Vorlage - VO/13/8976/61  

 
 
Betreff: Durchführung eines Wettbewerbsverfahrens für die öffentlichen Räume zwischen dem Hauptbahnhof und dem Ernst-Reuter-Platz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Entscheidung
30.07.2013 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt:             

 

Gliederung

 

1.              Anlass

2.              Verfahren zur verkehrlichen, städtebaulichen und funktionalen Neuordnung des Stadtraumes zwischen dem Hauptbahnhof und dem Ernst-Reuter-Platz

3.              Verkehrliche Ziele

4.              Städtebauliche, freiraumplanerische Ziele

5.              Prüfung infrastruktureller Wettbewerbsbausteine

6.              Wettbewerbsverfahren 1998 und Entwurfsplanung bis 2003

7.              Voruntersuchungen

7.1              Vorhandene Voruntersuchungen

7.2              Aktuelle Voruntersuchungen

8.              Wettbewerbskonzept Öffentliche Räume um Hbf. und zukünftigem RKK

8.1              Wettbewerbsumgriff

9.              Dispositionsbeschränkte Flächen

10.              Regensburger Kultur- und Kongresszentrum. Planerische Zusammenhänge, Voruntersuchungen und Verfahren

11.              Abstimmung mit Dritten (Deutschen Bahn AG, RVV, RVB und GfN)

12.              Vorläufige Wettbewerbskosten und Finanzierung

13.              Weiteres Vorgehen und Zeitplan

14.              Anlagen

 


Sachverhalt

 

1.              Anlass

Der Planungsbereich zwischen Ernst-Reuter-Platz und Hauptbahnhof ist gekennzeichnet durch eine Vielzahl von Nutzungen auf relativ engem Raum. Mit dem Bustreff Albertstraße liegt ein zentraler städtischer ÖPNV-Verknüpfungspunkt im Planungsbereich des Regensburger Kultur- und Kongresszentrums (RKK).

In diesem Zusammenhang soll auch der Stadtraum zwischen Altstadt und Hauptbahnhof als wichtige Eingangssituation für Fußnger, Besucher der Stadt und Nutzer des Hauptbahnhofes eine gestalterische und funktionale Aufwertung erfahren. Es gilt, an dieser Verbindungsachse auch das geplante RKK städtebaulich zu integrieren.

Das Vorfeld des Hauptbahnhofs sowie der Ernst-Reuter-Platz sind erheblich durch den motorisierten Individualverkehr (MIV) belastet. Die Straßenräume führen zu einer massiven Trennwirkung für den hier in konzentrierter Form auftretenden Fußngerverkehr. Der Hauptbahnhof und die Altstadt sind nur unzureichend miteinander verknüpft und durch die dominierenden Verkehrsflächen wenig attraktiv. Außerdem bestehen erhebliche Defizite, was die Oberflächenbeschaffenheit und gestalterische Anmutung betrifft.

Die Haltestellenanlagen im Bereich Albertstraße / Bahnhofsvorplatz werden den Anforderungen, sowohl hinsichtlich der Funktionalität als auch der Kapazität, nicht mehr gerecht. Die Zahl der Bushalte und Abstellplätze ist zu gering, die Warteflächen sind häufig zu klein und teils nicht witterungsgeschützt. Die gesamte Anlage ist für mobilitätseingeschränkte Personen derzeit nicht oder nur sehr eingeschränkt nutzbar.

Ein großer Nachteil sind die verstreut liegenden Haltestellenbereiche, die die Orientierung und das Umsteigen erschweren. Es fehlen Informations- und Infrastruktureinrichtungen, die heutzutage an solch wichtigen ÖPNV-Knotenpunkten notwendig sind. Eine ausführliche Defizitbetrachtung und Zieldefinition für den ÖPNV erfolgte im Regionalen Nahverkehrsplan Regensburg (2010).

 

r das weitere Vorgehen beabsichtigt die Verwaltung, die komplexe Planungsaufgabe in zwei Teilprojekte zu trennen:

a.      Hochbau und unmittelbares Umfeld des Regensburger Kultur- und Kongresszentrums sowie

b.      Öffentliche Räume zwischen dem Hauptbahnhof und dem Ernst-Reuter-Platz mit den Themenschwerpunkten Verkehr, Städtebau und Infrastruktur.

Zwischen den beiden Teilprojekten besteht eine enge inhaltliche wie organisatorische Verknüpfung.

 

 

2.              Verfahren zur verkehrlichen, städtebaulichen und funktionalen Neuordnung des Stadtraumes zwischen dem Hauptbahnhof und dem Ernst-Reuter-Platz

Die Stadt Regensburg lobt einen Planungswettbewerb „Öffentliche Räume um Hauptbahnhof und zukünftigem Regensburger Kultur- und Kongresszentrum“ mit dem Ziel der Realisierung aus, um verkehrliche, städtebauliche, freiraumplanerische und funktionale Lösungen für den Verbindungsraum zwischen Altstadt und Hauptbahnhof unter Berücksichtigung der neuen Ziele und Rahmenbedingungen zu erlangen.

r die Realisierung des Regensburger Kultur- und Kongresszentrums ist ein Vergabeverfahren zur Auswahl eines Investors mit entsprechendem Planungskonzept oder - als Option - ein Planungswettbewerb Hochbau vorgesehen. Die vorgesehene Fläche wird explizit aus der Wettbewerbsaufgabe Öffentliche Räume ausgeklammert.

 

3.              Verkehrliche Ziele

Mit dem Wettbewerbsverfahren „Öffentliche Räume“ werden folgende verkehrliche Ziele verfolgt:

?         Verlagerung des Bustreffs Albertstraße in Richtung Hauptbahnhof und Bündelung mit den z. Z. verstreut liegenden Haltestellen im Bahnhofsvorfeld zu einer zentralen Omnibushaltestelle (ZOB).

