Vorlage - VO/13/9367/65  

 
 
Betreff: Hochwasserschutz Regensburg
Planung der Abschnitte F (Gallingkofen) und H (Unterer Wöhrd) -
Planungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Tiefbauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Entscheidung
03.12.2013 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:             

 

1.                    Beschlusslage und Prioritätenliste

 

Mit Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen vom 04.05.2006 wurde die Verwaltung beauftragt, zusammen mit dem Freistaat Bayern die Ergebnisse des Wettbewerbes und der Optimierungsphase auszuwerten und für die Umsetzung des Hochwasserschutzes in den 18 Abschnitten eine Prioritätenliste zu entwickeln.

Die auf der Grundlage von Kosten-Wirkungsfaktoren (Verhältnis von gewichtetem Schadenspotential zu voraussichtlichen Baukosten) erarbeitete Prioritätenliste, die in fünf Prioritätsklassen unterteilt ist, wurde dem Planungsausschuss am 01.07.2008 zur Kenntnisnahme vorgelegt.

 

Die bisherige Umsetzung der Prioritätenliste stellt sich wie folgt dar:

 

Die in der Prioritätsklasse 1 eingestuften Abschnitte S (Irl) und A (Schwabelweis) sind bereits fertig gestellt, der Abschnitt D (Reinhausen) ist in Bau und der Abschnitt B (Weichs-Ost) befindet sich in Planung.

In der Prioritätsklasse 2 läuft für den Abschnitt Q (Westhafen) derzeit das wasserrechtliche  Planfeststellungsverfahren und der Abschnitt L (Steinweg) befindet sich in Planung.

In der Prioritätsklasse 3 befindet sich lediglich der Abschnitt E (Sallern) in Planung. Abschnitte aus den Prioritätsklassen 4 und 5 wurden bisher nicht in die staatliche Hochwasserschutzplanung aufgenommen (siehe Anlage 1).

 

2.                    Hochwasser Juni 2013 und staatliches Aktionsprogramm 2020plus

 

Im Nachgang zur Flutkatastrophe im Juni 2013 wurde seitens des Freistaates Bayern angekündigt, die Umsetzung des staatlichen Hochwasserschutzes zu intensivieren und zu beschleunigen. Das bisherige Hochwasserschutz-Programm wurde deshalb fortgeschrieben und als „Aktionsprogramm 2020plus“ beschlossen. Dieses Sonderprogramm ist das größte wasserbauliche Infrastrukturprogramm Bayerns und bringt den hohen Stellenwert für den staatlichen Hochwasserschutz zum Ausdruck. Die Weichen für eine noch schnellere Umsetzung von staatlichen Schutzmaßnahmen sind damit gestellt, insbesondere auch für Schutzmaßnahmen die bisher in keiner vorderen Priorität eingestuft, aber beim Junihochwasser 2013 besonders betroffen waren.

 

3.                    Vorgezogene Planung für die Abschnitte F und H

 

Aufgrund dieser Vorgaben des staatlichen Sonderprogrammes wurde im Rahmen der Auswertung des Hochwasserereignisses in Regensburg im Juni 2013 zwischen der Wasserwirtschaftsverwaltung und der Stadt Regensburg diskutiert, ob die zeitliche Abfolge für die Umsetzung der Prioritätenliste geändert werden sollte. Nach Prüfung der aktuellen Rahmenbedingungen bestand Einvernehmen darüber, die Planung und Umsetzung des Abschnittes F (Gallingkofen = Prioritätsklasse 4) und des Abschnittes H (Unterer Wöhrd = Prioritätsklasse 3) zu beschleunigen und in der Prioritätenliste vorzuziehen (siehe Anlage 2 und 3).

 

Die Beschleunigung und Vorziehung der beiden Abschnitte wird wie folgt begründet:

 

Abschnitt F (Gallingkofen)

 

?         Der Abschnitt F ist neben dem Abschnitt E (Sallern) der einzige Bereich innerhalb des Stadtgebietes, der nicht im Rahmen des im Jahre 2003 beschlossenen städtischen Grundschutzes (mit mobilen Katastrophenschutzelementen) vor einem 20 - jährlichen Hochwasser (HW 1988/2002) geschützt werden konnte

 

?         Nachdem die Abschnitte L (Steinweg) und E (Sallern) sich bereits in Planung befinden, kann mit der Planung des Abschnittes F der Hochwasserschutz beidseits des Regens konsequent fortgeführt und zum Abschluss gebracht werden

 

