Sachverhalt:
Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen hat am 03.07.2012 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 254 beschlossen. Entsprechend § 3 Abs. 1 BauGB wurden die Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung der interessierten Öffentlichkeit am 12.07.2012 im Rahmen einer Informationsveranstaltung dargelegt. Darüber hinaus bestand die Möglichkeit der Einsichtnahme, Erörterung und Äußerung vom 10.07.2012 bis 23.07.2012 beim Stadtplanungsamt.
Außerdem wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in der Zeit vom 10.07.2012 bis 10.08.2012 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (Scoping) gehört.
Bei der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 254 – Burgweinting Nord-West III sowie bei der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind Anregungen eingegangen. Diese liegen der Berichtsvorlage bei (Anlage Stellungnahmen Öffentlichkeit und TÖB Beteiligung). Die Stellungnahme der Verwaltung hierzu liegt ebenfalls bei und wurde dementsprechend im Bebauungsplanentwurf berücksichtigt.
Der Ausschuss beschließt:
1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 254, Burgweinting Nord-West III ist in seiner Fassung vom 30.07.2013 einschließlich seiner Begründung und den wesentlichen, vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
2. Die öffentliche Auslegung des Planes ist ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Regensburg bekanntzumachen. Neben der Bekanntmachung im Amtsblatt soll auch eine Information der Öffentlichkeit über die örtliche Presse erfolgen.
Anlagen:
BP 254 Planzeichnung BP 254 Satzungstext BP 254 Begründung mit Umweltbericht Stellungnahme Öffentlichkeit und TÖP Beteiligung
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