Vorlage - VO/13/9082/61  

 
 
Betreff: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 204 Automobilwerk Harting-Süd
- Aufstellungsbeschluss § 2 Abs. 1 BauGB
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit § 3 Abs. 1 BauGB
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Entscheidung
22.10.2013 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

 

 

                                                                                                          Sachverhalt:             

 

1.      Ausgangssituation

 

r den Bereich des BMW-Werkes existiert seit 1983 der Bebauungsplan Nr. 204 Industriegebiet Harting-Süd. Das Gebiet umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 179 ha und ist mittlerweile weitgehend entsprechend den Vorgaben des Bebauungsplans mit dem Werksgelände der Fa. BMW bebaut und als Industriegebiet genutzt.

 

2.      Anlass der Bebauungsplanaufstellung

 

Durch die Fa. BMW werden laufend Überlegungen und Untersuchungen zur langfristigen Werksentwicklung angestellt.

Um die Entwicklungs- und Erweiterungsmöglichkeit auf dem Betriebsgelände und somit die Zukunftsfähigkeit des BMW-Standortes Regensburg sicherzustellen, sind Mnahmen zur Weiterentwicklung vorgesehen.

Hierfür sollen die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Der rechtskräftige Bebauungsplan aus dem Jahre 1983 ist dazu aus folgenden Gründen nicht mehr geeignet:

Aus der aktuellen Werksentwicklung im nördlichen Bereich ergibt sich die Notwendigkeit einer teilweisen Änderung der Festsetzungen in Bezug auf Art und Maß der Nutzung.

 

Die Aufstellung des Bebauungsplans bietet die Möglichkeit einer umfassenden Aufnahme und Bewertung des Baubestandes auf der einen Seite und der Festlegung einer städtebaulich sinnvollen und aus Sicht des Automobilwerks zukunftsfähigen Entwicklung andererseits.

Gleichzeitig nnen Gutachten zum Immissionsschutz auf der Grundlage der aktuellen Normen erstellt werden und dabei auch die Entwicklungen in Maschinenbau und Produktionstechnik berücksichtigt werden. Dadurch wird sichergestellt, dass Erweiterungen nicht zu unzulässigen Beeinträchtigungen der angrenzenden schutzwürdigen Nutzungen führen können.

 

Nicht zuletzt bietet die Aufstellung des Bebauungsplans durch den dabei ebenfalls zu erstellenden Umweltbericht auch die Möglichkeit einer Bestandsaufnahme der naturschutzfachlichen Schutzgüter.

 

Zur Sicherung der Entwicklungs- und Erweiterungsmöglichkeit, der damit verbundenen Arbeitsplätze und zur Umsetzung der dazu notwendigen baulichen Entwicklung auf dem  Betriebsgelände ist die Aufstellung eines Bebauungsplans notwendig.

 

Der neue Bebauungsplan Nr. 204, Automobilwerk Harting-Süd ersetzt mit seinem Inkrafttreten den alten Bebauungsplan Nr. 204, Industriegebiet Harting-Süd.

 

3.      Planungsziele/ Struktur- und Entwicklungsplan

 

Im vorliegenden Struktur- und Entwicklungsplan ist neben dem Bestand und den im Bau befindlichen Gebäuden auch das kurz-, mittel- und langfristig benötigte Entwicklungs-potential des BMW-Standortes Regensburg dargestellt.

Als Basis für die zu entwickelnden Festsetzungen dient der bestehende Bebauungsplan Nr. 204 Industriegebiet Harting-Süd. Im Wesentlichen sollen die städtebaulichen Rahmenbedingen aus dem bisherigen Bebauungsplan weitergeführt werden.

Im Norden des Grundstücks werden diese weiter entwickelt, um für eine mögliche Erweiterung des bestehenden Presswerks und der Karosserierohbauhallen mit einer Höhenentwicklung von bis zu 30 m die rechtlichen Rahmenbedingungen zu definieren.

 


Der Ausschuss beschließt:

 

1.             Für das Gebiet nördlich und südlich der Herbert-Quandt-Allee ist der Bebauungsplan Nr. 204 Automobilwerk Harting-Süd im Sinne des § 30 BauGB aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus beiliegendem Struktur- und Entwicklungsplan vom 22.10.2013 (M. 1: 5000), der Bestandteil dieses Beschlusses ist.

 

2.             Die im Bericht und Planungs- und Entwicklungsplan dargestellten Planungsziele vom 22.10.2013, die Bestandteil dieses Beschlusses sind, werden beschlossen.

 

3.             Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sind im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung darzulegen. Die Darlegungsunterlagen sind außerdem eine Woche vor und eine Woche nach der Informationsveranstaltung zur allgemeinen Einsichtnahme bereitzuhalten. Während dieser Frist ist Gelegenheit zur Erörterung und zur mündlichen oder schriftlichen Äußerung zu geben.

 

4.             Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB an der Planung ist ortsüblich, d.h. im Amtsblatt der Stadt Regensburg, bekanntzumachen. Außerdem soll in der örtlichen Presse auf die Öffentlichkeitsbeteiligung hingewiesen werden.

 

 


 

Anlagen:

 

BP 204 Struktur- und Entwicklungsplan M. 1: 5000

BP 204 Beiblatt zum Struktur- und Entwicklungsplan

BP 204 Luftbildsimulation

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 3 1 BP 204 Struktur- und Entwicklungsplan (1163 KB)    
Anlage 1 2 BP 204 Beiblatt zum Struktur- und Entwicklungsplan (924 KB)    
Anlage 2 3 BP 204 Luftbildsimulation (6614 KB)