Sachverhalt:
Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen hat am 18.01.2011 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 145 – Donaumarkt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB beschlossen. Entsprechend § 13 a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB konnte sich die Öffentlichkeit zu den allgemeinen Zielen und Zwecken und wesentlichen Auswirkungen der Planung vom 11.09. – 25.09.2013 unterrichten und während dieser Frist äußern. Am 18.09.2013 fand eine öffentliche Informationsveranstaltung im Kolpinghaus statt, bei der die wesentlichen Inhalte und Ziele des Bebauungsplanes vorgestellt wurden und es Gelegenheit zur Äußerung gab. Außerdem wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in der Zeit vom 21.08.2013 – 25.09.2013 gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan gehört.
Bei der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 145 – Donaumarkt sowie bei der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind Anregungen eingegangen. Diese liegen der Berichtsvorlage zusammen mit der Stellungnahme der Verwaltung bei. Die Anregungen wurden dementsprechend im Bebauungsplanentwurf berücksichtigt (vgl. Anlage).
Der Ausschuss beschließt:
1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 145 – Donaumarkt in seiner Fassung vom 03.12.2013 ist einschließlich seiner Begründung und den wesentlichen, vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
2. Die öffentliche Auslegung des Planes ist ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Regensburg bekanntzumachen. Neben der Bekanntmachung im Amtsblatt soll auch eine Information der Öffentlichkeit über die örtliche Presse erfolgen.
Anlagen:
BP 145 Planzeichnung mit Festsetzungen BP 145 Begründung BP 145 Anregungen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange
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