?         Im Rahmen einer gemeinsamen Bürgerinformationsveranstaltung der Wasserwirtschaftsverwaltung und der Stadt am 22.10.2013 gab es im bis auf den letzten Platz gefüllten Vereinsheim des SV Sallern ein einstimmiges Votum dafür, dass der Freistaat Bayern die Umsetzung des Abschnittes F in der Prioritätenliste vorzieht und umgehend eine Planung für einen Vollschutz HW100 beauftragt

 

Abschnitt H (Unterer Wöhrd)

 

?         Der Abschnitt H ist im Rahmen des im Jahr 2003 beschlossenen Grundschutzes mit mobilen Katastrophenschutzelementen vor einem 20 jährlichen Hochwasser geschützt. Der Abschnitt H konnte aber von den fünf mit einem K - System geschützten Stadtteilen (mit sieben Aufstellorten) als einziger Stadtteil nicht vor dem 30 jährlichen Hochwasser im Juni 2013 geschützt werden, da die Werftstraße von allen Aufstellorten am tiefsten liegt und das mobile Schutzsystem in diesem Bereich keinerlei Freibord besitzt.

 

?         Ein höherer mobiler K - Schutz in der Werftstraße wäre im Hinblick auf die Standsicherheit aus statisch konstruktiven Gründen sowie wegen der fehlenden Binnenentwässerung und der damit einhergehenden Gefahr des hydraulischen Grundbruches auf der Landseite nicht verantwortbar

 

?         Nach der Überflutung der Werftstraße beim Junihochwasser 2013 wurde seitens der betroffenen Anwohner massiv gefordert, den staatlichen Vollschutz HW100 vorzuziehen und umgehend mit den Planungen zu beginnen

 

?         Im Bereich der Werftstraße steht die Sanierung der Kaimauer an, die sich im städtischen Eigentum befindet. Evtl. kann eine erforderliche Untergrundabdichtung für den Unteren Wöhrd mit der Sanierung der Kaimauer verbunden werden

 

4.              Haushaltsmittel und weiteres Vorgehen

 

Gemäß einer überschlägigen Kostenschätzung des Wasserwirtschaftsamtes auf der Grundlage der Ergebnisse der Optimierungsphase ergeben sich Gesamtkosten für Planung und Bau für den Abschnitt F (Gallingkofen) in Höhe von 8,0 Mio € und für den Abschnitt H (Unterer Wöhrd) in Höhe von 8,5 Mio €.

 

Die Planungskosten werden auf der Grundlage der Planungsvereinbarung vom 11.04.2005 vorläufig im Verhältnis 50 : 50 zwischen dem Freistaat Bayern und der Stadt Regensburg geteilt. Die endgültige Teilung der Planungs- und Baukosten und damit die Festlegung der konkreten Beteiligtenleistung (Investitionskostenzuschuss) der Stadt Regensburg an den Freistaat Bayern wird für jeden Abschnitt einzeln im Rahmen einer Bauvereinbarung im Vorfeld der baulichen Umsetzung geregelt (Maßnahmenbeschluss). Der vorläufige Anteil der Stadt Regensburg für die Planungsleistungen in Höhe von 50% ist im Entwurf des IP 2013 2017 berücksichtigt.

 

Auf der Grundlage des Antrages der Stadt  an den Freistaat Bayern, den Hochwasserschutz für die beiden Abschnitte zu planen, wird das Wasserwirtschaftsamt Regensburg für die Vergabe der Planungsleistungen (Leistungsbilder: Ingenieurbauwerke, landschaftspflegerischer Begleitplan, Freianlagen) für jeden Abschnitt ein Verhandlungsverfahren gemäß VOF mit den beiden Gewinnern der Preisgruppe 1 sowie dem noch verbliebenen Gewinner der Preisgruppe 2 des Hochwasserschutzwettbewerbes durchführen. Der Planungsbeginn für die beiden Abschnitte ist für das Frühjahr 2014 vorgesehen.

 

Nach Fertigstellung des Bauentwurfes für den jeweiligen Abschnitt wird die Planung dem Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen wieder vorgelegt (Kenntnisnahmebeschluss) und anschließend im Rahmen einer Informationsveranstaltung der Öffentlichkeit vorgestellt.

 

 

 


Der Ausschuss beschließt:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, für die Abschnitte F (Gallingkofen) und H (Unterer Wöhrd) beim Freistaat Bayern die Planung für einen Hochwasserschutz zu beantragen

(Planungsbeschluss).

 


Anlagen:

 

- 1 Prioritätenliste des Freistaates Bayern mit Lageplan (Anlage 1)

- 1 Lageplan mit Darstellung des Abschnittes F (Anlage 2)

- 1 Lageplan mit Darstellung des Abschnittes H (Anlage 3)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 HWS Regensburg - PA 03 12 13_ Abschnitte F und H _Anlagen 1-3 (1881 KB)