Vorlage - VO/13/9016/04  

 
 
Betreff: ?Evangelische' Archive
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Kulturreferent Unger
Federführend:Kulturreferat   
Beratungsfolge:
Kulturausschuss Entscheidung
23.07.2013 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Kulturausschusses zurückgestellt   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

 

 

 

Sachverhalt:             

 

 

Ausgangssituation

Nachdem bekannt wurde, dass das evangelische Archiv aus reichsstädtischer Zeit 2007 nach Nürnberg verbracht werden sollte, bemühte sich das Kulturreferat und Amt 45 um den Verbleib dieses Archives in Regensburg, um eine praktikable Benutzung der evangelischen kirchlichen Schriftgutüberlieferung der Reichsstadt Regensburg, insbesondere durch die Wissenschaft, sowie der Heimat- und Familienforscher, in Regensburg ortsnah zu ermöglichen. Es stellte sich bei den Verhandlungen auch heraus, dass der Abtransport der evangelischen Überlieferung nicht im Sinne der Evangelischen Gemeinden war, wo man das Identifikationspotential des Archives in den Vordergrund rückte.

Das erklärte Ziel des Stadtarchivs ist es die vielen Archivsplitter der reichsstädtischen Überlieferung zusammenzuführen. Mit der Verbringung des Archivs des Historischen Vereins in das Runtingerhaus, war der erste Schritt getan, nachdem in den 70er Jahren bereits Teile des Regensburger Bestandes des Germanischen Nationalmuseums käuflich erworben worden waren, soll jetzt jener Teil der Überlieferung des evangelischen Regensburg, der bisher im Alumneum verwahrt wurde, im Runtingerhaus untergebracht und benutzbar gemacht werden. Ganz bewusst wird dabei darauf verzichtet, das Eigentumsrecht der Stadt Regensburg an den reichstädtischen Archivalien zu bestätigen oder einzufordern. Im Vordergrund steht das Zusammenführen der reichstädtischen Archivalien im Stadtarchiv für die die wissenschaftliche Forschung,

Schon im Vorfeld, als das evangelische Kirchenbucharchiv geschlossen wurde, hat sich die Stadt in Verhandlungen mit dem evangelischen Dekanat bereit erklärt, wie dann auch im Ferienausschuss 2007 beschlossen wurde, die Personal-, Reinigungs-  und Sachkosten für den Verbleib des Archivs in Regensburg in Räumen der Evangelischen Kirche zu übernehmen. Diese Kosten in Höhe von ca. € 6.500,00 – 8.000,00 hat das Amt für Archiv und Denkmalpflege übernommen, aber ab dem Jahr 2009 die Zahlungen eingestellt, als wegen des Sachstands der Verhandlungen eine Aussicht auf eine Einigung nicht mehr erkennbar war. Lediglich für das Jahr 2010 wurden auf Weisung von Referat IV diese Kosten letztmalig ersetzt.

Zwischenzeitlich sind die Verhandlungen so weit vorangeschritten, dass ein Vertrag vereinbart und ratifiziert werden  könnte.

Der Vertrag zwischen der Evangelischen Kirche und den evangelischen Kirchengemeinden einerseits wie der Stadt Regensburg andererseits sollte gemäß den Vorverhandlungen folgendes beinhalten.

1. Eigentumsrechte

Der kirchliche Vertragspartner verfügt über zwei Arten von Archivgut, das Vertragsgegenstand werden soll:

a. Archivalien aus der reichsstädtischen Zeit und aus der Zeit des Fürstentums des Kurerzkanzlers Carl von Dalberg. Die Vertragspartner sind sich einig, dass durch den Vertrag hinsichtlich der Eigentumsverhältnisse an diesem Archivgut keine Feststellungen getroffen oder Veränderungen vereinbart werden. Sie behalten insoweit ihre jeweils bestehenden Rechtsauffassungen bei.

b. Sogenannte moderne Archivalien: Dies sind Archivalien der Evangelischen Kirchengemeinden Regensburgs sowie kirchlicher Institutionen und Vereine aus der Zeit nach dem Anschluss Regensburgs an das Königreich Bayern 1810 bis 1953. Diese Archivalien stehen im ausschließlichen Eigentum der kirchlichen Vertragspartner.

2. Raumüberlassung, Personalkostenzuschuss

- Die Stadt Regensburg überlässt dem kirchlichen Vertragspartner zur Aufbewahrung seines Archivgutes eine abschließbare Rollregalanlage im Magazinbereich im Runtingerhaus.

- Außerdem stellt die Stadt dem kirchlichen Vertragspartner, ebenfalls kostenlos, ein Geschäftszimmer im Runtingerhaus zur Verfügung und gewährt einen jährlichen Personalkostenzuschuss in Höhe von 3.500 Euro, mit Anpassungsklausel.

3. Modalitäten von Aufbewahrung und Zugang

- Eine Vermischung der ‚evangelischen‘ mit den städtischen Archivalien findet nicht statt.

- Die Nutzung der ‚evangelischen‘ Archivalien findet ausschließlich im Geschäftszimmer innerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten des Stadtarchivs statt.

- Für die konservatorische Bestandserhaltung und –pflege tragen die kirchlichen Vertragspartner die ausschließliche Verantwortung.

- Durch die Stadt wird an geeigneter Stelle mittels einer Tafel mit der Beschriftung „Evangelisch-Lutherisches Kirchenarchiv Regensburg“ auf das Archiv und seine Öffnungszeiten hingewiesen.

4. Benutzungsregelungen

Der Zugang zum Archivgut und dessen Nutzung findet ausschließlich über Personal des Dekanatsbezirkes in Begleitung einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters des Stadtarchivs aus datenschutzrechtlichen Gründen statt. Die weiteren Nutzungsregelungen werden in einer Geschäftsordnung geregelt, die im Einvernehmen zwischen den Vertragspartnern erstellt wird.

 


Der Kulturausschuss beschließt die ‚Evangelischen‘ Archive unter den im Sachverhalt dargestellten Konditionen zu übernehmen und im Runtingerhaus für die weitere Forschung zur Verfügung zu stellen.