Sachverhalt:
Die vom Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen am 24.01.2013 beschlossene 51. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde entsprechend § 3 Abs. 1 BauGB am 20.02.2013 der interessierten Öffentlichkeit im Rahmen einer Informationsveranstaltung dargelegt. Darüber hinaus bestand die Möglichkeit der Einsichtnahme, Erörterung und Äußerung vom 13.02.2013 bis 15.03.2013 beim Stadtplanungsamt.
Außerdem wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in der Zeit vom 13.02.2013 bis 15.03.2013 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (Scoping) gehört.
Bei der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurden keine Anregungen vorgebracht. Bei der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind Anregungen eingegangen. Diese liegen der Berichtsvorlage bei (Anlage: Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange). Die Stellungnahme der Verwaltung hierzu liegt ebenfalls bei und wurde dementsprechend im Änderungsentwurf berücksichtigt.
Der Ausschuss beschließt:
1. Der Entwurf der 51. Änderung des Flächennutzungsplanes ist in seiner Fassung vom 03.12.2013 einschließlich seiner Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
2. Die öffentliche Auslegung des Planes ist ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Regensburg bekanntzumachen. Neben der Bekanntmachung im Amtsblatt soll auch eine Information der Öffentlichkeit über die örtliche Presse erfolgen.
Anlagen:
51. FNP Stellungnahmen TÖB Beteiligung 51. FNP Planzeichnung (Entwurf) 51. FNP Begründung (Entwurf) Anlage 1: FFH – Verträglichkeitsabschätzung Anlage 2: Gutachten zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (SaP)
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