Vorlage - VO/13/9158/70  

 
 
Betreff: Fahrzeug- und Gerätebeschaffung 2014
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeister Wolbergs
Federführend:Amt für Abfallentsorgung, Straßenreinigung und Fuhrpark   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Entscheidung
08.10.2013 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt:             

 

r die kostenrechnenden Einrichtungen des Amtes für Abfallentsorgung, Straßenreinigung und Fuhrpark und den allgemeinen Fuhrpark der Stadt ist vorgesehen, im Jahr 2014 mehrere Fahrzeuge und Gerätschaften zu ersetzen.

 

Durch den permanenten Einsatz sind die Fahrzeuge in ihrer Substanz verschlissen und wer­den zunehmend reparaturanfällig, so dass längere und häufigere Werkstattaufenthalte nicht zu vermeiden sind. Die daraus resultierenden Ausfallzeiten und die hohen Kosten für die Re­paratur von Altfahrzeugen sind im Sinne einer wirtschaftlichen und ressourcenverantwortli­chen Betriebsführung nicht tragbar und sollten daher vermieden werden. Die Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) gibt als Richtwert für Fahrzeuge mit starker Auslastung eine Einsatzdauer von 10 Jahren und bei Bürgersteigkehrmaschinen von 6 Jahren vor. Aufgrund langjähriger Erfahrung legt die Stadt folgende Richtwerte für die Einsatzzeiträume folgendermaßen fest:

 

?         6 Jahre für Kleinkehrmaschinen und Ladekräne für Grüngutfahrzeuge

 

?         10 Jahre für Fahrzeuge mit starker Auslastung, wie Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 7,5 t, Müllentsorgungsfahrzeuge und Kombis

 

?         12 Jahre für Pkws, Großkehrmaschinen, Kleinkommunalfahrzeuge, Lkw mit aufgebauten Ladekränen für die Bauhöfe und Lkw mit Hubsteigern sowie

 

?         16 Jahre für Schlammsaugfahrzeuge, Unimogs, Radlader, Gabelstapler oder den Spielbus

 

Bei den zur Beschaffung vorgeschlagenen Fahrzeugen sind diese Werte erreicht bzw. zum Teil bereits überschritten. Der beim Fuhramt eingesetzte Radlader, der den oben genannten Vorgaben zufolge erst nach 16 Jahren ersetzt werden müsste, ist durch seinen täglichen Einsatz, z. B. aufgrund der Verladearbeiten am Recyclinghof, den Arbeiten an den städtischen Grüngutsammelstellen oder bei der Salzverladung im Winterdienst derart verschlissen, dass eine Ersatzbeschaffung bereits im Jahr 2014 als erforderlich angesehen wird.

 

Die rechtzeitige Ersatzbeschaffung bietet folgende Vorteile:

 

?         an Altfahrzeugen können kostspielige Reparaturen unterbleiben

?         die 2-, teilweise bis zu 4-jährige Garantiezeit auf Neufahrzeuge senkt die Unterhaltskosten

?         verbesserte Motorentechnik reduziert den Kraftstoffverbrauch von Neufahrzeugen

?         niedrige Grenzwerte beim Schadstoffausstoß von Neufahrzeugen reduzieren die Feinstaub- und Umweltbelastung

?         die Einsatzbereitschaft wird gesichert; die Dienststellen und kostenrechnenden Einrichtungen können somit die übertragenen Aufgaben in vollem Umfang wahrnehmen.

 

 

Der Entwurf des Investitionsprogramms 2013 bis 2017 sieht für das Jahr 2014 die Ersatz-beschaffung folgender Fahrzeuge und Geräte vor:

 

1. Fahrzeuge für kostenrechnende Einrichtungen

Bezeichnung

amtl. Kenn-

Baujahr

geplantes

eingeplante

 

zeichen

 

Ersatzjahr

Finanzmittel

llfahrzeug

R-2814

2004

2014

230.000 Euro

Großkehrmaschine

R-2923

1999

2014

240.000 Euro

Radlader

R-ST 7909

2002

2014

130.000 Euro

Kleinkommunalfahrzeug

R-2930

2002

2014

100.000 Euro

Kleinkommunalfahrzeug

R-2935

2003

2014

100.000 Euro

 

 

 

Summe 1:

