Vorlage - VO/13/9261/61  

 
 
Betreff: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 261 - westlich der Michelerstraße mit Änderung eines Teilbereiches ddes Bebauungsplanes Nr. 210, Schwabelweis Nord
- Öffentliche Auslegung § 3 Abs. 2 BauGB
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Entscheidung
03.12.2013 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt:             

 

Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen hat am 24.01.2013 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 261, westlich der Michelerstraße mit Änderung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes Nr. 210, Schwabelweis Nord beschlossen. Entsprechend § 3 Abs. 1 BauGB wurden die Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung der interessierten Öffentlichkeit am 20.02.2013 im Rahmen einer Informationsveranstaltung dargelegt. Darüber hinaus bestand die Möglichkeit der Einsichtnahme, Erörterung und Äußerung vom 13.02.2013 bis 15.03.2013 beim Stadtplanungsamt. Außerdem wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in der Zeit vom 13.02.2013 bis 15.03.2013 gemäß § 4 (1) BauGB (Scoping) gehört.

 

Bei der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurden keine Anregungen vorgebracht. Bei der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind Anregungen eingegangen. Diese liegen der Berichtsvorlage bei (Anlage: Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB). Die Stellungnahme der Verwaltung hierzu liegt ebenfalls bei und wurde dementsprechend im Bebauungsplanentwurf berücksichtigt.

 


Der Ausschuss beschließt:

 

1.             Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 261, westlich der Michelerstraße mit Änderung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes Nr. 210, Schwabelweis Nord ist in seiner Fassung vom 19.11.2013 einschließlich seiner Begründung und den wesentlichen, vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Die Auslegung erfolgt jedoch erst nach Abschluss des städtebaulichen Vertrages (einschließlich der erforderlichen Grundstücksabtretungen und Dienstbarkeiten) und Vorlage der entsprechenden Sicherung.

 

2.              Die öffentliche Auslegung des Planes ist ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Regensburg bekanntzumachen. Neben der Bekanntmachung im Amtsblatt soll auch eine Information der Öffentlichkeit über die örtliche Presse erfolgen.

 

 


 

Anlagen:

 

BP 261 Stellungnahmen TÖB Beteiligung

BP 261 Satzungstext

BP 261 Planzeichnung

BP 261 Plan Eingriffsregelung

BP 261 Begründung mit Umweltbericht

BP 261 Anlage 1: FFH-Verträglichkeitsabschätzung

BP 261 Anlage 2: Gutachten zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (SaP)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 BP261Stellungnahmen TÖB-Beteiligung (51 KB)    
Anlage 2 2 BP 261 Satzungstext (628 KB)    
Anlage 3 3 BP 261 Planzeichnung (3128 KB)    
Anlage 4 4 BP 261 Plan Eingriffsregelung (4274 KB)    
Anlage 5 5 BP 261 Begründung mit Umweltbericht (11723 KB)    
Anlage 6 6 BP 261Anlage 1 FFH-Verträglichkeitsabschätzung (593 KB)    
Anlage 7 7 BP 261 Anlage 2 Gutachten zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (SaP) (6197 KB)