?         Herstellung möglichst direkter und umwegefreier An- und Abfahrwege des ZOB für den ÖPNV, mit dem Ziel einer Straffung der Linienwege und Verkürzung der Fahrzeiten.

?         Ggf. Einbeziehung einer Busbrückenlösung mit Haltestellenanlagen nahe oder über den Gleisen der Bahn, die für die in Nord-Süd-Richtung verkehrenden Buslinien kurze Fahrzeiten und kurze Umsteigewege zum Zug gehrleistet (Die bauliche Machbarkeit sowie Nutzen und Wirtschaftlichkeit werden derzeit voruntersucht).

?         Weitgehende Verlagerung der Durchgangsverkehre des motorisierten Individualverkehrs (MIV) aus dem unmittelbaren Umfeld des ZOB bei gleichzeitiger Beibehaltung der Erreichbarkeit des Bahnhofs (der Anteil des Durchgangsverkehrs wird bei einer speziellen Kennzeichenerfassung vor den Sommerferien verifiziert).

?         Weitergehende Reduzierung des Durchgangsverkehrs auf der Nord-Süd-Achse Wöhrdstraße Eiserne Brücke Hunnenplatz / St. Georgen-Platz Adolph-Kolping-Straße Schwanenplatz D.-Martin-Luther-Straße.

?         Verkehrliche Neuordnung im Bereich des Ernst-Reuter-Platzes zur Anbindung einer Parkierungsanlage RKK (Tiefgarage) und als An- und Abfahrt über den St.-Peters-Weg Richtung Parkhaus St.-Peters-Weg (in Bau).

?         Ertüchtigung / Aufwertung der südlichen Maximilianstraße als funktionale Verbindung Altstadt Hauptbahnhof insbesondere für Fußnger und Radfahrer.

?         Berücksichtigung der Belange von Fußngern und Radfahrern im gesamten Planungsbereich in Bezug auf technische Anforderungen (Wegbreiten, Beläge), barrierefreie Übergänge, Vorrang gegenüber dem Kraftfahrzeugverkehr in definierten Bereichen etc.

?         Schaffung von Abstell- /Warteflächen für Busse im erweiterten Umfeld des Hauptbahnhofs zur Entlastung des Bahnhofsvorplatzes.

?         Erschließung RKK mit Anlieferung, Ver- und Entsorgung, Vorfahrt (Taxen, Repräsentation): Haupteingang von der Maximilianstraße, Tiefgaragenzufahrt vom Ernst-Reuter-Platz, Anlieferung von der Albertstraße.

?         Schaffung eines vom Durchgangsverkehr freien Vorfelds für das RKK.

?         Verkehrsreduzierung in der südlichen Maximilianstraße und Albertstraße.

?         Erreichbarkeit des Hbf. für Anlieferverkehre, Kurzzeitparker, Bring- und Holverkehre sowie Taxen. Schaffung ausreichender Stellplatzkapazitäten für die vorgenannten Nutzergruppen.

 

4.              Städtebauliche, freiraumplanerische Ziele

Als städtebauliche, freiraumplanerische Vorgaben für den Wettbewerb „Öffentliche Räume“ werden folgende Ziele formuliert:

?         Funktionale und gestalterische Stärkung der südlichen Maximilianstraße als Verbindungsachse  vom Hauptbahnhof zur Altstadt.

?         Gestaltung eines attraktiven Bahnhofsvorplatzes als innerstädtisches Entrée und als Begegnungsfläche (barrierefrei / behindertengerecht) mit entsprechend qualitativ hochwertigen Aufenthaltsflächen.

?         Erhalt und Wiederherstellung des Alleengürtels als zusammenhängend erlebbare Grünanlage, Vermeidung von Eingriffen in dispositionsbeschränkte Flächen.

?         Erhalt, Gestaltung und Neuordnung von Grünflächen mit verbesserten Fußwegebeziehungen und Aufenthaltsqualitäten, sofern Dispositionsbeschränkungen nicht entgegenstehen. Einbeziehen der Ergebnisse der Spielleitplanung in Bezug auf Maßnahmen für junge Altersgruppen.

?         Gestaltung und Anpassung des Ernst-Reuter-Platzes als Schnittstelle zwischen der bereits umgestalteten nördlichen Maximilianstraße (2003) und dem neuen Wettbewerb.

?         Maßnahmen zur Stärkung des Sicherheitsempfindens im öffentlichen Raum.

?         Durchgängiges Beleuchtungskonzept für Straßen, Grünanlagen und Ptze.

 

5.              Prüfung infrastruktureller Wettbewerbsbausteine

?         Kundencenter RVV/ Mobilitätszentrum in zentraler Position im ZOB/ Hbf-Bereich oder in einer erweiterten Bahnhofshalle,

unter Berücksichtigung des Einzelbaudenkmals Bahnhofstraße 18 (Bahnhof), des Einzelbaudenkmals D.-Martin-Luther-Str. 24 (Peterskirchlein) und der umliegenden, ebenfalls in die Denkmalliste eingetragenen Grabdenkmäler

?         Radstation im Bahnhofsumfeld

?         Hinweise auf touristische Angebote/ Touristeninformation/ touristisches Leitsystem

?         Parkierungsanlage im Bahnhofsumfeld

?         Öffentliche WC-Anlage

Im Umfeld des Hauptbahnhofs befinden sich auf der Süd- und der Nordseite jeweils 350 Abstellmöglichkeiten für Fahrräder. Insbesondere auf der Nordseite ist die Kapazität der Anlage erschöpft bzw. überschritten. Regelmäßig werden Fahrräder beschädigt oder gestohlen. Es wird dringender Bedarf für eine Fahrradstation gesehen, die eine sichere und witterungsgeschützte Abstellmöglichkeit bietet. Radstationen bieten zudem Serviceangebote, wie z. B. Reparaturen, Reinigung, Verkauf, Verleih und Information.

