Sachverhalt:
Nach Art. 70 der Bayer. Gemeindeordnung i.V.m. § 2 Abs. 2 Nr. 5 und § 24 der Kommunalen Haushaltsverordnung – Kameralisitk hat die Stadt Regensburg ihrer Haushaltswirtschaft eine 5-jährige (mittelfristige) Finanzplanung zugrunde zu legen. Als Grundlage für diese Finanzplanung ist ein Investitionsprogramm zu erstellen.
Dem Sportausschuss obliegt die Beratung des Einzelplans 5 – UA 5531/00 bis UA 5611/00. Als Beratungsgrundlage dient der beiliegende Verwaltungsentwurf - Auszug - des Investitions-programms 2013 bis 2017, bestehend aus der Aufstellung sämtlicher Maßnahmen „Querformat“ und aus den Zusammenfassungen. - der Verwaltungsentwurf des Investitionsprogramms 2013 bis 2017 insgesamt einschl. der Erläuterung jeder Maßnahme „Hochformat“ wurde bereits gesondert versandt. -
Der vorläufige Verwaltungsentwurf des Investitionsprogramms 2013 bis 2017 vom 10.09.2013 steht unter dem ausdrücklichen Vorbehalt weiterer Änderungen der Verwaltung aufgrund aktueller Erkenntnisse und Entwicklungen. Ggf. weitere Änderungen, die zwischenzeitlich noch eintreten, werden vom Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen als Tischvorlage nachgereicht.
Anlagen:
1 Verwaltungsentwurf: Auszug aus dem Investitionsprogramm 2013 bis 2017
Der Ausschuss empfiehlt:
Der Sportausschuss empfiehlt dem Verwaltungs- und Finanzausschuss und dem Stadtrat, die im Entwurf des Investitionsprogramms im Einzelplan 5 - UA 5531/00 bis UA 5611/00 - enthaltenen Maßnahmen einschl. den Änderungen und den Empfehlungen in der Beratung in das Investitionsprogramm 2013 - 2017 aufzunehmen.
Anlagen:
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