Vorlage - VO/13/9180/52  

 
 
Betreff: Errichtung einer dreigruppigen Krabbelstube und eines zweigruppigen Kindergartens im Gewerbepark Regensburg durch die Kinderzentren Kunterbunt gGmbH
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeister Weber
Federführend:Amt für Tagesbetreuung von Kindern   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
08.10.2013 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungs- und Finanzausschuss Vorberatung
16.10.2013 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
24.10.2013 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:             

 

Das Gebäude Im Gewerbepark D06 befindet sich im Eigentum der Gewerbepark Regensburg Vermögensverwaltung GmbH.

 

Das Gebäude in dem sich eine Squashhalle befand, wird in eine Kinderbetreuungseinrichtung umgebaut.

 

Der Bauherr und Empfänger des Baukostenzuschusses ist die Kinderzentren Kunterbunt gGmbH, Nürnberg.

 

Im Gewerbepark B20 betreibt die Kinderzentren Kunterbunt gGmbH bereits die dreigruppige Krabbelstube Lilliput.

 

Die Räumlichkeiten der Krabbelstube, die vom Gewerbepark Regensburg ohne staatliche Förderung errichtet wurden, werden vom Gewerbepark für eine andere Nutzung benötigt.

 

Das zweigeschossige Gebäude D06 wird komplett entkernt und für die Zwecke einer Kinderbetreuungseinrichtung umgebaut.

 

Im Erdgeschoss werden Räumlichkeiten für eine dreigruppige Krabbelstube mit den erforderlichen Nebenräumen und Schlafräumen und r einen zweigruppigen Kindergarten mit Nebenräumen und Mehrzweckraum geschaffen. Im Erdgeschoss werden auch Personal- und Büroräume, Sanitäranlagen, Küche etc. vorgesehen.

 

Die Aufenthaltsräume der jeweiligen Gruppen befinden sich an der Ost- beziehungsweise Westseite des Gebäudes. Aus den jeweiligen Gruppenräumen kann man direkt ins Freie auf die Grünflächen gehen und dort die Außenanlagen nutzen. An der Ostseite ist hier für die drei Gruppen der Krabbelstube eine Grünfläche von circa 500 Quadratmeter geplant, an der Westseite für die zwei Gruppen des Kindergartens ist vor dem Geude eine Grünfläche von circa 160 Quadratmeter vorgesehen. Dazu ist für die Kindergartenkinder im Obergeschoss noch zusätzlich eine Spielhalle von circa 230 Quadratmeter geplant. Diese Spielhalle kann durch Lichtkuppeln im Dach belüftet werden. An der Fassade befinden sich zwei Fensterfelder die vollflächig zu öffnen sind, so dass hier eine witterungsgeschütze Spielfläche für das gesamte Jahr möglich ist.

 

Der Bauplan wurde zusammen mit der Regierung der Oberpfalz fachpädagogisch geprüft.

 

Die Gesamtkosten der Einrichtung belaufen sich laut Kostenaufstellung des Architekturbüros Gewerbeplan GmbH, Im Gewerbepark C25, auf 2 178 000,00 Euro.

 

Hiervon entfallen auf die Krabbelstube 911 700,00 Euro und auf den Kindergarten 1 266 300,00 Euro.

 

Der von der Stadt Regensburg zu leistende gesetzliche Baukostenzuschuss für die Maßnahme beträgt 1 434 300,00 Euro (Krabbelstubenbereich 663 500,00 Euro, Kindergartenbereich 770 800,00 Euro).

 

Die Stadt Regensburg kann mit einer Förderung in Höhe von rund 800 000,00 Euro durch den Freistaat Bayern rechnen.

 

Die Mittel sind im „Krabbelstubentopf“ UA 4648/09 und im „Kindergartentopf“ UA 4648/99 enthalten und werden im Investitionsprogramm 2014 2018 ausgegliedert.

 


Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

1.      Die Stadt Regensburg befürwortet die Errichtung einer dreigruppigen Krabbelstube mit 36 Betreuungsplätzen und eines zweigruppigen Kindergartens mit 50 Betreuungsplätzen im Gewerbepark Regensburg, Gebäude D06 und erkennt den Bedarf dieser Betreuungsplätze an.

 

2.      Die Trägerschaft für die Einrichtung übernimmt die Kinderzentren Kunterbunt gGmbH, Rieterstr. 29, 90419 Nürnberg.
 

3.      Der Träger der Einrichtung erhält Investitionskostenförderung gemäß den Bestimmungen des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG).

 

4.      Der Träger der Einrichtung erhält ab Inbetriebnahme kindbezogene Förderung nach den Bestimmungen des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG).

 

5.      Die kindbezogene Förderung wird nur für Kinder gewährt, die den gewöhnlichen Aufenthalt in Regensburg haben.

 

 


 

Anlagen:

1x Lageplan

1x Grundrissplan

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 3 1 Kita Übersichtslageplan_M1000 (525 KB)    
Anlage 1 2 Kiga, Grundriss EG (285 KB)    
Anlage 2 3 Kiga, Grundriss OG (205 KB)