Das Kundencenter des Regensburger Verkehrsverbunds (RVV) liegt derzeit abseits und wenig präsent in der Hemauerstraße. Die Erreichbarkeit bzw. Lage ist für Kunden ungünstig. Ziel ist es, das Kundencenter an eine zentralere Position zu verlagern.

Unter Umständen könnten die beiden genannten Projekte zusammengeführt werden, so dass eine Art Mobilitätszentrale entsteht. Idealerweise würden auch die Service- und Verkaufsangebote der Deutschen Bahn in eine solche Zentrale integriert werden. In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, inwieweit das Bahnhofsgebäude baulich erweitert werden kann, um diese Serviceeinrichtungen in einer größeren Bahnhofshalle unterzubringen. Es ist jedoch zu betonen, dass das Bahnhofsgebäude als Einzeldenkmal in der Denkmalliste eingetragen ist. Hierin bestehen besondere planerische Anforderungen, sodass neben der Finanzierung durch die Deutsche Bahn AG (siehe Pkt. 11) eine Abstimmung der planerischen Überlegungen mit dem Denkmalschutz vorzunehmenre.

Aufgrund der zentralen Lage und der Verbindung zu den unterschiedlichen Verkehrsträgern wäre eine solche Einrichtung für die Verknüpfung mit touristischen Informationen oder Leitsystemen prädestiniert.

In den Planungen von R+T sind auch im Bereich des nördlichen Brückenkopfes der Galgenbergbrücke Flächen für Parkierung vorgesehen. Im Falle einer Realisierung der ÖPNV-Brücke Galgenberg müsste hier eine Integration erfolgen. Alternativ wäre ein anderer Standort und u.U. eine Parkierungsanlage vorzusehen.

 

6.              Wettbewerbsverfahren 1998 und Entwurfsplanung bis 2003

Bereits im Jahr 1998 wurde ein Wettbewerb für die Verbindung zwischen Altstadt und Hauptbahnhof ausgelobt. Aus diesem Verfahren ging die Arbeitsgemeinschaft (ARGE) „Altstadt-Hauptbahnhof“ bestehend aus dem Planungsbüro Morpho-Logic, München sowie Uta Stock-Gruber, Landschaftsarchitektin, Bruch am Erlbach als Sieger hervor. Im Jahr 2000 erfolgte die Beauftragung eines städtebaulichen Rahmenkonzeptes mit Freiraumplanung sowie der Entwurfsplanung für das gesamte Wettbewerbsgebiet.

Die  Planungsinhalte des Wettbewerbs und des städtebaulichen Rahmenkonzeptes sollen aus den nachfolgend aufgeführten Gründen nicht mehr weiterverfolgt werden.

Eine Esplanade mit punktuell platzierten Glaspavillons war im städtebaulichen Rahmenkonzept der zentrale freiraumplanerische und stadtgestalterische Gedanke. Damit sollte die Verbindung zwischen Altstadt und Hauptbahnhof insbesondere für Fußnger, Besucher der Stadt und Nutzer des Hauptbahnhofes gestärkt sowie ein attraktives Entrée in die Stadt geschaffen werden. Aufgrund der Planungen zum RKK und der im engen Zusammenhang stehenden Verlagerung des Bustreffs Albertstraße kann diese ursprüngliche Idee aber nicht mehr umgesetzt werden. Die Flächenbeanspruchung und die neue architektonische Ausstrahlung eines RKK, die Berücksichtigung eines entsprechenden Vorfelds etc. machen eine funktionale Neukonzeption und eine gestalterische Umplanung notwendig.

Der ebenfalls als Glaskubus entworfene Europabrunnen, welcher als Anfangspunkt der Kubenreihung in der Altstadt gesetzt werden sollte, wird in dieser Form auch nicht weiterverfolgt. Wenn die Kuben in der südlichen Maximilianstraße entfallen, fehlt der architektonische Bezug.

Die vielschichtigen Anforderungen an das unmittelbare Umfeld des Hauptbahnhofes haben sich ebenso verändert. Die aktuellen Planungsüberlegungen sehen hier die Positionierung des Zentralen Omnibusbereiches vor, der funktional und gestalterisch in die bestehende Stadtstruktur integriert werden muss. Zwar wurden im städtebaulichen Konzept 2000 die verkehrstechnische Erschließung des Hauptbahnhofes dargestellt und Verkehrsanlagen, wie Bushaltestellen (für die Linien des Regionalbusverkehrs), Taxistände und Kurzzeitparkplätze, berücksichtigt. Allein die ZOB-Verlagerung zwingt aber zu einem grundsätzlich neuen Verkehrskonzept, das sich erheblich auf die Organisation des ÖPNV, der anderen Verkehrsmittel und letztlich den städtebaulichen Entwurf auswirken wird.

Eine einfache Anpassung des Städtebaulichen Konzeptes wird unter diesen planerischen Gesichtspunkten als nicht zielführend erachtet.

 

7.              Voruntersuchungen

7.1              Vorhandene Voruntersuchungen

Die Notwendigkeit einer Aufwertung und Ertüchtigung des ZOB am Hauptbahnhof wurde auch im Regionalen Nahverkehrsplan Regensburg (2010) als wichtiges, regional bedeutsames Leuchtturmprojekt festgelegt. Im Nahverkehrsplan sind hierzu zentrale Anforderungen aus Perspektive des ÖPNV definiert worden.

