Vorlage - VO/13/9354/66  

 
 
Betreff: Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm 2014
Altstadtsanierung- Städtebaulicher Denkmalschutz, Aktive Stadt- und Ortsteilzentren, Stadtumbau West
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:1. Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
2. Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferent Daminger
Federführend:Amt für Stadtentwicklung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Vorberatung
03.12.2013 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   
Verwaltungs- und Finanzausschuss Vorberatung
12.12.2013 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
12.12.2013 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:             

 

Die Stadt Regensburg ist aufgrund der geltenden Vorschriften verpflichtet, ihren Förderbedarf im Rahmen der Städtebauförderung für das Folgejahr mit einer Bedarfsmitteilung der Regierung der Oberpfalz anzuzeigen.

 

Die als Anlage beigefügte „Bedarfsmitteilung“ enthält für die Jahre 2014 bis 2017 die förderfähigen Kosten im Bereich der Stadtsanierung in Regensburg. Aufgeführt sind Kosten für vorbereitende Untersuchungen, Öffentlichkeitsarbeit, Dokumentationen und Gutachten  sowie für Ordnungs- und Baumaßnahmen städtischer und privater Vorhaben.

 

Als größte städtische Förderprojekte sind – wie bereits im vergangenen Jahr – die Sanierung der Steinernen Brücke sowie der Umbau des Anwesens Bismarckplatz 1 zum „Haus der Musik“ in der Bedarfsmitteilung enthalten.

 

Erneut aufgenommen als private Baumaßnahme wurde die Sanierung des Anwesens Am Brückenfuß 4 durch die St. Katharinenspital Stiftung. Das Gebäude soll künftig durch das Archiv des St. Katharinenspitals genutzt werden; der Baubeginn ist für Frühjahr 2014 vorgesehen.

 

Ein großer Teil der förderfähigen Maßnahmen findet weiterhin im Sanierungsgebiet Ostengasse Nord statt. Die Fortführung der planerischen und baulichen Tätigkeiten sieht in den Jahren 2014 bis 2017 die Verlegung des Hauptsammlers Süd im Bereich des Donaumarktes sowie die Neugestaltung und Neuordnung der Straßen und Plätze im Umfeld des künftigen Museums der Bayerischen Geschichte vor. Der Planungsbereich erstreckt sich hierbei vom St.-Georgen-Platz im Westen, dem Donaumarkt und die angrenzende Donauuferzone im Norden, über den Schwanenplatz im Süden bis hin zur Gichtlgasse im Osten des Sanierungsgebietes.

 

Auch im Gebiet zwischen Ernst-Reuter-Platz und dem Bahnhofsvorplatz Nord werden die planerischen Aktivitäten fortgesetzt. Im Vordergrund stehen hierbei zunächst die Durchführung eines städtebaulichen Wettbewerbs, welcher u.a. den Neubau eines zentralen Omnibusbahnhofes und die grundlegende Neugestaltung der öffentlichen Flächen an der Peripherie der südlichen Altstadt zum Inhalt hat.

 

Erstmals in der Bedarfsmitteilung enthalten ist die Neugestaltung der im Sanierungsgebiet Westnerwacht gelegenen Wollwirkergasse, die bereits im Jahr 2014 ausgeführt werden soll.

Im Sanierungsgebiet Obermünsterviertel wird unter intensiver Beteiligung der betroffenen Bürger im Jahr 2014 ein Konzept für die Neugestaltung des Obermünsterplatzes erarbeitet.

 

Details können den als Anlage beigefügten Erläuterungen entnommen werden.

 

Das mit den Fachämtern abgestimmte Gesamtvolumen der Programmanmeldung 2014 beläuft sich auf 6.681.000,-- Euro.

 

 

2. Finanzielle Abwicklung und Auswirkungen

 

Die Finanzhilfen von Bund und Land für die förderfähigen Kosten  i. H. v. 6.681.000.- Euro betragen insgesamt 60 Prozent (4.008.600.- Euro). Der verbleibende Anteil von 40 Prozent i. H .v. 2.672.400.- Euro ist von der Stadt Regensburg zu tragen.

 

Die aktuellen Anmeldungen der Städtebauförderungsmaßnahmen für die Jahre 2014 bis 2017 umfassen folgende Beträge: 

 

Jahresvolumina der Anmeldung 2014

und Folgejahre

        Nachrichtlich Jahresvolumina der      

      Anmeldung für 2013 und Folgejahre

Jahr

Beträge in Euro

Jahr

Beträge in Euro

 

 

2013

5.705.000.-

2014

6.681.000.-

2014

6.070.000.-

2015

8.365.000.-

2015

8.080.000.-

2016

          7.990.000.-

2016

7.840.000.-

2017

6.840.000.-

 

 

 

Die erforderlichen Mittel sind im Entwurf des Investitionsprogramms 2014-2017 (UA 3331/00,  UA 6152/01, UA 6406/00, UA 6408/06/11/13, UA 6417/01/02/03/04, UA 6440/00, UA 7017/04, UA 7920/01 bzw. im Entwurf des Haushaltsplanes 2014 (u.a. HHSt. 0.6152.5310/5439/6321/6360/6551) sowie HHst. 0.3651.6329) vorgesehen.

 


Der Planungsausschuss empfiehlt/ der Verwaltungs- und Finanzausschuss empfiehlt/ der Stadtrat beschließt:

 

Die Bedarfsmitteilung 2014 (einschließlich der Fortschreibung) für die Städtebauförderung (Förderprogramme „Städtebaulicher Denkmalschutz“, „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“, „Stadtumbau West“) mit einem Gesamtvolumen von 6.681.000.- Euro ist der Regierung der Oberpfalz vorzulegen.

 

 


Anlagen:

 

Bedarfsmitteilung Altstadtsanierung

Erläuterungen zur Bedarfsmitteilung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Erläuterungen zur Bedarfsmitteilung Stand 11.11.13 (389 KB)    
Anlage 2 2 Bedarfsmitteilung Städtebauförd 2014 gesamt (22 KB)