Sachverhalt:
1. Ausgangssituation und Anlass
Am 24.01.2013 wurde vom Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen die Teilverlagerung der Kleingartenanlage „Gartenfreunde“ mit 22 Parzellen, einem Gemeinschaftshaus mit Sanitärbereich und Parkplätzen mit Gesamtkosten von 418.000 € beschlossen.
In einem ersten Schritt wurden inzwischen die neuen Parzellen und Parkplätze errichtet. Der Neubau des geplanten Gemeinschaftshauses soll erst erfolgen, wenn der zweite Teil zur Verlagerung ansteht und die Gartenanlage damit ihr bestehendes Infrastrukturgebäude verliert.
Bisher wurde die Kleingartenanlage über drei Anschlüsse mit dem städtischen Wassernetz verbunden. Durch die Umstrukturierung ist es notwendig die bestehenden Anschlüsse zurückzubauen und die Anlage nur noch über einen neu einzurichtenden Wasseranschluss anzubinden. Im Laufe der Arbeiten wurde festgestellt, dass das gesamte bestehende Leitungssystem in die Jahre gekommen ist und den zukünftigen Druckverhältnissen nicht standhalten kann. Somit ist eine Kompletterneuerung der Wasserleitung mit Kosten von 120.000 € erforderlich. Durch die Verlagerung des 2. Abschnittes muss das Wasserleitungsnetz nicht erneut verändert werden. Ebenso wird kein Rückbau von erneuerten Wasserleitungen notwendig sein.
Um diese notwendige Maßnahme zeitnah umzusetzen, sollen die Mittel, die ursprünglich für den Neubau des Vereinshauses vorgesehen waren, verwendet werden. Durch diese Vorwegnahme zur zusätzlichen Finanzierung der Wasserleitung ist eine neue Finanzierung für den Neubau des Vereinshauses in 2015 notwendig.
Rahmenbedingungen: Die Kleingartenanlage Gartenfreunde wurde 1925 gegründet. Mit dem Bebauungsplan Nr. 227-I ist die Kleingartenanlage nach dem Bundeskleingartengesetz gesichert.
2. Art und Umfang der Maßnahme – Erweiterung / Ergänzung
Erneuerung des Wasserleitungssystems in der Altanlage mit Anschluss von 128 Gartenparzellen.
3. Geplanter zeitlicher Ablauf: Der Abschluss der Baumaßnahmen für den ersten Teilverlagerungsabschnitt erfolgte im September 2013. Anschließend soll die Erneuerung des Wasserleitungsnetzes erfolgen. Das neue Gemeinschaftshaus wird zeitgleich mit dem zweiten Verlagerungsabschnitt 2015 errichtet.
4. Kosten und Finanzierung:
Die erforderlichen Haushaltsmittel sind in Investitionsprogramm 2012 – 2016 bzw. im Haushaltsplan 2013 eingestellt. Die zusätzlichen Mittel in Höhe von 44.000 €, für Entschädigungen wurden im Nachtragshaushaltsplan 2013 zur Verfügung gestellt. Die weiteren erforderlichen Mittel in Höhe von 120.000 € (für Gemeinschaftshaus) sind im Entwurf des Investitionsprogramms 2013 – 2017 berücksichtigt. Der Ausschuss empfiehlt, der Stadtrat beschließt : Die Teilverlagerung der Kleingartenanlage Gartenfreunde wird in Ergänzung des Beschlusses vom 24.01.13 nach Maßgabe der Beschlussvorlage und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel durchgeführt.
Anlagen:
Übersichtsplan Kostenschätzung
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