Im Zusammenhang mit den Standortuntersuchungen für ein RKK im Bereich des Kepler-Areals wurde 2008/2009 die Verkehrserschließung dieses Standorts umfänglich untersucht und dabei auch ein erster Vorentwurf für einen ZOB im Vorfeld des Hauptbahnhofs konzipiert, an dem die Haltestellen des Stadtbusverkehrs und die Haltestellen des Regionalbusverkehrs zusammengefasst sind. Die im Jahr 2009 durch das Büro R+T - Topp, Huber-Erler, Hagedorn - aus Darmstadt erstellte Studie diente in erster Linie dem Nachweis, dass eine ausreichend dimensionierte ZOB-Anlage im Falle des RKK-Baus an dieser Stelle möglich ist und überdies wesentliche Fragen der Verkehrsraumanpassung im Umfeld des RKK-Standortes geklärt sind (siehe Anlage 2). In einer ergänzenden Studie von R+T wurden darüber hinaus die Auswirkungen der notwendigen Verkehrsraumanpassungen der ZOB-Anlage auf das Kfz-Geschehen im weiteren Umfeld, insbesondere in Bezug auf die südlich um die Altstadt geführten Kfz-Verkehre, untersucht. Hierbei wurden einzelne Anpassungsnotwendigkeiten/ Maßgaben aufgezeigt und die verkehrliche Leistungsfähigkeit grundsätzlich nachgewiesen. Die Ergebnisse werden im Wettbewerb weiter zu prüfen sein.

 

7.2              Aktuelle Voruntersuchungen

Machbarkeitsstudie und Nutzen-Kosten-Untersuchung ÖPNV-Brücke Galgenberg

Die bisherigen Untersuchungen haben deutlich gemacht, dass ein anforderungsgerechter Ausbau des ZOB zu einem größeren Flächenverbrauch auf dem Bahnhofsvorplatz führen würde. Bedingt durch die unvermeidliche Lage des ZOB nahe dem Bahnhofsvorplatz wären insbesondere städtische Buslinien gezwungen, umwegige Schleifenfahrten beim An- und Abfahren des Haltestellenbereichs in Kauf zu nehmen. Auf Dauer entsteht dabei ein beträchtlicher betrieblicher Mehraufwand. Außerdem verlängern sich die Fahrzeiten für Fahrgäste, die am ZOB nur durchfahren wollen (z. B. vom Stadtsüden zum Dachauplatz oder Fischmarkt).

Angesichts der langfristigen Nutzungsdauer einer ZOB-Anlage prüft die Verwaltung unter Beteiligung der RVB, ob im Zuge des ZOB-Neubaus ein Teil der Haltestellen in Form einer Brückenanlage ausgebildet werden kann, die es ermöglicht, die in Nord-Süd-Richtung verkehrenden Buslinien auf direkten Wege an den ZOB anzubinden. Eine solche Anlage würde nicht nur die oben genannten Nachteile (Umwegfahrten) vermeiden, sondern zugleich kurze Umsteigewege zwischen Bus- und Schienenverkehr herstellen können. Die Anlage könnte in etwa in der ursprünglich vorgesehenen Stadtbahntrasse ausgebildet werden.

Da ein solches zusätzliches Brückenbauwerk mit erheblichen Mehrkosten gegenüber der bisher untersuchten ZOB-Variante verbunden wäre, ist es erforderlich, im Vorfeld des Wettbewerbs sowohl die technische Machbarkeit (Machbarkeitsstudie) als auch die wirtschaftliche Umsetzbarkeit (Nutzen-Kosten-Untersuchung) detaillierter zu prüfen. Nur wenn diese beiden Fragen positiv beurteilt werden können, kann eine solche Verkehrslösung dem Wettbewerb als Option zugrunde gelegt werden. Die Ergebnisse der Untersuchungen werden bis Jahresende erwartet und dem Ausschuss vorgelegt.

Parallel werden Verkehrserhebungen durchgeführt, die den Anteil des Durchgangsverkehrs, also des Verkehrs, der kein Ziel in der Altstadt hat, ermitteln.

Zudem soll ein externer Fachberater Verkehr zur Bearbeitung der Wettbewerbsauslobung und zur fachlichen Beratung während des Wettbewerbsverfahrens hinzugezogen werden.

 

8.              Wettbewerbskonzept Öffentliche Räume zwischen dem Hauptbahnhof und dem Ernst-Reuter-Platz

Die Stadt lobt zur Erlangung verkehrlicher Lösungen sowie zur Sicherung der städtebaulichen und stadtgestalterischen Qualitäten einen Planungswettbewerb nach der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW) aus. Als Wettbewerbsverfahren wird ein nicht offener, 2-phasiger Planungswettbewerb mit dem Ziel der Realisierung vorgeschlagen.

Die Stadt Regensburg ist alleinige Ausloberin des Wettbewerbs.

 

Das Wettbewerbsverfahren gliedert sich in unterschiedliche Arbeitsphasen und Aufgabenstellungen.

Bewerbungsverfahren

Die gestellten Planungsaufgaben sind von einer hohen Komplexität und Vielschichtigkeit geprägt. Deshalb ist die Bearbeitung in interdisziplinären Arbeitsgemeinschaften zwingend. In einem vorgeschalteten Bewerbungsverfahren sollen 10 interdisziplinäre Teams, die die fachlichen Aufgabenfelder Architektur, Freiraumplanung, Städtebau und Verkehrsplanung abdecken ausgewählt werden. Dabei sind die Vollständigkeit der geforderten Fachdisziplinen sowie Leistungsnachweise über vergleichbare Aufgaben wesentliche Auswahlgrundlagen. Die Fähigkeit der Leistungserbringung muss vor der Bearbeitungsphase geklärt werden, weshalb der Wettbewerb nicht offen durchgeführt wird.

