Sachverhalt:
Seit dem Jahr 2003 ist bei der Stadt Regensburg die Budgetierung, eingeschlossen die Personalkosten, als Element des Neuen Steuerungsmodells flächendeckend eingeführt. Für die Personalkostenbudgetierung wurde zum Jahr 2009 ein neues, auf dem Rechnungsergebnis des Jahres 2007 basierendes Personalkostenbasisbudget aufgestellt.
Dieses Personalkostenbasisbudget wurde inzwischen um die bis zum Jahr 2012 angefallenen Besoldungs- und Tariferhöhungen sowie um die strukturell bedingten Personalkostensteigerungen fortgeschrieben. Für die Direktorien und Referate stehen zum Stand 2012 folgende Personalkostenbudgets zur Verfügung:
Gemäß der Regelung im Leitfaden zur Personalkostenbudgetierung (Verwaltungsanordnung Nr. 18.12 vom 01.02.2012) ist vom Stadtrat eine Entscheidung zu treffen, ob, ab welchem Zeitpunkt und mit welchem Änderungsprozentsatz die Personalkostenbudgets wegen Besoldungs- und/oder Tarifänderungen oder wegen struktureller Personalkostenänderungen angepasst werden.
Für das Jahr 2013 ist eine solche Entscheidung im Hinblick auf die Besoldungs- und die Tariferhöhung sowie die strukturelle Personalkostenänderung erforderlich.
1. Im Jahr 2013 wurden die Beamtenbezüge zum 01.01. um eine lineare Steigerung in Höhe von 2,65 % erhöht. Für die budgetierten Bereiche führt dies zu einer Kostensteigerung um ca. 598.000 Euro.
2. Für den Tarifbereich wurden die Entgelte ab dem 01.01.2013 und ab dem 01.08.2013 um jeweils 1,4 % erhöht. Außerdem wird das Volumen der Leistungsentgelte von 1,75 % im Jahr 2012 auf 2,0 % im Jahr 2013 angehoben. Für den budgetierten Tarifbereich wirkt sich dies im Jahr 2013 mit ca. 1.135.000 Euro aus.
3. Für sogenannte strukturelle Kostenänderungen sieht der Leitfaden zur Personalkostenbudgetierung keine Berechnung bezogen auf den Einzelfall vor. Unter strukturellen Kostenänderungen werden nach Nr. 2.2 Abs. 2 des Leitfadens zur Personalkostenbudgetierung insbesondere verstanden - Änderung der Stufenzuordnung, - Änderung von familienbezogenen Bezügebestandteilen, - Beförderungen, - Gewährung von Leistungsbezügen (Leistungsstufen und -prämien), - leistungsbezogene Stufenaufstiege, - Veränderung der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, - Veränderung der Arbeitgeberanteile zur Umlage der Zusatzversorgungskasse, - Änderung der Stellenbewertung.
a. Nach den Erfahrungen mehrerer Haushaltsjahre sind für die strukturellen Erhöhungen pauschal 0,5 % der jeweiligen Personalkosten anzusetzen. Ab dem Jahr 2010 erfolgen strukturelle Steigerungen nur noch für den Beamtenbereich, da im Tarifbereich kaum mehr strukturelle Steigerungen anfallen. Beispielsweise gibt es keine familienbezogenen Bestandteile und keine Höhergruppierungen (Bewährungsaufstiege) mehr, die bisher den weit überwiegenden Teil der strukturellen Steigerung verursacht haben. Vom Stadtrat ist zu entscheiden, ob für die strukturellen Kostensteigerungen im Beamtenbereich ein Ausgleich gewährt wird. Im Jahr 2013 würde dies ca. 113.000 Euro beanspruchen.
b. Im Tarifbereich wurde zum 01.01.2013 die Umlage zur Zusatzversorgungskasse der Bayerischen Gemeinden von 4,75 % auf 3,75 % reduziert, auch die Sozialversicherungsbeiträge sind insgesamt per Saldo um 0,6 Prozentpunkte gesunken. Aufgrund der Größenordnung, in der diese Senkungen kostenreduzierend wirken, soll die Senkung des Umlagesatzes bei der Zusatzversorgungskasse auch im Personalkostenbudget berücksichtigt werden. Gerechnet auf die Arbeitgeber-Kosten entspricht dies einer Kürzung um 0,77 %. Dies wirkt sich mit 392.000 Euro aus, um die die Personalkostenbudgets zu mindern sind.
Die strukturellen Kostenänderungen ergeben in der Summe eine Kürzung der Budgets um insgesamt ca. 279.000 Euro.
Per Saldo ergibt sich für die Besoldungs- und Tariferhöhung sowie die strukturellen Kostenänderungen in den Personalkostenbudgets eine Erhöhung um insgesamt ca. 1.450.000 Euro.
Aufgrund folgender Gegebenheit / Überlegung wird vorgeschlagen, den Dienststellen wie in den vergangenen Jahren die o. g. Kostenänderungen (s. Nr. 1 – 3) im Rahmen der jährlichen Budgetfortschreibung für das Jahr 2013 gesondert zu berücksichtigen.
Bei der Ermittlung des Personalkostenbasisbudgets wurde nicht von einer Vollbesetzung, sondern von den Ist-Personalkosten des Jahres 2007 ausgegangen. Bezogen auf den Stellenplan wird den Referaten ein Personalkostenbudget in Höhe von nur 96,4 % zur Verfügung gestellt.
Durch diese grundsätzliche Vorgabe können frei werdende Stellen in der Regel für einige Zeit nicht besetzt werden. Aufgrund dessen sollen die unter Nummer 1 bis 3 aufgeführten Kostensteigerungen im Rahmen der jährlichen Budgetfortschreibung gesondert bereitgestellt werden.
Der Verwaltungs- und Finanzausschuss empfiehlt / der Stadtrat beschließt:
Im Rahmen der jährlichen Fortschreibung der Personalkostenbudgets werden für das Haushaltsjahr 2013 die im Bericht dargestellten zusätzlichen Personalkosten für die Besoldungs- und Tariferhöhung budgetverbessernd zur Verfügung gestellt sowie die strukturellen Kostenänderungen budgetmindernd in Ansatz gebracht.
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