800.000 Euro

 

 

r die Beschaffung des Müllfahrzeugs mit dem amtlichen Kennzeichen R-2814 und der Großkehrmaschine mit dem amtlichen Kennzeichen R-2923 sind im Haushaltsplan 2013 Verpflichtungsermächtigungen eingestellt. Damit kann die Ausschreibung noch in diesem Jahr erfolgen mit dem Vorteil, dass die neuen Fahrzeuge möglichst bald im Jahr 2014 zum Einsatz gelangen. Da das Fuhramt im Jahr 2014 zur sach- und zeitgerechten Erledigung des Winterdienstes dringender ein Kleinkommunalfahrzeug als eine Kleinkehrmaschine benötigt, wird die Beschaffung des Kleinkommunalfahrzeugs mit dem amtlichen Kennzeichen R-2935 aus dem Jahr 2015 ins Jahr 2014 vorgezogen. Die Beschaffung der Kleinkehrmaschine mit dem amtlichen Kennzeichen R-FU 903 erfolgt dann im Jahr 2015. Der Tausch erfolgt saldoneutral.

 

 

2. Fahrzeuge für sonstige städtische Einrichtungen

Bezeichnung

amtl. Kenn-

Baujahr

geplantes

Eingeplante

 

zeichen

 

Ersatzjahr

Finanzmittel

Zugmaschine

R-2922

1999

2014

190.000 Euro

schungsmähgerät

 

2000

2014

130.000 Euro

Vorbaumähgerät

 

 

2014

40.000 Euro

Leitpfostenmähgerät

 

 

2014

30.000 Euro

Pkw

R-2664

2002

2014

20.000 Euro

Pkw

R-2665

2002

2014

20.000 Euro

Pkw

R-2666

2002

2014

20.000 Euro

Pkw

R-2667

2002

2014

20.000 Euro

 

 

 

Summe 2:

470.000 Euro

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamt 1+2:

1.270.000 Euro

 

 

r die Beschaffung der Zugmaschine und des Böschungsmähgerätes einschl. des Vorbau- und Leitpfostenmähgerätes sind im Haushaltsplan 2013 Verpflichtungsermächtigungen eingestellt. Damit kann die Ausschreibung noch in diesem Jahr erfolgen mit dem Vorteil, dass das neue Fahrzeug mit Anbau- und Zusatzgeräten möglichst bald im Jahr 2014 zum Einsatz gelangt.

 

 

3. Geräte für den Winterdienst

Bezeichnung

Gerätenummer

Baujahr

Eingeplante Finanzmittel

Schneepflug

P 164

1989

25.000 Euro

Aufsatzstreuer

A 111

1998

45.000 Euro

 

 

Summe 3:

70.000 Euro

 

Zudem ist vorgesehen, im Jahr 2014 beim Tiefbauamt, Sachgebiet Straßenunterhalt (Straßenbeleuchtung) einen Lkw mit Arbeitsbühne zu ersetzen und für die Bauhöfe einen weiteren Mobilbagger neu zu beschaffen.

 

Die Beschaffung des zusätzlichen Mobilbaggers ist aus folgenden Gründen erforderlich:

Derzeit werden von den drei städtischen Bauhöfen und dem Team der Straßenbeleuchtung zwei Mobilbagger genutzt, die sich hrend der Bausaison im arbeitstäglichen Einsatz befinden. Die Alterung und die laufende Erweiterung des städtischen Verkehrsnetzes erfordern immer größere und umfangreichere Reparatur- und Sanierungsarbeiten an Straßen, Plätzen, Rad- und Gehwegen sowie an den Straßenentwässerungsanlagen und Gleisanlagen. Außerdem führen die häufigen Aufgrabungen an Straßen durch Leitungsträger, wie Versorgung und Telekommunikation, zu einer Verschlechterung des Straßenzustandes und zusammen mit der ansteigenden Verkehrsbelastung zu weiteren Unterhalts-, Instandsetzungs- und Erneuerungsarbeiten. Zusätzlich zu diesen Unterhaltsarbeiten hat das Sachgebiet Straßenunterhalt jährlich mehrere KAG-Maßnahmen an öffentlichen Verkehrsflächen durchzuführen, die häufig zeitgleich mit den anderen Aufgaben erledigt werden müssen.