 

Erste Phase

Verkehrskonzepte, Funktionskonzept sowie städtebauliche und freiraumplanerische Leitideen

In der ersten Phase sind die Verkehrsbeziehungen und -abwicklungen darzustellen sowie die Funktionsfähigkeit nachzuweisen. Dabei wird auch erwartet, dass bei Verkehrsverlagerungen der grundsätzliche Nachweis der Leistungsfähigkeit des erweiterten Straßennetzes geführt wird. Durch die Realisierung des RKK wird die Verlagerung des Bustreffs Albertstraße notwendig. Deshalb ist ein zentraler Baustein des Verkehrskonzepts die konzeptionelle Darstellung, Positionierung und Organisation eines zentralen Busknotenpunktes. Dieser soll sowohl den Stadtbusverkehr als auch den Regionalbusverkehr abwickeln. Dies muss nicht zwangsläufig über eine zentrale Anlage geschehen. Hierbei wird eine ÖPNV-Brücke Galgenberg zu berücksichtigen sein, falls die Voruntersuchungen als Ergebnis eine Realisierung empfehlen und der Stadtrat diese zumindest als Wettbewerbsaufgabe beschließt (siehe Pkt. 7.2 der Beschlussvorlage).

Neben der Betrachtung des ÖPNV ist die Verkehrserschließung des MIV im gesamten Planungsbereich nachzuweisen. Besonders auf die Erschließung des Hauptbahnhofes und des RKK wird ein Fokus zu legen sein.

Die Verbindung Hauptbahnhof-Altstadt wird durch Fußnger und Radfahrer stark frequentiert. Deshalb sind die Belange dieser Verkehrsteilnehmer frühzeitig innerhalb des Verkehrskonzeptes zu berücksichtigen. Themen sind hierbei u.a. barrierefreie, mit Vorrang versehene Kreuzungsbereiche, ausreichend dimensionierte Fuß- und Radwege, gestalterische, freiraumplanerische Qualitäten der Wegebeziehungen, etc.

Zu diesen verkehrskonzeptionellen Fragestellungen sollen in der ersten Wettbewerbsphase wesentliche funktionale Entscheidungen getroffen werden. Die Positionierung von Verkehrsanlagen ist in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Positionierung von weiteren Funktionen und Nutzungen (z.B. Kundencenter RVV/ DB, Radstation, Aufenthaltsflächen, Grünflächen etc.) zu sehen. Deshalb sind auch städtebauliche und freiraumplanerische Leitideen in dieser Phase zu skizzieren.

 

Erstes Preisgericht

Nach der ersten Phase erfolgen die erste Vorprüfung der Konzepte sowie die Auswahl. Ziel ist es, mit maximal 5 Arbeitsgemeinschaften dann in die zweite Phase der Entwurfsplanung weiterzugehen.

 

Zweite Phase

Entwurf der wesentlichen Wettbewerbsbausteine

(Infrastruktureinrichtungen, Oberflächengestaltung, Freiraumplanung etc.)

Die zweite Phase dient der Erarbeitung des Entwurfs. Das Verkehrskonzept, die städtebaulichen und freiraumplanerischen Leitideen sowie die notwendigen Hochbauten werden konkretisiert und geplant. Die Planungstiefe erfolgt im Maßstab 1:500 für den gesamten Wettbewerbsumgriff. Detailplanungen von entwurfsbestimmenden Räumen und Bauwerken sind im Maßstab 1:200 vorzunehmen. Durch die Entwurfsplanung sind die wesentlichen Elemente der Gestaltung von öffentlichen Räumen (Oberflächen, Gestaltungselemente, Beleuchtung von Straßen, Grünflächen, Plätzen), von Gebäuden und anderen Hochbauten (Fassaden, Materialität) darzustellen. In Bereichen, die Anlagen des Hochbaus (bspw. Kundencenter, Radstation, Parkierungsanlage, Erweiterung Bahnhofshalle o. ä.) abdecken, sind Grundrisse, Ansichten, Schnitte zur Beurteilung der Funktionsfähigkeit und Statik abzuliefern.

Um die Wirkung des Entwurfs in der bestehenden Stadtstruktur zu bewerten, ist ein Modell im Maßstab 1:500 durch die Wettbewerbsteilnehmer anzufertigen.

 

Zweites Preisgericht

Mit dem zweiten Preisgericht erfolgen die Ermittlung der Preisgruppe und Ankäufe sowie die Empfehlung des Preisgerichtes für eine Realisierung. In der Beurteilung sollen auch die Ergebnisse der ersten Phase nochmals berücksichtigt und deren planerische Umsetzung in der Entwurfsphase gewürdigt werden.

Mit dem Preisgericht wird der Wettbewerb Öffentliche Räume zwischen demHauptbahnhof und dem Ernst-Reuther-Platz abgeschlossen.

 

8.1              Wettbewerbsumgriff

Der Wettbewerbsumgriff umfasst den in Anlage 1 dargestellten Bereich. Dieser ist im Wesentlichen deckungsgleich mit dem räumlichen Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 1 Veranstaltungszentrum Ernst-Reuter-Platz.

Die Fläche des Hauptbahnhofsgebäudes soll nach Mitteilung der Deutschen Bahn AG nicht in den Umgriff mitaufgenommen werden. Die Fläche des Bahnhofsvorplatzes, die sich im Eigentum der DB AG befindet, soll dagegen als Teil des gesamten Platzes mit beplant werden.

Im Bereich der Maximilianstraße zwischen Ernst-Reuter-Platz und Albertstraße findet eine Überlagerung der beiden Planungen (Öffentliche Räume und RKK) statt. Einerseits ist die Stärkung der Verbindungsachse zwischen Altstadt und Hbf. ein wesentliches funktionales wie stadtgestalterisches Ziel. Andererseits ist die Beziehung zwischen dem Baukörper RKK und dem Vorfeld zu betonen. Deshalb sind die Ergebnisse des zuerst durchgeführten Wettbewerbs in das zweite Verfahren zu überführen und entsprechend planerisch zu beantworten.

