Vorlage - VO/13/9364/32  

 
 
Betreff: Verordnung der Stadt Regensburg über das Anbringen von Anschlägen, Plakaten und über die Darstellung durch Bildwerfer (Plakatier-Verordnung - PlV)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Rechts- und Umweltreferent Dr. Schörnig
Federführend:Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr   
Beratungsfolge:
Verwaltungs- und Finanzausschuss Vorberatung
12.12.2013 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
12.12.2013 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt:             

 

Die am 25.06.1992 vom Stadtrat beschlossene Verordnung der Stadt Regensburg über das Anbringen von Anschlägen, Plakaten und über die Darstellung durch Bildwerfer (Plakatier-Verordnung PlV) ist am 20.07.2012 nach 20 Jahren durch Zeitablauf außer Kraft getreten.

 

Rechtsgrundlage für die Verordnung ist Art. 28 Abs. 1 und 2 des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG). Nach Art. 28 Abs. 1 LStVG können die Gemeinden zum Schutz des Orts- und Landschaftsbildes oder eines Natur-, Kunst- oder Kulturdenkmals durch Verordnung Anschläge, insbesondere Plakate und Darstellungen durch Bildwerfer in der Öffentlichkeit auf bestimmte Flächen beschränken. Dies gilt nicht für Werbeanlagen, die von der bayerischen Bauordnung erfasst werden. Mit Geldbuße kann belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer auf Grund des Art. 28 Abs. 1 LStVG erlassenen Verordnung zuwiderhandelt (Art. 28 Abs. 2 LStVG).

 

Hauptziel der Verordnung ist es das wildePlakatieren im Stadtgebiet an beliebiger Stelle zu unterbinden. Seit der Einführung des Kommunalen Ordnungsservice ist dies durch entsprechende Kontrollen gelungen, so dass die das Stadtbild beeinträchtigenden Plakate wesentlich reduziert werden konnten. Um diesen Zustand aufrechterhalten zu können, wird der neuerliche Erlass der Verordnung für notwendig erachtet. Die Fachämter, deren Belange durch die Verordnung berührt sind (Stadtplanungsamt, Bauordnungsamt, Amt für Archiv- und Denkmalpflege, Umwelt- und Rechtsamt, Stadtkämmerei) sind mit dem beigefügten Entwurf der Verordnung einverstanden. Für Werbezwecke stehen derzeit im Stadtgebiet 602 Anschlagflächen zur Verfügung. 

 


Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Die Stadt Regensburg erlässt die  Verordnung der Stadt Regensburg über das Anbringen von Anschlägen, Plakaten und über die Darstellung durch Bildwerfer (Plakatier-Verordnung PlV). nach dem beigefügten Entwurf vom 31.10.2013, der wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses ist.

 


 

Anlagen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf Plakatier-VO Stand 31.10.2013 (15 KB)