Vorlage - VO/13/9449/60  

 
 
Betreff: Neubau Parkhaus für die Berufliche Oberschule Regensburg

Status:öffentlichVorlage-Art:Vergabevorlage
Berichterstatter/in:1. Amtsleiter Hermann
2. Amtsleiterin Spangel
Federführend:Amt für Hochbau und Gebäudeservice   
Beratungsfolge:
Bau- und Vergabeausschuss Entscheidung
10.12.2013 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:             

 

Mit dem Beschluss vom 22.04.2009 hat der Schulausschuss die Verwaltung beauftragt, die Planungen für den Neubau eines Schulgebäudes für die Berufliche Oberschule mit dem längerfristigen Ziel einer einhäusigen Unterbringung voranzutreiben und die erforderlichen Genehmigungen einzuholen.

Am 24.09.2009 erging der Stadtratsbeschluss, zur Errichtung eines neuen Schulgebäudes für die Berufliche Oberschule Regensburg in zwei Bauabschnitten.

Der Bau- und Vergabeausschuss hat in der Sitzung am 24.05.2011 beschlossen, das Wettbewerbsverfahren für den Neubau der Beruflichen Oberschule am Standort der ehemaligen Nibelungenkaserne durchzuführen.

Am 26.07.2011 stimmte der Bau- und Vergabeausschuss dem Bericht der Verwaltung zur weiteren Durchführung eines Wettbewerbsverfahrens zu.

Als erster Preisträger des Architektenwettbewerbes wurde das Büro Schulz & Schulz aus Leipzig prämiert und mit der weiteren Planung beauftragt.

Fristgerecht konnte der Förderantrag bei der Regierung der Oberpfalz im November 2012 eingereicht werden.

Am 12.12.2012 empfahl der Schulausschuss den Maßnahmenbeschluss für den 1. Bauabschnitt, den der Stadtrat am 13.12.2012 beschloss.

Es folgte am 19.03.2013 der Technische Beschluss im Bau- und Vergabeausschuss.

Die Maßnahme in nur einem Gesamtbauabschnitt durchzuführen wurde im Ferienausschuss am 22.08.2013 beschlossen.

In jedem Beschluss war auch die Erstellung der notwendigen Parkplätze für die Schüler und Lehrer nach Stellplatzverordnung der Stadt Regensburg enthalten. Die Planung des Parkhauses auf dem östlichen Nachbargrundstück wurde aber beim Architektenwettbewerb ausgegliedert und im Bau- und Vergabeausschuss am 24.07.2012 an das Architekturbüro Dotter + Payer, Regensburg vergeben. Im Maßnahmenbeschluss vom 13.12.2012 wurde festgehalten, die Planung des Parkhauses auf die maximal mögliche Stellplatzanzahl auszudehnen, die das Baugrundstück bauplanungs- und bauordnungsrechtlich ermöglicht.

 

 

II. Beschreibung der Baumaßnahme:

 

Standort/Grundstück

 

Im neuen Bebauungsplan Nr. 102 der ehemaligen Nibelungenkaserne wurde das Baufeld für die Parkgarage auf dem Grundstück festgelegt.

Das Baugrundstück grenzt direkt an die frei errichteten 19 Stellplätze/Behindertenparkplätze neben der Ballsporthalle für die Berufliche Oberschule und den Vereinssport. Im Norden fasst ein wertvoller und im Bebauungsplan geschützter alter Baumbestand das Grundstück. Auf der Osteite befindet sich ein Gehölzbestand von mittlerer bis hoher Bedeutung einschließlich mehrerer alter Trink/Regenwasserspeicher, die als Fledermausrückzugsgebiet eingetragen und damit geschützt wurden. Die neue Erschließungsstraße mit Grünstreifen, Gehweg und Abstandsgrün legt die südliche  Bebauungsgrenze fest.

 

 

Architektonisches Konzept

 

Anforderungen:

Nach Stellplatzverordnung der Stadt sind für 120 Lehrkräfte und 1.380 Schüler, davon rund 1.000 Schüler über 18 Jahre alt, insgesamt 205 Stellplätze nachzuweisen. Aufgrund einer privatrechtlichen Verpflichtung müssen zusätzlich noch 30 Stellplätze errichtet werden und mit einer Dienstbarkeit gesichert werden.

Im öffentlichen Straßenraum des neuen Quartiers werden keine Stellplätze vorgesehen. Deshalb ist die Vorgabe an die Architekten und Planungsingenieure, möglichst viele Parkmöglichkeiten aufzuzeigen.

Das Schallschutzkonzept zum Bebauungsplan schreibt zum Schutz der umgebenden, zukünftigen Wohnbebauung eine geschlossene Südfassade und Dachfläche vor. Außerdem ist die Nutzung auf eine reine Schulnutzung begrenzt und das Parkhaus muss zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr geschlossen sein.

Aus wirtschaftlichen Gründen soll das Parkhaus nur natürlich belüftet werden, was nur eine Untergeschossebene, belüftet über Licht/Luftschächte, erlaubt.

Die maximale Höhe des Gebäudes wird aus städtebaulicher Sicht durch die maximal mögliche Höhe der gegenüberliegenden Bebauung definiert.

Zusätzlich soll im Parkhaus das Trafogebäude für die Schule und auch für das neue Baugebiet Nibelungenkaserne integriert werden.

 

 

Planung:

Der Entwurf wurde in der 80. und 81. Sitzung des Gestaltungsbeirates am 2. Mai und am 11. Juli 2013 bewertet und entsprechend der Kritikpunkte überarbeitet. Das im Bebauungsplan vorgegebene Baufeld wird geringfügig auf der Südseite überschritten, um die maximal mögliche Stellplatzmenge bauen zu können und alle Anforderungen zu erfüllen.

Das Ergebnis ist auf der Südseite eine nach Osten und dem Geländeverlauf folgende abgestaffelte Fassade, angepasst an den Straßenverlauf und die angrenzende Sporthalle der Beruflichen Oberschule.

Diese Struktur fügt den großen Baukörper angemessen in die Umgebung ein und erlaubt die Erstellung von 327 Stellplätzen.

Die Südfassade ist aus Schallschutzgründen geschlossen und wird über eine Gussglasfassade gegliedert und belichtet. Die drei anderen Fassadenflächen werden mit großflächigen Metallgitterrosten verkleidet, so dass die Parkgarage natürlich belüftet werden kann. Die Zufahrt erfolgt an der durch das abfallende Gelände vorgegebenen Stelle an der östlichen Straßenfassade. Die Stellplatzanordnung ist über 5 gestaffelte, halbgeschossig versetzte Ebenen organisiert, um eine wirtschaftliche Ausnutzung zu gewährleisten.

Jeweils an den südlichen Kopfenden befindet sich das Treppenhaus. Die Stellplätze sollen nummeriert  und den Lehrern und Schülern direkt zugeteilt werden, damit kein Suchverkehr die schnelle Abfertigung der Parker behindert. Aus diesem Grund wird auch auf ein Schrankensystem im Einfahrtbereich verzichtet. Das Tor wird um 7.00 Uhr geöffnet und kurz nach Unterrichtsbeginn wieder geschlossen. Nachzügler können über ein Chipsystem das Tor zur Einfahrt öffnen. Somit soll ein Rückstau auf den Zubringerstraßen verhindert werden.

Die Ausfahrt wird ebenso zum Hauptunterrichtsende geöffnet sein bzw. ansonsten über ein innenliegendes Seilzugsystem zu bedienen sein. Das Parkhaus ist nur für die Schule und in Ausnahmefällen für schulische oder sportliche Veranstaltungen gemäß den Schutzvorgaben des Bebauungsplanes zu nutzen.

Auf der Westseite werden zur ebenerdigen Einfahrt und Wartung zwei Trafostationen integriert. Einmal der für die Stromversorgung der Schule und ein zweiter für die Versorgung des neuen Baugebietes.

