Vorlage - VO/13/9347/20  

 
 
Betreff: Mittelgenehmigungen gemäß Art. 66 GO für das Haushaltsjahr 2013
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferent Daminger
Federführend:Stadtkämmerei   
Beratungsfolge:
Verwaltungs- und Finanzausschuss Entscheidung
12.12.2013 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

                                                                                                                                           

 

Sachverhalt:

 

 

 

1.              Beim  Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen sind in der Zeit vom
05.11. 2013  bis 18.11.2013 drei Mittelbereitstellungsanträge (Anlage 1 3) auf überplanmäßige Mittel für den

              Verwaltungshaushalt                                          i. H. v. insgesamt                            360.000

              und ein Mittelbereitstellungsantrag (Anlage 4) r den

              Vermögenshaushalt                                          i. H. v. insgesamt                         200.000 ..
 

              eingereicht worden, deren Bewilligung nach der geltenden Geschäftsordnung für den Stadtrat aufgrund der Betragsgrenze von 50.000 € bis zu 500.000 € je Haushaltsstelle und Haushaltsjahr in die Zuständigkeit des Verwaltungs- und Finanzausschusses fällt (Anlagen 1 - 4).

 

2.              Vom Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen ist in der Zeit vom 05.11.2013 bis zum 18.11.2013 aufgrund der geltenden Geschäftsordnung für den Stadtrat eine Mittelbereitstellung mit einem Betrag von 25.000 € bis zu 50.000 € genehmigt worden, der hiermit dem Verwaltungs- und Finanzausschuss zur Kenntnis gebracht wird.

             

 

Anlagen: 5

 

 

 

 

1.      Vom  Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen sind aufgrund der geltenden Geschäftsordnung für den Stadtrat in der Zeit vom 07.08.2013 bis 02.09.2013 Mittelbereitstellungen mit einem Betrag von 25.000 € bis 50.000 € genehmigt worden, die hiermit dem Verwaltungs- und Finanzausschuss zur Kenntnis gebracht werden (Anlage X).

 

2.      Von Direktorium 1 wurden im Wege der dringlichen Anordnung gemäß Art. 37 Abs. 3 Gemeindeordnung zwei Mittelbereitstellungen verfügt, die dem Verwaltungs- und Finanzausschuss ebenso zur Kenntnis gebracht werden.

 

 

 

 

 

 

 

Der Ausschuss beschließt:

1.      Der Verwaltungs- und Finanzausschuss beschließt, für die in Anlage 1 - 4 aufgeführten Einzelzwecke überplanmäßige Mittel

 

im Verwaltungshaushalt                            i. H. v.  insgesamt                                          360.000

und im

Vermögenshaushalt                                          i. H. v. insgesamt                                          200.000 €

 

zu genehmigen.

 

Die Deckung erfolgt sowohl durch Minderausgaben als auch durch Mehreinnahmen.

 

2.      Der Verwaltungs- und Finanzausschuss nimmt Kenntnis von der in Anlage 5 beschriebenen Mittelbereitstellung.

 

 

 

Anlage:

Anlagen: 2

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 MB_0_0331_8412_ö_.Anlage 1_neu_pdf (73 KB)    
Anlage 2 2 MB_0_4561_7701_ö_Anlage 2_neu_ (79 KB)    
Anlage 3 3 MB_0_4534_7701_ö_Anlage 3_neu_ (74 KB)    
Anlage 4 4 MB_1-6350-9500_ö_Anlage 4_neu_ (84 KB)    
Anlage 5 5 Bekanntgaben_12_2013_ (21 KB)