt. 0.4705.7099 anzusetzen.


Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Die Fördervereinbarungen mit der Evangelischen Jugendsozialarbeit (EJSA) Regenburg im Bereich Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) werden insofern fortgeschrieben, als bei den tatsächlichen Sachkosten ein Betrag bis zu 15 % der anerkannten förderungsfähigen Personalkosten geltend gemacht werden kann.


 

Anlagen: