Vorlage - VO/13/9327/61  

 
 
Betreff: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 133 - Schlachthofareal / Marinaquartier
- Erneute öffentl. Auslegung gem. § 4 a Abs. 3 BauGB
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Entscheidung
03.12.2013 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt:             

 

 

Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen hat am 05.05.2011 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 133 beschlossen. Das zunächst im Regelverfahren begonnene Bebauungsplanverfahren wurde mit Beschluss vom 25.09.2012 ins beschleunigte Verfahren gem. § 13 a BauGB übergeführt. Die bei der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 13 a Abs. 1 BauGB vorgebrachten Beiträge sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 BauGB) wurden dem Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt und Wohnungsfragen am 25.09.2012 vorgelegt und entsprechend dem Bebauungsplanentwurf berücksichtigt. Der o. g. Ausschuss beschloss daraufhin den Bebauungsplanentwurf Nr. 133, Schlachthofareal / Marinaquartier, in der Fassung vom 25.09.2012 einschließlich seiner Begründung gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Dies erfolgte in der Zeit vom 06.11.2012 bis 07.12.2012.

 

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung sind Anregungen unter anderem von der Bayernhafen GmbH sowie der RBO Ostbayern GmbH eingegangen, die Einschränkungen in ihrem Betriebsablauf durch die bisher geplante Straßenführung erwarten. Die Berücksichtigung bzw. die Umsetzung von Teilen dieser Anregungen (überwiegend die Verschiebung der geplanten Ortsstraße) erfordern eine erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes.

 

Da aber die wesentlichen Planungsziele und das städtebauliche Konzept des Bebauungsplanes von diesen Änderungen unberührt bleiben, ist vorgesehen, dass bei der erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 4 a Abs. 3 BauGB nur zu den geänderten Teilen Stellungnahmen abgegeben werden können und die Dauer der Auslegung sowie die Frist zur Stellungnahme auf zwei Wochen verkürzt werden.

 

Erläuterungen zu den städtebaulichen Änderungen:

Durch die städtebaulichen Korrekturen - die Verschiebung des Nord-Süd gerichteten Straßenraumabschnitts zwischen den Mischgebietsteilbereichen MI 1 und MI 5 (ehemals MI 2 Nord) nach Westen - können mehrere Punkte geklärt bzw. verbessert werden. Durch die Vergrößerung des Grundstücks, das heute von der RBO Ostbayern GmbH genutzt wird, nach Westen, können zunächst bei Herstellung der Planstraße die PKW Stellplätze auf dem Grundstück MI 3 erhalten werden, ebenfalls die Anzahl der Busstellplätze bei einer Umorganisation einiger Busstellplätze im südlichen Bereich. Durch die Vergrößerung des Grundstücks MI 3 können jetzt im Falle des Neubaus alle geforderten Busstellplätze realisiert werden, dies ist bereits mit den beteiligten Akteuren abgestimmt und dem wurde von der Bayernhafen GmbH sowie der RBO Ostbayern GmbH am 29.10.2013 vertraglich zugestimmt.

 

In Konsequenz der Straßenraumverschiebung haben sich folgende weitere Vorteile ergeben, die im Bebauungsplan festgesetzt werden:

 

Das Baufeld MI 2 Nord wird zum eigenständigen Baufeld MI 5, da es ohnehin nicht in direktem Kontakt zum ehemaligen Schlachthofgebäude steht und wird Richtung Süden gestreckt. Dadurch kann eine bessere Belichtung durch einen größeren Innenhof erreicht werden. Durch die Verschiebung des Hochpunkts nach Süden steht dieser noch deutlicher als Dreh- und Angelpunkt am Ende des zentralen Freiraums und ist jetzt auch von Westen kommend Blickfang. Die maximale Wandhöhe des Hochpunkts wird auf 28.40 m festgesetzt. Die Wandhöhe der Blockbebauung auf 15,90 m - 16,40 m um den Schallschutz zu gewährleisten.

 

Das ehemalige MI 2 Südost wird zusammen mit dem Bestandsgebäude des ehemaligen Schlachthofs zum MI 2 Süd verschmolzen, dies entspricht dem Verständnis als ein Gebäude und dadurch entsteht eine wesentlich flexiblere Verteilungsoption der unterschiedlichen Nutzflächen (Wohnen und gewerblich).

 

Das MI 2 Nordwest wird an der Nordseite um die Vergrößerung des MI 5 gestaucht und erfährt eine Festsetzung zur Höhenstaffelung (klare Abstaffelung zum Bestandsgebäude des Schlachthofes bis auf 7m Wandhöhe entsprechend der ehem. Fahrhalle). An der Nordseite wird eine dem Umfeld entsprechende Wandhöhe von 16,40 m festgesetzt.

 

Dieselbe maximale Wandhöhe von 16,40m wird für das MI2 Nordost festgesetzt, mit Ausnahme eines Hochpunkts mit WH max. 22,40 m, der sich städtebaulich an dem entstehenden Eingangsplatz orientiert und das restliche Gebäude um 2 Geschosse überragt.

 

Im MI 3 wird ebenfalls eine maximale Wandhöhe von 16,40 m festgesetzt, mit einem Hochpunkt von WH max. 22,40 m an dem Nordwesteck.

 

Insgesamt ergibt sich städtebaulich mit diesen Änderungen eine verbesserte Raumbildung in der West-Ost Durchwegung, wobei der Kopfbau des MI2 Nordost nun eine deutliche Raumkante definiert und dem Zugangsplatz des ehemaligen Schlachthofs einen markanten Punkt verleiht. Die Überhöhung an der Nordwestseite des MI 3 bildet nun von Westen über die Planstraße kommend einen Blickfang und gleichzeitig einen Auftakt für eine später erfolgende Entwicklung nördlich des Gleises im Bereich der Marina. Der Hochpunkt am zentralen Freiraum bleibt durch die klare Höhenstaffelung nach wie vor der zentrale Orientierungspunkt.

 

Es wird 620 zusätzliche Geschossfläche ausgewiesen, dabei die maximal mögliche Wohnfläche um 10 m² reduziert. Die städtebaulichen Kennwerte über das gesamte Quartier verändern sich dadurch lediglich um 1 Hundertstel bei der GRZ und um 2 Hundertstel bei der GFZ. Die Freianlagenplanung wird entsprechend angepasst.

 

 

Weiteres Vorgehen:

Nach Durchführung der erneuten Auslegung werden die bereits während der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen zusammen mit den weiteren Anregungen, die während der erneuten Auslegung eingehen, versehen mit einer Stellungnahme der Verwaltung und einem Beschlussvorschlag, dem Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen bzw. dem Stadtrat zur abschließenden Behandlung im Rahmen des Satzungsbeschlusses vorgelegt.

 

 

 


Der Ausschuss beschließt:

 

 

1.             Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 133, Schlachthofareal / Marinaquartier ist in seiner Fassung vom 03.12.2013 einschließlich seiner Begründung und den wesentlichen, vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme wird gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB auf zwei Wochen verkürzt.

 

2.              Die erneute öffentliche Auslegung des Planes ist ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Regensburg bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, dass Anregungen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen vorgebracht werden können. Neben der Bekanntmachung im Amtsblatt soll auch eine Information der Öffentlichkeit über die örtliche Presse erfolgen.

 


 

Anlagen:

 

Zusammenstellung der vorgenommenen Änderungen

BP 133 Satzungstext

BP 133 Planzeichnung

BP 133 Begründung mit Umweltbericht

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 9 1 Zusammenstellung der vorgenommenen Änderungen zur erneuten Auslegung (13 KB)    
Anlage 4 2 BP 133 Satzung-Teilauslegung (463 KB)    
Anlage 2 3 BP-133 Planzeichnung (2995 KB)    
Anlage 3 4 BP 133 Begründung-Teilauslegung (1126 KB)    
Anlage 1 5 Anhang-1-Gestaltungsplan (4950 KB)    
Anlage 5 6 Anhang 2 (9046 KB)    
Anlage 6 7 Anhang 3 (13 KB)    
Anlage 7 8 Anhang 4 (3400 KB)    
Anlage 8 9 Anhang 5 (496 KB)