 

Baustellenanalysen haben gezeigt, dass zur rationellen und wirtschaftlichen Arbeitserledigung ein weiterer Mobilbagger erforderlich ist. Nur dann können die übertragenen Aufgaben wirtschaftlicher, schneller und gesundheitsschonender wahrgenommen und die Einsatzbereitschaft der Bauhöfe in vollem Umfang aufrechterhalten werden.

 

Bezeichnung

amtl. Kenn-

Baujahr

geplantes

eingeplante

 

zeichen

 

Ersatzjahr

Finanzmittel

Lkw mit Arbeitsbühne

R-2325

1999

2014

250.000 Euro

Mobilbagger

neu

 

2014

140.000 Euro

 

 

 

Summe:

390.000 Euro

 

 

 

Der Entwurf des Investitionsprogramms 2013 bis 2017 sieht für das Amt für Abfallentsorgung, Straßenreinigung und Fuhrpark im Jahr 2015 unter anderem die Ersatzbeschaffung folgender Fahrzeuge und Geräte vor:

 

Fahrzeuge für kostenrechnende Einrichtungen im Jahr 2015

Bezeichnung

amtl. Kenn-

Baujahr

geplantes

Eingeplante

 

zeichen

 

Ersatzjahr

Finanzmittel

Großkehrmaschine

R-2933

2002

2015

240.000 Euro

Großkehrmaschine

R-2937

2002

2015

240.000 Euro

Kleinkommunalfahrzeug

R-2936

2003

2015

110.000 Euro

Kleinkehrmaschine

R-FU 903

2008

2015

105.000 Euro

Kleinkehrmaschine

RST 7906

2010

2015

105.000 Euro

 

 

 

Summe:

800.000 Euro

 

r die Beschaffung der beiden Großkehrmaschinen mit den amtlichen Kennzeichen R-2933 und R-2937 und der beiden Kleinkehrmaschinen mit den amtlichen Kennzeichen R FU 903 und R ST 7906 sind im vorläufigen Entwurf des Haushaltsplanes 2014 Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen. Damit könnte die Ausschreibung der Fahrzeuge voraussichtlich bereits im Herbst 2014 erfolgen mit dem Vorteil, dass sie möglichst zeitnah im Jahr 2015 zum Einsatz gelangen können.

 

Alternativ zum Kauf eines Fahrzeugs sind grundsätzlich Leasing und Miete denkbar. Für die Fahrzeuge wurden verwaltungsseitig die Beschaffungsvarianten geprüft, wobei als Ergebnis festzustellen war, dass sowohl Leasing wie auch Miete im Vergleich zum Kauf für die Stadt Regensburg wirtschaftlich ungünstiger sind.

 

Bei Standard-Pkw jedoch gibt es derzeit Leasingangebote, die im Vergleich zum Kauf dieser Fahrzeuge wirtschaftlicher sind. In diesem Bereich wird der Markt zum jeweiligen Beschaf-fungszeitpunkt erkundet, um die günstigere Variante zu wählen. Die Einführung von Leasingfahrzeugen hat gezeigt, dass in Einsatzbereichen, in denen die Fahrzeuge einer stärkeren Beanspruchung ausgesetzt sind, wie beispielsweise den städtischen Bauhöfen, dem Stadtgartenamt usw. der Kauf letztlich die günstigere Variante darstellt. Bei Rückgabe von Leasingfahrzeugen aus den genannten Bereichen geht nämlich der finanzielle Vorteil bei der Beschaffung eines Leasingfahrzeuges durch die nach Beendigung des Leasingvertrages bei der Rückgabe des Fahrzeuges entstehenden Kosten für die Beseitigung von Schäden wieder verloren.

 

Nachdem die für die genannten Beschaffungen notwendigen Mittel im Entwurf des Investitionsprogramms 2013 2017 UA 7701/00 und UA 6751/00 sowie UA 6300/07 und UA 6710/07 vorgesehen sind, wird dem Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen vorgeschlagen, die oben genannten Beschaffungsmaßnahmen zu beschließen.

 

 


Der Ausschuss beschließt:

 

Die in der Beschlussvorlage genannten Ersatz- und Neubeschaffungen von Fahrzeugen und Geräten werden nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel beschlossen.


 

Anlagen: