Vorlage - VO/13/9260/61  

 
 
Betreff: 51. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich "westlich der Micheler Straße"
- Entscheidung / öffentliche Auslegung § 3 (2) BauGB
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Entscheidung
03.12.2013 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt:             

 

Die vom Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen am 24.01.2013 beschlossene 51. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde entsprechend § 3 Abs. 1 BauGB am 20.02.2013 der interessierten Öffentlichkeit im Rahmen einer Informationsveranstaltung dargelegt. Darüber hinaus bestand die Möglichkeit der Einsichtnahme, Erörterung und Äußerung vom 13.02.2013 bis 15.03.2013 beim Stadtplanungsamt.

 

Außerdem wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in der Zeit vom 13.02.2013 bis 15.03.2013 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (Scoping) gehört.

 

Bei der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurden keine Anregungen vorgebracht.

Bei der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind Anregungen eingegangen. Diese liegen der Berichtsvorlage bei (Anlage: Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange).

Die Stellungnahme der Verwaltung hierzu liegt ebenfalls bei und wurde dementsprechend im Änderungsentwurf berücksichtigt.

 


Der Ausschuss beschließt:

 

1.              Der Entwurf der 51. Änderung des Flächennutzungsplanes ist in seiner Fassung vom 03.12.2013 einschließlich seiner Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

2.              Die öffentliche Auslegung des Planes ist ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Regensburg bekanntzumachen. Neben der Bekanntmachung im Amtsblatt soll auch eine Information der Öffentlichkeit über die örtliche Presse erfolgen.

 

 


 

Anlagen:

 

51. FNP Stellungnahmen TÖB Beteiligung

51. FNP Planzeichnung (Entwurf)

51. FNP Begründung (Entwurf)

Anlage 1: FFH Verträglichkeitsabschätzung

Anlage 2: Gutachten zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (SaP)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 51. FNP Stellungnahmen TÖB-Beteiligung (40 KB)    
Anlage 2 2 51 FNP Planzeichnung (700 KB)    
Anlage 3 3 51. FNP Begründung (3802 KB)    
Anlage 4 4 Anlage 1FFH-Verträglichkeitsabschätzung (552 KB)    
Anlage 5 5 Anlage 2 Gutachten zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (6196 KB)