Vorlage - VO/13/9155/54  

 
 
Betreff: Investitionsprogramm 2013 - 2017
Vorberatung der Teile des Investitionsprogramms, für die der Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten zuständig ist
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeister Wolbergs
Federführend:Senioren- und Stiftungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten Vorberatung
25.09.2013 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt:             

 

Nach Art. 70 der Bayer. Gemeindeordnung i.V.m. § 2 Abs. 2 Ziff. 5 und § 24 der Kommunalen Haushaltsverordnung Kameralistik hat die Stadt Regensburg ihrer Haushaltswirtschaft eine 5-jährige (mittelfristige) Finanzplanung zugrunde zu legen. Als Grundlage für diese Finanzplanung ist ein Investitionsprogramm zu erstellen.

 

Vom Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten sind aufgrund seiner Zuständigkeit folgende Unterabschnitte (UA) aus dem Einzelplan 4 vorzuberaten:

 

Einzelplan 4:

 

              UA 4701/01 und UA 4321/01

 

Der Unterabschnitt 4701/01 enthält die Investitionsförderung im Altenpflegebereich. Die Stadt Regensburg ist im Rahmen ihrer Hinwirkungspflicht zur Förderung betriebsnotwendiger Investitionsaufwendungen von bedarfsgerechten Pflegeeinrichtungen verpflichtet (Art. 69 Abs. 1 AGSG). Als Pflegeeinrichtungen werden nach § 71 SGB XI Pflegedienste, teilstationäre und vollstationäre Pflegeeinrichtungen erfasst.

 

Der Unterabschnitt 4321/01 enthält die Kosten für Planung und Beratung sowie für archäologische Untersuchungen für den Neubau des Bürgerheims Kumpfmühl.

 

Als Beratungsgrundlage dient der beiliegende Verwaltungsentwurf Auszug des Investitionsprogrammes 2013 bis 2017 bestehend aus der Erläuterung jeder Maßnahme „Hochformat“, aus der Aufstellungmtlicher Maßnahmen „Querformat“ und aus den Zusammenfassungen.

 

Der vorläufige Verwaltungsentwurf des Investitionsprogrammes 2013 bis 2017 steht unter dem ausdrücklichen Vorbehalt weiterer Änderungen der Verwaltung aufgrund aktueller Erkenntnisse und Entwicklungen.

 

Ggf. weitere Änderungen, die zwischenzeitlich noch eintreten, werden vom Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen als Tischvorlage nachgereicht.


Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Der Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten empfiehlt dem Verwaltungs- und Finanzausschuss und dem Stadtrat, die im Entwurf des Investitionsprogrammes 2013 bis 2017 im Einzelplan 4 – UA 4701/01 sowie UA 4321/01 – enthaltenen Maßnahmen einschl. den Änderungen und den Empfehlungen in der Beratung in das Investitionsprogramm 2013 bis 2017 aufzunehmen.


 

Anlagen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 INVESTITIONSPROGRAMM_2013-2017_ASozAllgStA_Entwurf-gesamt (48 KB)