Vorlage - VO/13/9028/31  

 
 
Betreff: 1. Abstimmungsvereinbarung und Kostenerstattung mit dualen Systembetreibern 2014 bis 2017
2. Verträge mit dualen Systemen für die Sammlung von Verkaufsverpackungen aus Papier, Pappe und Kartonagen 2013 bis 2016
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Rechts- und Umweltreferent Dr. Schörnig
Federführend:Umwelt- und Rechtsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Vorberatung
30.07.2013 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   
Ferienausschuss Entscheidung
22.08.2013 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ferienausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt:             

 

1. Nebenentgelt

Die Verpackungsverordnung ist im Dez. 1991 in Kraft getreten und hat die Wirtschaft mit der Aufgabe  belegt, gebrauchte Verpackungen zu sammeln und zu verwerten. In der Folgezeit wurde das duale System „Der Grüne Punkt“ gegründet, das in der Anfangszeit allein tätig war bei der Erfassung, Sortierung und Verwertung von gebrauchten Verkaufsverpackungen. Der Systembetreiber „Der Grüne Punkt“ hat seinerzeit mit den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern Verhandlungen aufgenommen, um die  bestehenden Sammelsysteme zu nutzen (= Abstim­mung). In der Abstimmungsvereinbarung wird auch die Vergütung der Leistung der Kommunen geregelt.

 

Die Stadt Regensburg hat zur Zeit mit zehn Systembetreibern (Der Grüne Punkt, Landbell, Interseroh, BellandVision, ReclayVfW, RKD, Zentek, Ekopunkt, Veolia und ELS Europäische Lizenzierungssysteme) eine Abstimmungsvereinbarung geschlossen.

 

Die Verpackungsverordnung regelt in § 6 Abs. 4 bezüglich Nebenentgelte:

Systembetreiber sind verpflichtet, sich anteilig an den Kosten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu beteiligen, die durch Abfallberatung für ihr jeweiliges System und durch die Einrichtung, Bereitstellung, Unterhaltung sowie Sauberhaltung von Flächen entstehen, auf denen Sammelgroßbehältnisse aufgestellt werden“.

 

Die Höhe der Vergütung war bisher deutschlandweit einheitlich und richtet sich nach der Systemdichte (Anzahl Container pro EW), und der Anzahl der erfassten Fraktionen je Stellplatz.

 

Die Vergütung war in den vergangenen Jahren 01.01.2007-31.12.2013 --1,56€/EW/a. Der gültige Vertrag mit den dualen Systembetreibern läuft zum Jahresende aus.

 

Als Verhandlungsführer wurde erneut  der Systembetreiber „Der Grüne Punkt“ bestimmt. Das Nebenentgelt soll in der bekannten Höhe 1,56€/EW/a bis zum 31.12.2017 gezahlt werden. Es besteht eine jährliche Kündigungsmöglichkeit.

 

Die Nebenentgelte werden bei der kostenrechnenden Einrichtung Abfallentsorgung vereinnahmt und bei der Kalkulation der Abfallgebühren berücksichtigt.

 

 

2. Vergütung für die Mitbenutzung der Papiertonne

Die Stadt Regensburg erfasst mit der Papiertonne im Stadtgebiet sämtliche Papier-, Pappe- und Kartonfraktionen (PPK). Selbstverständlich sind darin auch die Verpackungsanteile enthalten.

Der Stadtrat hat die Verwaltung beauftragt, bis zum 31.12.2012 Verträge bezüglich der Vergütung der Fraktionen (PPK) mit den dualen Systembetreibern abzuschließen.

 

Die Verpackungsverordnung regelt diesbezüglich in§ 6 Abs. 4 VerpackV:

Die öffentlichen Entsorgungsträger können die Übernahme oder Mitbenutzung der Einrichtungen, die für die Sammlung von Materialien der im Anhang I genannten Arten erforderlich sind, gegen ein angemessenes Entgelt verlangen.

 

Systembetreiber können von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern verlangen, ihnen die Mitbenutzung dieser Einrichtungen gegen ein angemessenes Entgelt zu gestatten“.

