Vorlage - VO/13/9089/61  

 
 
Betreff: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 254 - Burgweinting Nord-West III
- Entscheidung öffentl.Auslegung § 3 Abs.2 BauGB
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Entscheidung
24.09.2013 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt:             

 

 

Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen hat am 03.07.2012  die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 254 beschlossen. Entsprechend § 3 Abs. 1 BauGB wurden die Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung der interessierten Öffentlichkeit am 12.07.2012 im Rahmen einer Informationsveranstaltung dargelegt. Darüber hinaus bestand die Möglichkeit der Einsichtnahme, Erörterung und Äerung vom 10.07.2012 bis 23.07.2012 beim Stadtplanungsamt.

 

Außerdem wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in der Zeit vom 10.07.2012 bis 10.08.2012 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (Scoping) gehört.

 

Bei der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 254 Burgweinting Nord-West III sowie bei der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind Anregungen eingegangen. Diese liegen der Berichtsvorlage bei (Anlage Stellungnahmen Öffentlichkeit und TÖB Beteiligung). Die Stellungnahme der Verwaltung hierzu liegt ebenfalls bei und wurde dementsprechend im Bebauungsplanentwurf berücksichtigt.

 

 

 


Der Ausschuss beschließt:

 

1.                  Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 254, Burgweinting Nord-West III ist in seiner Fassung vom 30.07.2013 einschließlich seiner Begründung und den wesentlichen, vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

2.              Die öffentliche Auslegung des Planes ist ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Regensburg bekanntzumachen. Neben der Bekanntmachung im Amtsblatt soll auch eine Information der Öffentlichkeit über die örtliche Presse erfolgen.

 

 

 


 

Anlagen:

 

BP 254 Planzeichnung

BP 254 Satzungstext

BP 254 Begründung mit Umweltbericht

Stellungnahme Öffentlichkeit und TÖP Beteiligung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 BP254_BEGRÜNDUNG (6601 KB)    
Anlage 2 2 BP 254_Anlagen 1-3 (2516 KB)    
Anlage 3 3 BP254_SATZUNG (313 KB)    
Anlage 4 4 13-09-24_BP254_TÖB-Öff (82 KB)