Vorlage - VO/13/9368/65  

 
 
Betreff: Straßenerschließung Lore-Kullmer-Straße - Westteil
im Bebauungsplangebiet 101 ehemalige Nibelungenkaserne
- Maßnahmenbeschluss -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Tiefbauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Vorberatung
03.12.2013 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
12.12.2013 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:             

 

Beschreibung der Maßnahme:

 

Die Herstellung des  westlichen Streckenabschnitts der Lore-Kullmer-Straße erfolgt gemäß dem aktuellen Stand des Bebauungsplans Nr. 102 „ehemalige Nibelungenkaserne“.

Abzweigend von der bereits teilausgebauten Haupterschließungsstraße verläuft die neue Straße rund 180 m in westlicher Richtung und knickt dann auf einer Länge von rund 100 m nach Süden ab. An deren Ende befindet sich auf einer Fläche von 25 x 25 m ein Wendeplatz. Außerdem wird auf einer Länge von rund 65 m eine Geh- und Radwegeverbindung zum bestehenden Wohnquartier an der Otto-Hahn-Straße geschaffen.

 

Auf dem in Ost-West-Richtung verlaufenden vorderen Abschnitt steht als öffentlicher Verkehrsraum eine Gesamtbreite von 15 m zur Verfügung. Es wird eine rund 5 m breite Fahrbahn asphaltiert und beidseitig je rund 2,5 m breite Gehwege gepflastert. Dazwischen verläuft ebenfalls auf beiden Seiten ein rund 2,5 m breiter gepflasterter Längsparkstreifen, der durch Bauminseln unterbrochen und strukturiert wird. Außerdem werden an einigen Bauminseln  die Außenbordsteine vorgezogen, so dass die Fahrbahn dort punktuell auf rund 4 m eingeengt ist. Weiterhin wird zur Verkehrsberuhigung und Gestaltung etwa auf halber Strecke die Fahrbahn durch eine mittige Bauminsel geteilt und platzartig gepflastert.

Im Kurvenbereich wird ebenfalls der Straßenraum großflächig gepflastert. Die Gehwege enden dort und es beginnt der verkehrsberuhigte Bereich. Es folgt in Richtung Süden ein reduzierter Gesamtquerschnitt von 10 m, der in eine rund 4,5 m breite asphaltierte Fahrbahn, östlich davon in einen rund 3 m breiten Grünstreifen und westlich in einen rund 2,5 m breiten Längsparkstreifen gegliedert ist.

Der gemeinsame Geh- und Radweg in Richtung Otto-Hahn-Straße wird rund 3 m breit asphaltiert und erhält beidseitig einen je rund 3,5 m breiten baumbestandenen Grünstreifen.

 

 

Straßenausstattung:

 

Die Straßenentwässerung wird über Straßenabläufe an die städtische Mischwasserkanalisation angeschlossen. Von der Wendefläche aus ist eine rund 60 m lange eigenständige Straßenentwässerungsleitung erforderlich.

 

Es wird eine LED-Straßenbeleuchtung neu errichtet. In der Fahrbahn und in den Gehwegen verlaufen die Ver- und Entsorgungsleitungen.

 

Die Grüninseln bzw. Grünstreifen werden mit Einzelbäumen bepflanzt. 

 

 

Bauabwicklung:

 

Es ist im Jahr 2014 vorrangig ein Teilausbau der Erschließungsstraße vorgesehen. Der Endausbau erfolgt Zug um Zug mit der Entwicklung der Bauquartiere.

 

 

Kosten und Finanzierung:

 

Die Planungs- und Baukosten für die Straßenerschließung betragen nach Kostenberechnung voraussichtlich rd. 850.000,- . Davon werden für den Teilausbau, der im Jahr 2014 erfolgen soll, rund 460.000,- € veranschlagt.

 

Im gültigen Investitionsprogramm 2012 2016 bzw. im Entwurf des Investitionsprogramms 2013 2017 sind bei UA 6325/80 HHSt. 1.6325.95809 die notwendigen Haushaltsmittel vorgesehen.

 

 


Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Zur Erschließung eines Wohnquartiers in der ehemaligen Nibelungenkaserne wird der westliche Teil der Lore-Kullmer-Straße entsprechend der Berichtsvorlage und nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel ab dem Jahr 2014 hergestellt.

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1:              Lageplan

Anlage 2.1:              Straßenquerschnitt mit Regeleinteilung

Anlage 2.2:              Straßenquerschnitt im Pflasterbereich

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 VO13936865_Anlage1 (364 KB)    
Anlage 2 2 VO13936865_Anlage21 (436 KB)    
Anlage 3 3 VO13936865_Anlage22 (372 KB)