Nach neuer Gesetzeslage beziehen sich die Verpflichtungen der Systembetreiber insgesamt nicht mehr auf Lizenzmengen, sondern auf die tatsächlichen Erfassungsmengen an Verpackungen in den jeweiligen Entsorgungsgebieten (Anhang I Nr. 1 Abs. 4 zu § 6 VerpackV).

 

Die Mitbenutzung der Papiertonnen gegen ein angemessenes Entgelt wird bei der Stadt Regensburg durch jährliche Preisverhandlungen geregelt. Es erfolgt eine jährliche Preisverhandlung mit allen zehn Systembetreibern. Die Sekundärrohstoffmärkte unterliegen den wirtschaftlichen Einflüssen, sodass große Preis- bzw. Erlösschwankungen die Folge sind. Die Systembetreiber möchten Erlösbeteiligungen für ihren Verpackungsanteil in unterschiedlicher Höhe.

 

In den vergangen Jahren wurde von einer Gesamtpapiermenge (ca. 13.000 t) eine Verpackungsmenge von ca. 1.700 t zum Ansatz gebracht und auf die zehn Systembetreiber verteilt. Alle Systembetreiber haben eine Erlösbeteiligung in Höhe von 50% des Mittleren Euwid gemischtes Papier (Sorte 1.02) erhalten. Die Erlösbeteiligung lag in den letzten Jahren je nach Preis der Sorte 1.02 zwischen 40.000,00 und 70.000,00 € brutto. Gleichzeitig wurden durch das Mitbenutzungsentgelt Erlöse zwischen 110.000,00 - 140.000,00 € brutto eingenommen.

 

2012 konnte erstmals nicht mit allen Systembetreibern ein Vertrag geschlossen werden. Das Angebot von Veolia war 2012 leider nicht annehmbar. Ihr PPK-Anteil am Gesamt-PPK-Aufkommen liegt jedoch nur bei durchschnittlich 1,75% und ist daher von untergeordneter Bedeutung bezüglich der Finanzierung der Müllgebühren.

 

Im Jahr 2013 konnten bereits, basierend auf den Verträgen 2012, für folgende dualen Systembetreiber Vertragsverlängerungen erreicht werden:

ReclayVfw, Interseroh, RKD, Ekopunkt.

 

Mit den anderen Systembetreibern (Der Grüne Punkt, Veolia, Landbell, Belland, Zentek und ELS) konnte bisher keine Einigung erreicht werden.

 

Zum Teil sind Erlösbeteiligungen von 100% gefordert, oder es wird verlangt, dass eine bestimmte Menge PPK körperlich den Systembetreibern überlassen wird. Wird mit großen Systembetreibern keine vertragliche Einigung erreicht, so kann das für diese einen Verlust der erforderlichen Flächendeckung nach der Verpackungsverordnung bedeuten.

 

Die dualen Systembetreiber und die privaten und öffentlichen Entsorgungsträger müssen sich im Laufe des Jahres auf  gemeinsame Vereinbarungen einigen. Mit diesem Bericht soll der Stadtrat über den derzeitigen Stand der Verhandlungen informiert werden. Gleichzeitig ersucht die Verwaltung darum, für die anstehenden Vertragsabschlüsse in diesem Jahr und in den Jahren bis zum 31.12.2016, wie in der Vergangenheit regelmäßig geschehen, erneut beauftragt zu werden.

 


Der Ausschuss empfiehlt / beschließt:

 

1. Die Verwaltung wird beauftragt einen Vertrag bzw. Verträge über ein Nebenentgelt für den Zeitraum von 2014 bis 2017 in Höhe von 1,56€/EW/a zu schließen. Die Erlöse werden im UA 7201 Abfallbeseitigung verbucht.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt mit den dualen Systemen Vereinbarungen über die Vergütung von Verkaufsverpackungen aus Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) für den Zeitraum 2013 bis 2016 zu schließen, die zur Deckung der tatsächlichen Kosten  der Papierentsorgung beitragen.