Sachverhalt:
Nach Art. 70 der Bayer. Gemeindeordnung i.V.m. § 2 Abs. 2 Ziffer 5 und § 24 der Kommunalen Haushaltsverordnung – Kameralistik hat die Stadt Regensburg ihrer Haushaltswirtschaft eine 5 – jährige (mittelfristige) Finanzplanung zugrunde zu legen. Als Grundlage für diese Finanzplanung ist ein Investitionsprogramm zu erstellen.
Vom Ausschuss für Wirtschaft und Beteiligungen wären aufgrund seiner Zuständigkeit folgende Unterabschnitte (UA) aus dem Einzelplan 7 vorzuberaten:
Einzelplan 7: nur UA 7901/11 und UA 7910/06, UA 7919/00
Als Beratungsgrundlage dient der beiliegende Verwaltungsentwurf - Auszug - des Investitionsprogramms 2013 bis 2017, bestehend aus der Erläuterung jeder Maßnahme „Hochformat“, aus der Aufstellung sämtlicher Maßnahmen „Querformat“ und aus den Zusammenfassungen.
Der vorläufige Verwaltungsentwurf des Investitionsprogramms 2013 bis 2017 vom 10.09.2013 steht unter dem ausdrücklichen Vorbehalt weiterer Änderungen der Verwaltung aufgrund aktueller Erkenntnisse und Entwicklungen.
Ggf. weitere Änderungen, die zwischenzeitlich noch eintreten, werden vom Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen als Tischvorlage nachgereicht.
Der Ausschuss empfiehlt:
Der Ausschuss für Wirtschaft und Beteiligungen empfiehlt dem Verwaltungs- und Finanzausschuss und dem Stadtrat, die im Entwurf des Investitionsprogramms 2013 bis 2017 im Einzelplan 7 - nur UA 7901/11 und UA 7910/06, UA 7919/00 enthaltenen Maßnahmen einschließlich den Änderungen und den Empfehlungen in der Beratung in das Investitionsprogramm 2013 bis 2017 aufzunehmen.
Anlagen:
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