Vorlage - VO/13/9280/40  

 
 
Betreff: Neufassung der Satzung über die Gliederung der beruflichen Schulen der Stadt Regensburg (Nr. 8.3.1 der Rechtssammlung des Stadtrechts)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeister Weber
Federführend:Amt für Schulen   
Beratungsfolge:
Schulausschuss Vorberatung
05.12.2013 
Öffentliche Sitzung des Schulausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
12.12.2013 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Bericht der Verwaltung:

 

 

Der Schulausschuss hat in seiner Sitzung vom 03.07.2013 beschlossen den Namen der Beruflichen Schule II zu ändern. Gegenüber der derzeit gültigen Satzung soll das Wort „Textil-„ im Schulnamen gestrichen werden. Der Bereich Textil wird seit einiger Zeit nicht mehr in Regensburg beschult. Weiter soll der Name der „Fachakademie für Hauswirtschaft“ entsprechend der Dritten Verordnung zur Änderung der Fachakademieordnung Hauswirtschaft vom 3.12.2012 (GVBl S. 723) in „Fachakademie für Ernährungs- und Versorgungsmanagement“ umgewandelt werden. Das Wort „Regensburg“, als örtliche Kennzeichnung, tritt an das Ende des Schulnamens.

 

Damit wird es auch erforderlich die Satzung über die Gliederung der beruflichen Schulen der Stadt Regensburg vom 03.04.1994 zu ändern. Eine Kopie der Satzung, Nr. 8.3.1 der Rechtssammlung, liegt bei.

 

Die neue Satzung soll nicht nur den geänderten Namen der BS II wiedergeben, sondern auch aktualisiert werden. Der Entwurf vom 15.10.2013 der neuen Satzung ist beigelegt.

 

Gegenüber der Satzung vom 03.03.1994 werden folgende Änderungen vorgenommen:

 

Präambel:

 

Das Gesetz über das berufliche Schulwesen (GbSch) war bis 31.07.1994 gültig. Die relevanten Vorschriften finden sich jetzt im Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG).

Art. 6 BayEUG - Gliederung des Schulwesens, u.a. in Berufsschule, Berufsfachschule, Berufsoberschule, Fachakademie.

Art. 27 BayEUG Kommunale Schulen, u.a. erfolgt die Errichtung einer kommunalen Schule durch Satzung des kommunalen Schulträgers.

Art. 29 BayEUG Bezeichnung der Schule.

Art. 30 BayEUG Die Zusammenfassung beruflicher Schulen innerhalb von beruflichen Schulzentren ist anzustreben.

 

§ 1 Abs. 1 Nr. 2

 

Der Schulname der BS II wird, wie oben beschrieben, geändert.

 

§ 2 der Satzung vom 03.03.1994 ist gegenstandslos und kann entfallen.

 

§ 3 der Satzung vom 03.03.1994 wird seit 20 Jahren in die Praxis umgesetzt und kann damit ebenso entfallen.

 

Die Satzung tritt mit Wirkung vom 01.08.2013 in Kraft.

 

Die Satzung tritt rückwirkend zum Schuljahr 2013/2014 ab 01.08.2013 in Kraft. Die Rückwirkung ist möglich, da durch die Rückwirkung keine Rechte Dritter verletzt werden können und keine finanziellen Verpflichtungen für die Stadt Regensburg oder Dritte entstehen.


Der Schulausschuss empfiehlt / der Stadtrat beschließt:

 

Die Stadt Regensburg erlässt eine Satzung über die Gliederung der beruflichen Schulen der Stadt Regensburg lt. beigefügtem Entwurf vom 15.10.2013, der wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses ist.


 

Anlagen:

 

1 Satzung über die Gliederung der beruflichen Schulen der Stadt Regensburg (8.3.1)

1 Entwurf der Neufassung der Satzung über die Gliederung der beruflichen Schulen der Stadt Regensburg

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Satzung Gliederung berufliche SchulenEntwurf15102013 (14 KB)    
Anlage 2 2 Anlage Neufassung 08-3-1 (12 KB)