Vorlage - VO/13/9098/55  

 
 
Betreff: Spielleitplanung
Eine kinder-, jugend- und familienfreundliche Konzeption für die Stadt Regensburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeister Weber
Federführend:Amt für kommunale Jugendarbeit   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
26.11.2013 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Vorberatung
03.12.2013 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   
Verwaltungs- und Finanzausschuss Vorberatung
12.12.2013 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
12.12.2013 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt:             

 

Kinder und Jugendliche brauchen Spiel- und Freiräume, altersgerecht, anregend, vielfältig und wohnungsnah. Spielen darf nicht nur auf den reservierten Flächen eines Spielplatzes möglich sein. Die Spielplätze müssen in ein Gesamtkonzept eingebettet sein. Neben einer Reservierung von Spielplätzen sollen zunehmend die aus dem Lebensraum des Kindes verdrängten Möglichkeiten für das Spielen im öffentlichen Raum wieder gewonnen bzw. geschützt werden.

 

Aus diesem Grund wurde mit  Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 11. Mai 2010 eine Arbeitsgemeinschaft Spielraumentwicklungsplanung eingerichtet.

 

Die Arbeitsgemeinschaft hat die grundsätzlichen Erwartungen und Anforderungen an eine räumliche kinderfreundliche Planung erarbeitet. Dazu gehörten neben der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, auch konkrete Überlegungen zur Quartiersbeschaffenheit, Wegeführung, u.s.w. .

 

Bei diesen Überlegungen wurde sehr schnell deutlich, dass die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen sehr wichtig ist. Um möglichst viele Kinder und Jugendliche an der Spielleitplanung zu beteiligen, wurde neben den Streifzügen auch noch eine Befragung mit der Methode der „Mental Maps“ durchgeführt. Bei dieser Methode wird einem Fragebogen ein Kartenausschnitt des zu erfassenden Gebietes beigefügt. Die Befragten geben im Fragebogen alle für sie relevanten Orte und Wege an und zeichnen diese in die beigefügte

Karte ein. In Regensburg wurden mit dieser Methode 202 Schülerinnen und Schüler zwischen acht und 18 Jahren befragt.

 

Mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 28.06.2011 wurde die Arbeitsgemeinschaft Spielraumentwicklungsplanung beauftragt, die Ergebnisse auf ihre Umsetzung hin zu prüfen. Die geeigneten Streifzugergebnisse der Beteiligungsaktion von Kindern und Jugendlichen in der Altstadt/Innenstadt sollen in das städtebauliche Rahmenkonzept für die Innenstadt und in weitere städtebauliche Planungen einfließen.

 

Über die Ergebnisse der Streifzüge wurden im Jugendhilfeausschuss mündlich berichtet. Aufgrund dieser Ergebnisse sollte eine weitergehende Spielleitplanung mit Beteiligung von Kindern und Jugendlichen durchgeführt werden.

 

Zum vorliegenden Spielleitplan wurde neben den grundsätzlichen Qualitätszielen auch als erstes Beispielquartier die Innenstadt bearbeitet. Die Innenstadt wurde gewählt, da zeitgleich das städtebauliche Rahmenkonzept Innenstadt erstellt wurde. Als nächstes soll für den Stadtosten (Kasernenviertel) ein Spielleitplan erstellt werden, da auch dieser Stadtteil in den nächsten Jahren eine Weiterentwicklung hinsichtlich Infrastruktur und Bebauung erfahren wird.

 

Neben der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an der Bestandsanalyse ist auch die fachliche Bestandsaufnahme ein wichtiger Bestandteil der Spielleitplanung.

Die Bewertung der vorhandenen Freiräume sowie die Ableitung von Maßnahmen zur Sicherung vorhandener und Entwicklung neuer Spiel-, Erlebnis- und Aufenthaltsräume basiert auf der Zusammenführung von Beteiligungsergebnissen und der fachlichen Bestandsaufnahme. So waren in der Arbeitsgruppe neben den Trägern der Jugendhilfe auch die Fachämter vertreten.

 

Der Spielleitplan enthält Aussagen zur Sicherung, Weiterentwicklung und Neuschaffung von Spiel,- Erlebnis- und Aufenthaltsflächen(räume), sowie Maßnahmen zur Sicherung von Straßen, Wegenetze etc. als eine langfristige Orientierungshilfe.

Federführend durchgeführt wird die Spielleitplanung vom Amt für kommunale Jugendarbeit in enger Zusammenarbeit mit dem Stadtplanungsamt, dem Amt für Stadtentwicklung und dem

Gartenamt.