 

Untersuchungsbereiche Verkehr

Die Wettbewerbsaufgabe umfasst nicht nur die planerische Betrachtung innerhalb des Wettbewerbsumgriffs. Als wichtiger Bestandteil in der 1. Phase soll das Verkehrskonzept grundlegend die Erschließungsfunktion und Leistungsfähigkeit des ÖPNV wie auch des MIV darstellen, sodass eine großumige Betrachtung notwendig ist.

In der Anlage 1 sind konkret Untersuchungsbereiche für das Verkehrskonzept dargestellt. Diese Flächen sollen insbesondere in die Erarbeitung des Verkehrskonzeptes einbezogen werden, ohne sie in der zweiten Phase des Wettbewerbs zu vertiefen.

1.      Busstellplätze Margaretenstraße

Insbesondere der Regionalbusverkehr benötigt Abstellpositionen für wartende Busse. Bei der Taktung dieser Linien sind deutlich längere Wartezeiten von z. T. über 15 Minuten üblich. Damit diese Busse nicht an den Haltepunkten abgestellt werden und dadurch die Nutzung durch andere Busse verhindern, müssen alternative Abstellpositionen gefunden werden. Die im Eigentum der Stadt befindliche Fläche gegenüber dem HUK-Gebäude wird zurzeit als Busparkplatz auch für Reisebusse genutzt. Die unmittelbar angrenzende Fläche, die z. Z. als Parkplatz genutzt wird, befindet sich in Privathand. Der Eigentümer hat der Stadt Regensburg bereits vorgeschlagen, hier ein Multifunktionsgebäude zu errichten, das gleichzeitig Busabstellanlage und Parkhaus ist. Für die Busfahrer könnte ein Pausenraum und für die Busnutzer eine Toilette eingerichtet werden.

2.      Busstellplätze Bahnhofsstraße

Wenn die o. g. Parkraumkapazitäten hergestellt würden, könnte ein Teil der Stellplätze im öffentlichen Straßenraum zugunsten weiterer Busabstellplätze entfallen. Letztlich dienen beide Maßnahmen zusammengenommen der Entlastung des Bahnhofvorplatzes. Der gewonnene Raum kann dort zur Freiflächengestaltung und Erhöhung der Aufenthaltsqualität genutzt werden.

3.      Bushaltepunkt Regensburg Arcaden

Die Busspur und Haltestelle in der Friedenstraße wird seit der Verlegung der HaltestelleArcaden“ nicht mehr genutzt bzw. benötigt. Die Fläche könnte z. B. für innerdeutsche oder internationale Fernbusverbindungen genutzt werden.

4.      Verkehrsführung Landshuter Straße, Luitpoldstraße

Überprüfung, ob die Einbahnstraßenregelungen aufrechterhalten werden oder ob nicht eine Straße als ÖPNV-Trasse mit Anliegerfunktion und die andere Straße als MIV-Trasse organisiert werden könnte. In diesem Falle wären die Einbahnstraßen-Regelungen aufzuheben.

5.      Busstellplätze Stobäusplatz

Nutzung von vorhandenen Reserven in den Verkehrsflächen um den Stobäusplatz als Abstellpositionen.

Zur Option ÖPNV Brücke Galgenberg siehe Pkt. 7.2.

 

9.              Dispositionsbeschränkte Flächen

Zu den dispositionsbeschränkten Flächen teilt die Höhere Naturschutzbehörde (HNB, Regierung der Oberpfalz) am 09. September 1999 mit:Der Alleengürtel der Stadt Regensburg, der sich vom Herzogspark ausgehend in einem nach Süden ausholenden Bogen bis zum Villapark erstreckt, stellt ein historisches Gliederungsmoment für die Altstadt von Regensburg dar. Die Ausgangssituation spiegelt in ganz typischer Weise einen Ausschnitt der Stadtentwicklung im Übergang vom 19. zum 20. Jahrhundert wieder. Aufgrund seiner städtebaulichen Zuordnung, seinem gestalterischen und ökologischem Wert, seiner stadtklimatisch positiven Wirkung und nicht zuletzt hinsichtlich seiner reichhaltigen Erholungsfunktion in physischer, psychischer und sozialer Weise ist dieser Bereich als schutzwürdig mit höchster Priorität und als unersetzlich zu bezeichnen.

Die Grundlage für die Dispositionsbeschränkung ergibt sich aus dem Eigentumsübergang vom 5. April 1880. Im Eigentumsübergang ist aufgeführt: Die Allee ist in ihrem ganzen Umfange ihrer Bestimmung, nämlich der Benützung seitens des Publikums durch die Stadtgemeinde Regensburg zu erhalten.

Der gesamte Alleengürtel, insbesondere die Teile beiderseits der Maximilianstraße erfüllen auch eine vernetzende Funktion. […] Nach dem oftmals nur eine geringe Breite der dazu nutzbaren Fläche gegeben ist, kommt dem möglichst geschlossenen Band eine hohe Bedeutung zu. Hier zeigt sich gerade im Bereich Ernst-Reuter-Platz mit seiner hohen baulichen und verkehrlichen Belastung ein deutliches Defizit. Aus naturschutzfachlicher Sicht besteht insoweit hier ein dringender Bedarf zur Verbesserung bzw. Wiederherstellung erholungsgeeigneter Grünflächen“.

Ziel des Wettbewerbs muss es sein, Eingriffe in dispositionsbeschränkte Flächen zu minimieren. Falls dennoch Eingriffe notwendig werden, bedarf dies der Genehmigung durch die zuständigen Stellen des Freistaats Bayern. Entsprechend ist ein qualitativer Flächenausgleich möglichst im unmittelbaren räumlich-funktionalen Zusammenhang vorzunehmen.

