Vorlage - VO/13/9124/32  

 
 
Betreff: Änderung der Satzung über die Benutzung der Märkte der Stadt Regensburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Rechts- und Umweltreferent Dr. Schörnig
Federführend:Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr   
Beratungsfolge:
Verwaltungs- und Finanzausschuss Vorberatung
19.09.2013 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
26.09.2013 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt:             

 

Am 20.05.2010 hat der Stadtrat die Satzung über die Benutzung der Märkte der Stadt Re­gensburg (Marktsatzung MarktS) erlassen.

 

In der Anlage 1 zur Marktsatzung sind die Märkte die von der Stadt Regensburg veranstaltet werden, aufgeführt. Darin enthalten sind auch Märkte, die am Donaumarkt stattgefunden haben. Mitte September 2012 wurde der Wochenmarkt vom Donaumarkt auf den Alten Kornmarkt verlegt. Auch findet der früher auf dem östlichen Teil des Donaumarktes durchgeführte Großmarkt nicht mehr statt. Die Anlage 1 der Marktsatzung ist daher ent­sprechend zu ändern. Als Folge des Wegfalls des Großmarktes ist die bisherige Ziffer 4, unter der die Spezialmärkte aufgeführt sind, in Ziffer 3 abzuändern.

 

In der Anlage 2 der Marktsatzung, die die Zulassungsbedingungen für den Christkindlmarkt beinhaltet, ist unter Nr. 3 festgelegt, dass das Erscheinungsbild des Christkindlmarktes ein­heitlich sein soll. Zum Einsatz sollen deshalb nur die traditionellen Regensburger Christ­kindlmarktbuden kommen. Private Buden können zugelassen werden, dürfen aber nicht we­sentlich von der Erscheinungsform der Regensburger Christkindlmarktbuden abweichen.

 

Für die Imbissbuden und die Glühweinbuden gelten inzwischen besondere lebensmittelrechtliche Bestimmungen, um den hygienischen Anforderungen gerecht zu werden. Die Buden müssen u. a. leicht zu reinigen sein und sind deshalb möglichst mit glatten Wandflächen auszustatten. Die traditionellen Regensburger Marktbuden, die aus Holz hergestellt sind und deren Innenseiten deshalb eine vergleichsweise rauhe Oberfläche haben, entsprechen diesen Anforderungen nicht. Daher können künftig nur noch Anbieter für Imbisse und Glühwein zugelassen werden, deren private Buden den strengen hygienischen Vorgaben gerecht werden.

 


Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Die Stadt Regenburg erlässt eine Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung der Märkte der Stadt Regensburg nach dem beigefügten Entwurf vom 21.08.2013 der wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses ist.

 


 

Anlagen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf der Satzungsänderung über die Benutzung der Märkte der Stadt Regensburg aktuelle Fassung vom 21.08.20 (12 KB)