Sachverhalt:
Herr Dr. Gero Kollmer teilte mit Schreiben vom 10.07.2013 mit, dass er zum 01.07.2013 seinen Hauptwohnsitz nach Hanau verlegt hat. Gemäß Art. 48 Abs. 1 Satz 1 Ziffer 1 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) i.V.m. Art. 21 Abs. 1 GLKrWG verliert Herr Dr. Kollmer dadurch die Wählbarkeitsvoraussetzungen und ist mit Wirkung vom 01.07.2013 aus dem Stadtrat der Stadt Regensburg ausgeschieden.
Gemäß Art. 48 Abs. 4 Satz 2 GLKrWG stellt der Stadtrat den Amtsverlust fest und entscheidet über das Nachrücken des Listennachfolgers. Für den Wahlvorschlag Nr. 06 „Christlich-Soziale Bürger in Regensburg“ rückt mit 3.473 Stimmen Herr Rudi Prösl in den Stadtrat der Stadt Regensburg nach. Herr Prösl wird vorbehaltlich der Annahme der Wahl in der nächsten Sitzung des Stadtrates vereidigt.
Der Stadtrat beschließt:
Herr Dr. Gero Kollmer ist mit Wirkung vom 01.07.2013 aus dem Stadtrat der Stadt Regensburg ausgeschieden.
Als Nachrücker in den Stadtrat der Stadt Regensburg wird aus dem Wahlvorschlag Nr. 06 „Christlich-Soziale Bürger in Regensburg“ Herr Rudi Prösl festgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, Herrn Prösl über das Nachrücken zu informieren und seine Zustimmung über die Annahme der Wahl einzuholen.
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