Vorlage - VO/13/9092/20  

 
 
Betreff: Mittelgenehmigungen gemäß Art. 66 GO für das Haushaltsjahr 2013
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferent Daminger
Federführend:Stadtkämmerei   
Beratungsfolge:
Verwaltungs- und Finanzausschuss Entscheidung
19.09.2013 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

                                                                                                                                           

 

Sachverhalt:

 

 

 

Beim Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen sind  in der Zeit vom    07.08.2013 bis 02.09.2013 zwei  entscheidungsreife Anträge auf überplanmäßige Mittel für den
 

Vermögenshaushalt                            i. H. v. insgesamt                                          158.144,70 €

 

sowie ein entscheidungsreifer Antrag auf überplanmäßige Mittel für den

 

Verwaltungshaushalt                            i. H. v. insgesamt                                          120.000,00 €
 

eingereicht worden, deren Bewilligung nach der geltenden Geschäftsordnung für den Stadtrat aufgrund der Betragsgrenze von 50.000 € bis zu 500.000 € je Haushaltsstelle und Haushaltsjahr in die Zuständigkeit des Verwaltungs- und Finanzausschusses fällt (Anlagen 1 bis 3).

 

1.      Vom  Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen sind aufgrund der geltenden Geschäftsordnung für den Stadtrat in der Zeit vom 07.08.2013 bis 02.09.2013 Mittelbereitstellungen mit einem Betrag von 25.000 € bis 50.000 € genehmigt worden, die hiermit dem Verwaltungs- und Finanzausschuss zur Kenntnis gebracht werden (Anlage X).

 

2.      Von Direktorium 1 wurden im Wege der dringlichen Anordnung gemäß Art. 37 Abs. 3 Gemeindeordnung zwei Mittelbereitstellungen verfügt, die dem Verwaltungs- und Finanzausschuss ebenso zur Kenntnis gebracht werden.

 

 

 

 

 

 

 

Der Ausschuss beschließt:

 

              Der Verwaltungs- und Finanzausschuss beschließt, r die in den Anlagen aufgeführten Einzelzwecke  überplanmäßige Mittel


 

im Vermögenshaushalt               i. H. v. insgesamt              158.144,70

 

und

 

im Verwaltungshaushalt               i. H. v. insgesamt               120.000,00 €

 

 

zu genehmigen.

 

Die Deckung erfolgt jeweils durch Minderausgaben.

 

 

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss nimmt von den in Anlage 2 beschriebenen Mittelbereitstellungen Kenntnis.

 

 

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss nimmt ebenso Kenntnis von den als dringliche Anordnungen von Direktorium 1 verfügten Mittelbereitstellungen.
 

 

 

 

 

Anlage:

Anlagen: 3

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 MB_1_4321_9580_BH_Kumpfmühl_Archäologie_ (27 KB)    
Anlage 2 2 MB_1_2401_93902_ (27 KB)    
Anlage 3 3 MB_0_4565_7701_ö_ (27 KB)