 

10.              Regensburger Kultur- und Kongresszentrum. Planerische Zusammenhänge, Voruntersuchungen und Verfahren

Aus dem Blickwinkel der Stadtentwicklung würde Regensburg mit dem Bau eines Kultur- und Kongresszentrums in die Lage versetzt, seine zweifellos vorhandenen Potenziale im Wirtschaftszweig Tourismus noch besser auszuschöpfen. Aufgrund des zentrumsnahen Standortes würden insbesondere die Gastronomie und Hotellerie sowie der Einzelhandel der Altstadt in hohem Maß wirtschaftlich profitieren. Der Tourismus und die Kultur zählen zu bedeutenden Funktionen der Altstadt. Mit der Stärkung dieser Funktionen ist gleichzeitig eine Stärkung des gesamten Stadtzentrums verbunden.

Nachdem der Bürgerentscheid aus dem Jahr 2006 eine Neuorientierung in der Standortfrage notwendig gemacht hatte, wurde der Ernst-Reuter-Platz (Kepler-Areal) im Jahr 2008 von der Verwaltung im Rahmen einer vergleichenden Untersuchung als der am besten geeignete Standort für den Bau eines RKK bewertet. Die bevorzugte Lösung ist eine Realisierung des Kultur- und Kongresszentrums möglichst im baulichen Zusammenhang mit einem Hotel. Zum einen ist die Lage des Standorts sowohl r Tagungs- als auch für Kulturveranstaltungen außerordentlich gut geeignet. Zum anderen sprechen wirtschaftliche Gründe dafür, Veranstaltungszentrum und Hotel gemeinsam zu planen, zu bauen und zu betreiben. So können Synergiepotenziale besser genutzt undgliche Verknüpfungsdefizite zwischen den Funktionen vermieden werden.

 

Es ist vorgesehen, im Anschluss an den Wettbewerb „Öffentliche Räume“ die Umsetzung des RKK voranzutreiben. Als erster Schritt wäre dabei ein Vergabeverfahren einzuleiten. Dabei ist die Ausgestaltung insbesondere folgender Bereiche zu klären:

?         Finanzierung

?         Planung

?         Bau

?         Betrieb (Bau- und Veranstaltungsbetrieb)

Zurzeit wird die Erstellung einer Baumassenstudie für das Regensburger Kultur- und Kongresszentrum bearbeitet. Die bevorzugte Lösung ist eine Realisierung des RKK im baulichen Zusammenhang mit einem Hotel. Aufgrund des begrenzten Flächenangebots auf dem Kepler-Areal und der Lage am Rande der historischen Altstadt muss im Vorfeld weiterer planerischer Überlegungen geklärt werden, welches Bauvolumen auf dem Grundstück städtebaulich verträglich und wirtschaftlich umsetzbar ist. Denkmalpflegerische Belange (Ensemble Altstadt, UNESCO-Welterbe) sind bei diesen Untersuchungen zu berücksichtigen.

Das weitere Planungsverfahren zum Regensburger Kultur- und Kongresszentrum wird in enger Abstimmung mit dem Wettbewerbsverfahren zu den öffentlichen Räumen weitergeführt. Das Ergebnis wird diesem Ausschuss gesondert vorgelegt.

 

11.              Abstimmung mit Dritten (Deutschen Bahn AG, RVV, RVB und GfN)

Im Vorfeld wurden bereits Gespräche mit der Deutschen Bahn, Station & Service AG, Regensburg sowie mit dem RVV, der RVB und der GfN, geführt. Das vorgestellte Verfahren zur verkehrlichen, gestalterischen und funktionalen Neuordnung des Stadtraumes zwischen Ernst-Reuter-Platz und Hauptbahnhof wird begrüßt. Bereits 2009 waren die genannten Unternehmen in die Erarbeitung der Verkehrsstudie von R+T eingebunden, sodass viele Themen übernommen bzw. aktualisiert werden können.

Vonseiten der DB AG wird dringender Handlungsbedarf im Bahnhofsumfeld gesehen. Insbesondere der Bahnhofsvorplatz als Eingang in die Stadt sowie die Organisation von Taxiständen und der Haltestellen der Busse in den Landkreis müssten funktional und gestalterisch geplant werden. Es wird darauf hingewiesen, dass in den vergangenen Jahren bereits Investitionen in den Regensburger Hauptbahnhof getätigt wurden, sodass zusätzliche Finanzmittel für bauliche Sonderprojekte zunächst nicht zu erwarten sind. Es wird aber beabsichtigt, Flächen der Deutschen Bahn für einen Planungsumgriff zur Verfügung zu stellen. Das Hauptgebäude des Bahnhofs soll aber nicht mit berücksichtigt werden.

Die hohen planerischen Anforderungen und verkehrstechnischen, betriebswirtschaftlichen Notwendigkeiten durch die Verlagerung des Bustreffs Albertstraße sowie die Verknüpfung von Stadt- und Regionalbusverkehren werden durch den RVV deutlich kommuniziert. Im Rahmen der Gesamtmaßnahme sind bauliche Potenziale vorhanden, die neuen Haltestellenanlagen entsprechend kundenfreundlich, barrierefrei und nach aktuellen technischen Anforderungen zu gestalten. Die Prüfung der Option einer ÖPNV-Brücke Galgenberg als wesentliche Verbesserung des ÖPNV-Knotens Hauptbahnhof wird gefordert.

Im Rahmen von Planungsvereinbarungen und Gestattungsverträgen mit den einzelnen Verkehrsträgern sind die konkreten Verantwortlichkeiten und planerischen Inhalte innerhalb des Wettbewerbsverfahrens zu fixieren.

