Vorlage - VO/13/9100/31  

 
 
Betreff: Übernahme von Unterhaltskosten für den Bienenzuchtverein Regensburg e.V. im Wege der freiwilligen Leistung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Rechts- und Umweltreferent Dr. Schörnig
Federführend:Umwelt- und Rechtsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Vorberatung
08.10.2013 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt:             

 

Der Bienenzuchtverein Regensburg e.V. hat mit Schreiben vom 12. 03. 2013 für das Jahr 2014 und die Folgejahre einen Zuschuss zu den Unterhaltskosten in Höhe von 1000.- € im Wege der freiwilligen Leistungen beantragt.

Als Begründung wurde folgendes angegeben:

Der Bienenzuchtverein Regensburg e.V. von 1880 ist einer von 2 Bienenzuchtvereinen in Regensburg. Wie auch der Imkerverein Regensburg e.V. von 1952 sieht er es als eine seiner wichtigsten Aufgaben an, Nachwuchsarbeit zu betreiben. Hierzu befindet sich in der Kleingartenanlage Wolfsteinerstrasse ein Schulungszentrum mit Geräte- und Schleuderraum sowie einem Lehrbienenstand. Dort finden regelmäßig Vorträge und Schulungen für Nachwuchs- und fortgeschrittene Imker statt.

Der Verein ist seit 1990 Mieter einer Parzelle in der städtischen Kleingartenanlage Wolfsteinerstrasse. Aus eigenen Mitteln bzw. in Eigenarbeit wurde dort ein Vereinsheim mit Lehrbienenstand errichtet. Der Verein hatte damals noch 120 Mitglieder und konnte seine laufenden Kosten aus Beiträgen und Zinserträgen decken.

Mittlerweile ist der Verein auf 44 Imker geschrumpft, die Zinserträge liegen seit geraumer Zeit, bedingt durch das allgemeine Zinsniveau, bei nahezu 0,00 €. Das aktuell noch vorhandene Barvermögen soll zum Großteil im Jahr 2013 für anstehende unaufschiebbare Renovierungs- und Modernisierungsarbeiten aufgebraucht werden.

 

Der Antrag wurde durch die zuständigen städtischen Dienststellen aus Sicht des Tierschutzes, des Naturschutzes und des Haushaltsrechts begutachtet. Im Einzelnen wurden folgende Stellungnahmen abgegeben:

 

a)  tierschutzfachlicher Aspekt

 

Am 25.04.2013 wurden der Lehrbienenstand des Bienenzuchtvereins und stellvertretend auch die Bienenstände eines Vereinsmitglieds besichtigt und auf ordnungsgemäßes Vornehmen von Tätigkeiten und Vorkehrungen im Hinblick auf Tierschutzrecht und Tierseuchenrecht überprüft. Es haben sich dabei keinerlei negative Erkenntnisse ergeben, so dass von amtlicher Seite keine Bedenken hinsichtlich eines zuverlässigen und fachgerechten Umgangs des Vereins mit Bienen bestehen.

 

b)  naturschutzfachlicher Aspekt

 

Bienen sind Nutztiere, die für die biologische Vielfalt, aber auch für den landwirtschaftlichen Ertrag unersetzlich sind. Ein Drittel der landwirtschaftlichen Feldfrüchte und Anbaukulturen (z. B. Obst) ist auf eine Bestäubung durch Bienen angewiesen. Bienen sind unersetzlich für die Vielfalt der Ökosysteme. Global gesehen führt der weltweite Rückgang der Wildbienen und der Honigbienen zu Bestäubungsproblemen. Dies wiederum führt zu einem Rückgang der Pflanzenarten und der Erträge der Bauern.

Der Bienenzuchtverein Regensburg e.V. sorgt u.a. mit seinem Lehrbienenstand dafür, dass das Wissen zur Imkerei weitergetragen und die Kenntnisse zur Kultivierung der Honigbienen auch in der Stadt verbreitet werden.

Aus naturschutzfachlicher Sicht wird eine Förderung des Bienenzuchtvereins Regensburg e.V. daher für angemessen erachtet.

 

c)  haushaltsrechtlicher Aspekt

 

Der Bienenzuchtverein Regensburg e.V. legte Vermögensberichte für die Jahre 2010, 2011 und 2012 vor.

Daraus geht hervor, dass das Bar- und Anlagevermögen des Vereins in diesem Zeitraum um etwa die Hälfte geschrumpft ist.

Das verbleibende Barvermögen ist laut Aussage des Bienenzuchtvereins vollständig verplant für Instandsetzungs- und Renovierungsarbeiten am Vereinsheim und am Lehrbienenstand, welche im laufenden sowie im nächsten Jahr Zug um Zug vorgenommen werden sollen. Die im Augenblick noch vorhandenen Barmittel sind somit vollständig zweckgebunden verplant.

Eine Deckung der laufenden Unterhaltskosten ist damit künftig nicht mehr möglich.

Nach Stellungnahme durch die Stadtkämmerei steht einer Zuschussgewährung für zunächst 3 Jahre nichts entgegen. Nach Ablauf dieser 3 Jahre soll jedoch erneut die Entwicklung des Vereinsvermögens und somit eine etwaige weitere Bedürftigkeit des Bienenzuchtvereins Regensburg e.V. überprüft werden.

 

 

Zusammenfassend lässt sich somit festhalten, dass aus Sicht der Verwaltung dem Bienenzuchtverein Regensburg e.V. für die Jahre 2014 bis 2016 freiwillige Leistungen in Höhe von jährlich 1000.- € gewährt werden können.


Der Ausschuss empfiehlt dem Verwaltungs- und Finanzausschuss und dem Stadtratsplenum die Übernahme von Unterhaltskosten in Höhe von jährlich 1000.- € für den Bienenzuchtverein Regensburg e.V. im Wege der freiwilligen Leistung ab dem Haushaltsjahr 2014 für zunächst 3 Jahre zu beschließen.

 

 


 

Anlagen: