Vorlage - VO/13/9183/61  

 
 
Betreff: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 147 für eine Straßentrasse zwischen Alte Straubinger Straße und Auweg
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 147- I für ein Gebiet südlich des Auweges und nördlich der Alten Straubinger Straße
- Teilung des am 25.09.2012 zur Aufstellung beschlossenen Bebauungsplanes Nr. 147


Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Entscheidung
03.12.2013 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt:             

 

 

1.              Ausgangssituation / Anlass

 

Vom Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen wurde am 25.09.2012 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 147 für ein Gebiet südlich des Auweges und nördlich der Alten Straubinger Straße aufzustellen. Der Bebauungsplan hatte das Ziel folgende Nutzungen zu sichern:

 

?         Baurechtschaffung für die Verbindungsstraße Alte Straubinger Straße Auweg zur Entlastung der Prinz-Ludwig-Straße von LKW-Verkehr des Hafens

 

?         Sicherung der Fläche für einen Grünkorridor mit Geh- und Radweg entlang der Bahnlinie Regensburg Weiden/Hof in Richtung Regensburg Nord

 

?         Ordnung der bestehenden Gemengelage nördlich der Alten Straubinger Straße und Entschärfung der daraus entstandenen Nutzungskonflikte

 

Die Ordnung der bestehenden Gemengelage wird aufgrund der dazu nötigen Recherchearbeiten bei den ansässigen Gewerbebetrieben eine größere Zeitspanne in Anspruch nehmen. Das Baurecht für die Verbindungsstraße und die Realisierung sollen jedoch nach Möglichkeit zeitnah erfolgen. Für den Korridor der Verbindungsstraße hat der Stadtrat am 13.12.2012 eine Veränderungssperre beschlossen. Um hier schnellstmöglich Planungssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen, wird das weitere Verfahren in zwei Bebauungspläne gesplittet. Einmal in den Bebauungsplan Nr. 147r eine Straßentrasse zwischen Alte Straubinger Straße und Auweg (zur Sicherung der Straßentrasse) und zum anderen in den Bebauungsplan Nr. 147 I für ein Gebiet südlich des Auweges und nördlich der Alten Straubinger Straße (zur Ordnung der Gemengelage und zur Sicherung des Grünkorridors) (siehe Anlage 2).

Die Ziele des ursprünglich zur Aufstellung beschlossenen Bebauungsplanes bleiben somit erhalten, bekommen lediglich eine andere zeitliche Priorität.

 

2.              Bebauungsplan Nr. 147 für eine Straßentrasse zwischen Alte Straubinger Straße und Auweg

 

2.1              Bestandssituation

Die Prinz-Ludwig-Straße dient heute als wichtige Erschließungsstraße für den Hafen, insbesondere des Westhafens. Verkehrserhebungen in diesem Bereich haben gezeigt, dass pro Tag rund 1.000 LKWs, davon 3/4 Last- und Sattelzüge, diesen Bereich befahren. Der Schwerverkehrsanteil liegt bei 31 % (Zählung 2011). Die zulässige Höchstgeschwindigkeit liegt dabei bei 50 km/h. Südlich der Prinz-Ludwig-Straße befinden sich ausnahmslos Wohngebäude, welche durch den entstehenden Verkehrslärm insbesondere nachts in ihrer Wohnqualität beeinträchtigt werden. Darüber hinaus ist auch nicht zu vernachlässigen, dass die Verkehrsgefährdung im relativ schlecht einsehbaren Kurvenbereich der Prinz-Ludwig-Straße und bei dieser Geschwindigkeit insbesondere für Kinder und ältere Menschen nicht unerheblich ist.

Der Westhafen und der Auweg sind für den Schwerlastverkehr nahezu ausschließlich über die Prinz-Ludwig-Straße erschlossen. Die Zufahrt von Osten über die Wiener Straße ist durch die Höhenbegrenzung der Bahnunterführung erheblich eingeschränkt. Die Höhe beträgt 4,05 m, was in Kombination mit der Durchfahrtsbreite für Sondertransporte problematisch ist (Lkw benötigen in der Regel ein Lichtraumprofil von 4,50 mhe). Hierdurch ergeben sich nicht nur Umwege, die vorhandene und geplante Wohnbebauung entlang der Zufahrtsroute wird unnötig durch Verkehrslärm belastet. Betroffen sind im Bereich der Prinz-Ludwig-Straße und der Straubinger Straße im Bestand mind. 749 gemeldete Anwohner.

Hinzu kommt, dass an der Straubinger Straße, gemäß dem Bebauungsplan Nr. 101 „Ehemalige Zuckerfabrik“, derzeit ein neues Wohngebiet entsteht. Dieses schützt sich zwar durch die im Bebauungsplan festgesetzten Schallschutzmaßnahmen gegen den bestehenden Verkehrslärm selbst, ist jedoch in der Aufenthaltsqualität außerhalb der Gebäude direkt an der Straubinger Straße dennoch beeinträchtigt.

Des Weiteren entstehen auf dem ehemaligen Schlachthofareal Wohnungen für 900 Menschen und schätzungsweise 400 Arbeitsplätze. Der Schlachthof selbst soll Tagungszentrum werden. Der gesamte Bereich an der inneren Straubinger Straße und Adolf-Schmetzer-Straße wird durch diese Vorhaben erheblich aufgewertet. Das Quartier wird gestärkt, wodurch neue Verknüpfungen und Wegebeziehungen entstehen (Kindertagesstätte, ggfs. Stadtteilbücherei, Park, Haltestellen usw.). Das neue Viertelszentrum mit 3.000 m² Verkaufsfläche auf dem „rdlichen Rübenhof“ (Bebauungsplan Nr. 143) liegt bald für viele heutige und zukünftige Bewohner und Beschäftigte in fußufiger Entfernung.

Ziel der Stadt Regensburg ist es daher, den „normalen“ Schwerlastverkehr, der von Osten kommt, frühzeitig in Richtung Hafen abzuleiten und somit für die Wohnbebauung in der Prinz-Ludwig-Straße eine deutliche Entlastung zu bewirken. Hinsichtlich dieser Entlastungsmöglichkeiten wurden der Verkehrsablauf und die Verkehrssicherheit („Grüne Welle“ in der Straubinger Straße, Sichtbeziehungen, Anzahl der Kreuzungen, Einmündungen etc.) in mehreren Alternativen gepft und die Vor- und Nachteile gegenüber der im Bebauungsplan Nr. 147 und durch den Rahmenplan Innerer Osten vom Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen beschlossenen Variante abgewogen.

Die verbleibenden Sondertransporte können dabei weiterhin über die Prinz-Ludwig-Straße abgewickelt werden.

 

 

2.2              Alternativenbetrachtung (siehe auch Anlage 1)

 

Wie im vorhergehenden Text bereits dargelegt, wurden bei der Festlegung der Straßentrasse im Rahmenplan „Innerer Osten“ verschiedene Alternativen untersucht und bewertet. Die Untersuchungsergebnisse werden in der Anlage Nr. 1 detailliert beschrieben und dargestellt.

Aufgrund der zahlreichen Vorteile gegenüber allen anderen Alternativen wurde die Straßentrasse aus der Rahmenplanung als beste Lösung ausgewählt.

 

 

2.3              Verbindungsstraße Straubinger Straße Auweg gemäß

Bebauungsplan Nr. 147 (siehe auch Anlage 2)

 

Im Rahmen der näheren Konkretisierung der im Zuge der Rahmenplanung Innerer Osten festgelegten Straßentrasse wurden für den Bebauungsplan Nr. 147 ebenfalls mehrere Varianten der Verkehrsführung untersucht.

Am ehemaligen „rdlichen Rübenhof“ wird durch das Bebauungsplanverfahren Nr. 143 derzeit neues Baurecht geschaffen. Dabei wird für das Viertelszentrum mit 3.000 m² Verkaufsfläche sowie für den östlichen Abschnitt der Bebauung ehemalige Zuckerfabrik, auf dem derzeit die Südzucker AG noch die Zuckerveredelung betreibt, ein neuer Knotenpunkt ausgebaut. Darüber hinaus wird zur Erschließung des Viertelszentrums die Anbindung bis zur Alten Straubinger Straße weitergeführt.

r diesen Knotenpunkt wurde im Vorfeld, wie in Anlage 2 bereits beschrieben, eine Verkehrsuntersuchung in Auftrag gegeben, die belegt hat, dass an dieser Stelle ein zusätzlicher signalisierter Vollknoten möglich ist, ohne die „Grüne Welle“ nachhaltig negativ zu beeinflussen.

Dieser neue Knoten soll im 2. Schritt dazu genutzt werden, eine direkte Verbindung entlang der Straubinger Straße bis zum Auweg herzustellen, um den Schwerlastverkehr frühzeitig abzuleiten. Damit soll die Beeinträchtigung der Anwohner in der Prinz-Ludwig-Straße durch Verkehrslärm deutlich reduziert werden, was auch für die Anwohner in der Straubinger Straße positive Auswirkungen hat. In der o. g. Verkehrsuntersuchung wurde in Varianten untersucht, welche Auswirkungen die verschiedenen Ausbaustufen haben. Die Untersuchung hat gezeigt, dass die Endstufe, also der Durchstich zum Auweg, gut in das bestehende Erschließungssystem zu integrieren ist.

Darüber hinaus ist eine relativ geradlinige Verkehrsführung möglich, so dass sich der Verkehr für das Einzelhandelszentrum und den Hafen leicht orientieren kann und keine Konflikte entstehen.

Anhand dieses Knotenpunktes wurde die Straßentrasse ab der Alten Straubinger Straße in 4 Varianten auf Ihre Machbarkeit hin untersucht (Anlage 2). Variante 1 wurde aufgrund der zu weit westlich liegenden Straßentrasse hin verworfen. Durch die Lage würde das verbleibende Grundstück für den Grundstückseigentümer schwer nutzbar und könnte allenfalls als Restfläche genutzt werden. Die Stadt Regensburg hat daher nach Rücksprache mit dem Grundstückseigentümer Abstand von dieser Variante genommen. Variante 4 wurde verworfen, weil die Trasse zu weit im Osten liegen würde und der Anschluss an den Knoten an der Straubinger Straße größere Eingriffe in das Grundstück des nördlichen Rübenhofes, auf dem das Viertelszentrum entstehen soll, zur Folge hätte. Da die Nutzung als Einzelhandelszentrum damit stark eingeschränkt wäre, hat die Stadt Regensburg auch hier Abstand von dieser Variante genommen.

Die Varianten 2 und 3 wären mit geringeren Einschränkungen umsetzbar, so dass man sich im Weiteren auf einen Korridor beschränkt, der diese beiden Varianten umfasst. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wurde daher an diese Gegebenheiten angepasst.

Wie bei den anderen in Anlage 1 aufgeführten Alternativen ist auch bei dieser Lösung die Führung von Sondertransporten über die neue Straßentrasse nicht möglich. Für die Sondertransporte wären die Alternativen 1, 5 und 6 in Ergänzung zur Verbindungsstraße Straubinger Straße Auweg möglich, um die Verkehrserschließung zu optimieren.

 

Für die Realisierung des Durchstichs zwischen Alte Straubinger Straße und Auweg ist Grunderwerb notwendig. Es sind lediglich 2-3 Grundstückseigentümer, je nach Variante betroffen. Zwar ist auch hier ein Teilabbruch von Gebäuden und somit ein erhöhter finanzieller und baulicher Aufwand nötig, jedoch fallen die Eingriffe nicht so hoch aus wie bei anderen Alternativen und die Grundstücke können noch gut genutzt werden.

Der Erwerb der Grundstücke stellt zwar eine finanzielle Belastung dar, jedoch überwiegen die Vorteile dieser Alternative deutlich, welche sich vor allem durch die optimale, geradlinige, und kurze Verkehrsführung sowie die leichte Begreifbarkeit und damit einhergehend gute Akzeptanz der Verbindungsstraße auszeichnet. Darüber hinaus wird der Schwerlastverkehr frühzeitig abgeleitet und das Hauptziel, nämlich die Prinz-Ludwig Straße vom Verkehrslärm und der Verkehrsbelastung zu befreien, erreicht. Aus diesem Grund wurde dies bereits in der Rahmenplanung Innerer Osten als beste Möglichkeit erachtet, als Handlungsgrundlage beschlossen und durch den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 147 der erste Schritt zur Baurechtschaffung gemacht.

Die angrenzenden Gewerbegrundstücke sind insofern Nutznießer der Planung, als sie durch die Verbindungsstraße besser erschlossen und genutzt werden können.

Der Bebauungsplan Nr. 147 für eine Straßentrasse zwischen Alte Straubinger Straße und Auweg soll erst nach dem Bebauungsplan Nr. 143 umgesetzt werden, da er Teil eines  Gesamtprojektes ist (Bau einer Verbindungsstraße zwischen Straubinger Straße und Auweg zur Ableitung des Schwerlastverkehrs von der Prinz-Ludwig-Straße).

 

 

2.4              Beschleunigtes Verfahren gemäß § 13 a BauGB

 

Bei dem aufzustellenden Bebauungsplan Nr. 147 handelt es sich um eine „andere Maßnahme der Innenentwicklung“ im Sinne des § 13a Abs.1 S.1 BauGB.

Die Grundfläche des neu zu schaffenden Baurechts beträgt unter 20.000 m², wobei die Grundfläche des Bebauungsplanes Nr. 143 hinzuzurechnen ist, da beide Bebauungspläne in engem sachlichen, räumlichen und zeitlichen Zusammenhang aufgestellt werden.

Der Bebauungsplan Nr. 147 I ist nicht mitzurechnen, da das Verfahren zeitlich und sachlich nicht in Zusammenhang steht und nur der räumliche Bezug zu sehen ist.

Die Grundfläche des neu zu schaffenden Baurechtes bleibt damit unter dem maßgeblichen Schwellenwert des § 13a Abs.1 Nr.1 BauGB. Die weiteren, maßgeblichen Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des § 13a BauGB werden dadurch erfüllt, dass durch den Bebauungsplan keine Vorhaben zugelassen werden, wodurch die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung verbunden ist und dass keine Beeinträchtigung der im § 1 Abs.6 Nr.7b BauGB genannten Schutzgüter (Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung oder Europäische Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes) zu erwarten ist.

Der Bebauungsplan kann somit im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt werden. Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und der zusammenfassenden Erklärung gem. § 10 Abs. 4 BauGB wird abgesehen; § 4c BauGB (Monitoring) ist nicht anzuwenden.

 

2.5              Weiteres Vorgehen

 

Beim Bebauungsplan Nr. 147 für eine Straßentrasse zwischen Alte Straubinger Straße und Auweg beschränkt sich der Regelungsbedarf auf die Art der Nutzung, so dass die Aufstellung eines einfachen Bebauungsplans nach § 30 Abs. 3 BauGB ausreichend ist.

 

3.              Bebauungsplan Nr. 147 - I r ein Gebiet südlich des Auweges und nördlich der Alten Straubinger Straße

 

Die Ziele des ursprünglich eingeleiteten Bebauungsplanes Nr. 147, nämlich die Ordnung der Gemengelage und die Sicherung einer Fläche für einen Grünkorridor mit Geh- und Radweg entlang der Bahnlinie Regensburg-Weiden/Hof in Richtung Regensburg Nord bleiben für diesen Bereich erhalten. Zur Ordnung der Gemengelage sind jedoch noch weitere Recherchearbeiten bei den ansässigen Gewerbebetrieben durchzuführen, so dass das Bebauungsplanverfahren Nr. 147-I vorerst zurückgestellt und zu gegebener Zeit weitergeführt wird.

 


Der Ausschuss beschließt:

 

1.                  Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 147 für ein Gebiet südlich des Auweges und nördlich der Alten Straubinger Straße wird in das Bebauungsplanverfahren Nr. 147 für eine Straßentrasse zwischen Alte Straubinger Straße und Auweg und das Bebauungsplanverfahren Nr. 147- I für ein Gebiet südlich des Auweges und nördlich der Alten Straubinger Straße geteilt.

Der jeweilige Geltungsbereich der Bebauungspläne Nr. 147 und 147 I ist im beiliegenden Lageplan vom 22.10.2013 im Maßstab 1:2000 dargestellt.

 

2.                   Der Bebauungsplan Nr. 147 für eine Straßentrasse zwischen Alte Straubinger Straße und Auweg wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) als einfacher Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 3 BauGB weitergeführt.

 

3.                   Beim Bebauungsplan Nr. 147 wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen (§ 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BauGB)

 

4.                   Beim Bebauungsplan Nr. 147 ist gemäß § 13 a Abs. 3 S. 1 Nr. 2 BauGB ortsüblich, d.h. im Amtsblatt der Stadt Regensburg, bekannt zu machen, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer Frist von zwei Wochen zur Planung äußern kann. Außerdem soll in der örtlichen Presse auf die Öffentlichkeitsbeteiligung hingewiesen werden.

 

5.                   Das Bebauungsplanverfahren Nr. 147 – I wird zu gegebener Zeit weitergeführt.

 


 

Anlagen:

 

BP 147 Anlage 1 Alternativenbetrachtung

BP 147 Anlage 2 Lageplan zur Teilung in 2 Bebauungsplanverfahren

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 BP 147 Anlage 1 Alternativenbetrachtung (1271 KB)    
Anlage 2 2 BP 147 Anlage 2 Lageplan zur Teilung in 2 Bebauungsplanve (988 KB)