 

12.              Vorläufige Wettbewerbskosten und Finanzierung

Zur Ermittlung der vorläufigen Wettbewerbskosten sowie der Kosten für Voruntersuchungen und -studien wurde eine grobe Kostenschätzung der baulichen Leistungen durchgeführt. Zur Ermittlung der einzelnen Bausteine wurde das Verkehrskonzept von R+T aus 2009 als Grundlage herangezogen. Weitere Bausteine, insbesondere Hochbauten wie eine zusätzliche Brücke für den ÖPNV, ein Kundencenter, eine Radstation etc. wurden aufgrund grober Baumassen und Vergleiche mit realisierten Projekten geschätzt. Falls einzelne Bausteine verändert werden oder entfallen, sind die nachfolgenden Kostenschätzungen entsprechend anzupassen.

Es wurden Herstellungskosten von ca. 25 Mio. Euro geschätzt.

Aufgrund der Wettbewerbsaufgaben und -bausteine werden Kosten von gerundet 460.000 Euro (netto) geschätzt. Darin enthalten sind die Wettbewerbskoordination, Aufwandsentschädigungen und Preissummen für die Wettbewerbsteilnehmer, Aufwandsentschädigungen für das Preisgericht sowie Nebenkosten.

Die notwendigen Haushaltsmittel sollen im Rahmen und Fortschreibung der Haushalts- und Finanzplanung Investitionsprogramm 2013-2017 auf dem UA 6440/00 „Öffentliche Verkehrsflächen zwischen Bahnhofsvorplatz Nord und Ernst-Reuter-Platz einschließlich angrenzender Bereiche“ insb. in den Jahren 2014 und 2015 berücksichtigt werden.

 

13.              Weiteres Vorgehen und Zeitplan

Die Beauftragung und Bearbeitung der Machbarkeitsstudie und Nutzen-Kosten-Untersuchung zu einer ÖPNV-Brücke Galgenberg werden vorangetrieben. In diesem Zusammenhang ist auch eine Vorprüfung der verkehrlichen Konzeption in Bezug auf die großumigen Auswirkungen ÖPNV und MIV notwendig. Hierzu werden das Verkehrsmodell, die Zwischenstände des Verkehrsentwicklungsplanes, die Studie „Verkehrskonzept RKK am Standort Kepler-Areal“ von R+T sowie die Ergänzungsstudie zur Anpassung des MIV, ebenfalls R+T 2009, herangezogen.

Parallel dazu werden die Verhandlungen mit der DB AG und dem RVV weitergeführt. Die Verkehrsträger sind wesentliche Akteure im Planungsbereich des Wettbewerbs.

Aufgrund der Erfahrungen bei bereits abgeschlossenen Wettbewerben hat sich die Zusammenarbeit mit einem externen Planungsbüro in Bezug auf die Wettbewerbskoordination und -durchführung bewährt. Dadurch kann die Verwaltung stärker auf inhaltliche und fachliche Abstimmungen der Wettbewerbsauslobung hinwirken. Es wird deshalb im nächsten Schritt die Ausschreibung einer externen Wettbewerbskoordination durchgeführt.


Zusammengefasster Zeitplan:

Sommer - Herbst 2013

 

Grundlagenermittlung, Rahmenbedingungen, Vorgaben,    Vorstudien, Planungsvereinbarungen (DB, RVV)

Sommer - Herbst 2013

 

Ausschreibung Wettbewerbskoordination

Winter 2013

 

Planungsausschuss:

Ergebnisse Vorstudien und daraus abgeleitete Grundsatzentscheidungen sowie Planungsvereinbarungen (DB, RVV)

Winter 2013 -              Frühjahr 2014

 

Formulierung und Abstimmung Wettbewerbsauslobung

Sommer 2014

 

Planungsausschuss:

Beschluss Wettbewerbsauslobung

Sommer 2014 -          Frühjahr 2015

 

Auslobung und Durchführung Wettbewerbsverfahren

Frühjahr 2015

 

Ergebnisse Wettbewerb

Frühjahr 2015

 

Planungsausschuss:

Ergebnisse Wettbewerb

 

 


Der Ausschuss beschließt:

 

 

1.               Die noch nicht umgesetzten Planungsinhalte des Wettbewerbs „Verbindung Altstadt-Hauptbahnhof“ aus 1998 und der nachfolgenden Überarbeitung (Städtebauliches Rahmenkonzept 2000) werden nicht weiterverfolgt.

 

2.               Die Verwaltung wird mit der Durchführung eines Planungswettbewerbs für die öffentlichen Räume zwischen dem Hauptbahnhof und dem Ernst-Reuter-Platz auf der Grundlage des vorgestellten Wettbewerbskonzepts im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel beauftragt.

 

3.               Die vorgestellte Kostenschätzung des Wettbewerbs wird zur Kenntnis genommen. Im Zuge der Wettbewerbsauslobung sind die Kostenschätzungen durch die tatsächlichen Wettbewerbsaufgaben zu präzisieren.

 

4.               Zur Koordination und Organisation eines Wettbewerbsverfahrens ist ein externes Planungsbüro zu beauftragen.

 

5.               Die Verwaltung wird beauftragt, die Prüfung von zusätzlichen Infrastruktureinrichtungen, wie die ÖPNV-Brücke Galgenberg, ein Kundenzentrum für den ÖPNV und eine Radstation etc., fortzuführen und die Verhandlungen mit den beteiligten Verkehrsträgern und Unternehmen zu führen.

 

6.               Dem Ausschuss sind die Eckpunkte des Wettbewerbs Öffentliche Räume um Hauptbahnhof und zukünftigem Regensburger Kultur- und Kongresszentrum vor Veröffentlichung zum Beschluss vorzulegen.

 


 

Anlagen:

 

- Wettbewerbsumgriff

- Verkehrskonzept RKK – Variante 1 mit MIV Ost-West

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1_Beschlussvorlage 30072013_Wettbewerb Oeffentliche Raeume HBF und RKK_Wettbewerbsumgriff (1049 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2_Beschlussvorlage 30072013_Wettbewerb Oeffentliche Raeume HBF und RKK_Planungen R und T_2009 (833 KB)