 

Die vom Jugendhilfeausschuss beauftragten Arbeitsgruppenmitglieder waren:

          Der Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses oder ein/e Vertreter/in als Vorsitzende/r

          Frau Annerose Raith, Amtsleitung vom Amt für kommunale Jugendarbeit

          nf Stadträte (CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, Freie Wähler)

          Zwei Vertreter des Stadtjugendrings

          Je ein Vertreter der katholischen und der evangelischen kirchlichen Jugendarbeit

          Ein/e Vertreter/in der Katholischen Jugendfürsorge

          Ein/e Vertreter/in des Don Bosco Zentrums

          Ein Vertreter der EJSA oder der Jugendwerkstatt

          Ein Vertreter/in der Familienzentren

          Eine Vertreterin des Amtes für kommunale Jugendarbeit: Frau Anna Schledorn

Jugendhilfeplanung

 

Darüber hinaus wurde die Stadt Regensburg von dem externen Planungsbüro Stadt-Kinder aus Dortmund und von einer Landschaftsarchitektin aus Regensburg beraten und unterstützt.

 

Regensburg ist eine sehr attraktive und nach wie vor wachsende Stadt. Wohnraum und Bauland sind stark nachgefragt. Dadurch gibt es bauliche Verdichtungen. Die Konsequenzen sind hohe Grundstückspreise und ein großer Druck auf die verbleibenden Freiflächen.

 

Deshalb muss die Stadt Regensburg gezielt dafür Sorge tragen, dass Kinder und Jugendliche mit ausreichenden, ansprechenden und wohnortnahen Spiel- und Freiflächen versorgt sind. Hierbei geht es nicht nur um Spielplätze, sondern insgesamt darum, ein kinder- und jugendfreundliches Lebensumfeld zu sichern.

 

Im Spielraumentwicklungsplan von 1987 wurde schon mit einer Nettospielfläche von 1,5 m² gerechnet, jedoch in Verbindung mit den Einwohnerzahlen und den realen Kinderzahlen.

Somit war die Berechnung jedes Jahr  und je nach Stadtteil unterschiedlich und kaum nachvollziehbar. In der Anwendung bedeutet dies, dass sich der Bedarf bei steigender Einwohnerzahl erhöht, jedoch ist es schwierig, den genauen Spielflächenbedarf für Neubaugebiete oder Erweiterungen zu berechnen. Insbesondere ändert sich der Bedarf  je nach Stadtteil, Einwohnerzahl und Kinderzahl. Aus diesem Grund schlagen wir eine Vereinfachung der Berechnung vor, auch um kleinteilige Berechnungen für Neubaugebiete nachvollziehbar gestalten zu können.

 

Wohneinheiten x 1,8 Bewohner/in x 1,5 m² = Nettospielfläche x 1,2 = Bruttospielfläche

 

Diese Berechnung wird schon seit geraumer Zeit bei Neubaugebieten verwendet. Die Nettospielfläche ist die reine Spielfläche und die Bruttospielfläche umfasst auch die Bepflanzungen, Wege, etc. .

 

Aus diesem Grund wird empfohlen, eine Nettospielfläche von 1,5 m² pro Einwohner bereit zu stellen. Dabei ist zusätzlich auch die DIN 18034 zu beachten. Die DIN beschreibt neben Sicherheitsvorschriften u.a. auch die Mindestgröße von Spielplätzen und die Entfernung.

 

So gilt:

?         Spielflächen im Gemeinde/Ortsteilbereich für Kinder und Jugendliche über 12 Jahre: bis zu 1.000 m Entfernung (Fußweg).

?         Spielflächen im Quartiersbereich für Kinder von ca. 6 - 12 Jahren: bis zu 400 m Entfernung (Fußweg)

?         Eine zum Spielen ausgewiesene Fläche im Nachbarschaftsbereich erfordert eine Nettospielfläche von mindestens 500 m² und sollte in max. 200 m fußufig erreichbar sein.

 

Die Umsetzung von  Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt, dass diese im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel finanzierbar sind.

 

Aus dem beiliegenden Bericht können alle Details entnommen werden.

 

 

 


Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

1.      Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.

 

2.      Die Stadt Regensburg verpflichtet sich mindestens 1,5 m² öffentliche Nettospielfläche pro Einwohner bereit zu stellen. In Neubauquartieren müssen mindestens die nach diesem Schlüssel berechneten erforderlichen Spielflächen neu geschaffen werden. Bereits vorhandene Spielflächendefizite sollen durch geeignete Maßnahmen ausgeglichen werden. Dies kann durch Schaffung neuer Flächen, Erweiterung vorhandener Flächen, Verbesserung der Bespielbarkeit von Grünflächen geschehen. Darüber hinaus können Schulhöfe in Spielhöfe umgestaltet und genutzt werden. Dies ist je nach Bedarf in den jeweiligen Quartieren zu berücksichtigen.

 

3.      Die Qualitätsziele der Spielleitplanung müssen bei allen zukünftigen Planungen und Vorhaben der Stadt beachtet werden.

 

4.      Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahmenempfehlungen der Spielleitplanung zu berücksichtigen.

 

5.      Die Umsetzung von  Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt, dass diese im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel finanzierbar sind.

 

6.      Für den Stadtosten (Kasernenviertel) soll in ähnlicher Weise ein Spielleitplan entwickelt werden.

 

 

 


 

 

Anlagen: Konzeption Spielleitplanung für die Stadt Regensburg

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Konzeption_131030_Teil allgemein (19516 KB)    
Anlage 2 2 Konzeption_131031_Teil Innenstadt (111037 KB)