Auf das Dach des Parkhauses, das aus Schallschutzgründen massiv ausgeführt werden muss, wird eine nach ost-west ausgerichtete Photovoltaikanlage für das Schulgebäude aufgestellt. Dies ist neuer Stand der Technik und die wirtschaftlichste Methode, den erzeugten Strom selbst zu verbrauchen bzw. die dann noch übrigen Überschüsse ins Netz einzuspeisen.

 

 

Photovoltaikanlage

 

Zur Minimierung des Primärenergiebedarfs dient die Installation o.g. Photovoltaikanlage auf dem Dach des Parkhauses. Es ist eine Photovoltaikanlage mit bis zu 165 kWp installierter Leistung geplant. Hier können jährlich bis zu 90 t CO2 eingespart werden. Daher ist der Einsatz einer Photovoltaikanlage aus energetischer und ökologischer Sicht empfehlenswert.

Aus Gründen des Klimaschutzes ist eine Photovoltaikanlage auf jeden Fall sinnvoll, da diese auch für den elektrischen Energiebedarf der Wärmepumpe des Schulhauses genutzt wird.

Die Möglichkeiten einer Förderung, z.B. durch die „Klimaschutzinitiative des Bundes“, vor allem im Zusammenhang mit Einsatz der Photovoltaikanlage am Dach, werden noch geprüft, da hierdurch eine annähernde CO2-Neutralität erzielt werden könnte.

 

 

Statik

 

Das  Bauwerk wird in Stahl- und Stahlbetonverbundbauweise hergestellt. Die Stützen, Decken und Außenwände werden vor Ort hergestellt. Vorgefertigte Filigrandecken ermöglichen einen wirtschaftlichen Bauablauf.

Der Baugrund ist wie bei dem Schulgebäude nicht geeignet, die Lasten des 5-geschossigen Parkhauses problemlos aufzunehmen. Deshalb wurde ein statisches Tragwerkskonzept mit Pfahlgründungen bis auf den Fels entwickelt. Das Gebäude steht auf einem Tragbalkengitterrost, der gehalten wird durch ein Bohrpfahlraster bis auf tragfähigen Boden. Der Fels beginnt auf dem Baugrundstück bei ca. 12 Metern Tiefe und fällt teilweise bis 18 Meter ab. Die Bohrpfähle müssen bis auf den Fels gegründet werden mit einem Einzeldurchmesser von je 80 bzw. 100 cm. Somit entsteht ein nachweisbares Tragwerk für den Gesamtbaukörper. Da das Parkhaus mit einem über Luftschächte natürlich belüfteten Untergeschoss ausgestattet wird, werden die Bohrpfähle um diese Geschosshe verkürzt.

 

 

Haustechnik

 

Die Entwässerung der Parkebenen erfolgt über Verdunstungsrinnen, da die Parkfrequenz bei reiner Schulnutzung gering ist.

Die Dachfläche wird über einfache Fallrohre an den Außenseiten entwässert.

Die Beleuchtung wird über energiesparende LED-Leuchten gewährleistet. Damit der Baukörper in den Abendstunden erkennbar bleibt, wird eine kleine Nachtdesignbeleuchtung hinter der semitransparenten Gussglasfassade eingeplant.

Die Möglichkeit für Ladestationen von Elektroautos wird vorgerüstet.

Der Zugang und die Zufahrtskontrolle werden über ein Chipsystem organisiert, das in Abstimmung mit der Schule entwickelt wird. Das Öffnen und Schließen des Einfahrtstores kann der Hausmeister von seinem Dienstzimmer in der Schule aus kontrollieren und steuern. Dafür wird das Tor videoüberwacht. Weitere Steuermöglichkeiten erfolgen über Zeitschaltuhr bzw. über das geplante Chipsystem.

 

 

Stellplätze

 

r die Schule sind 205 Stellplätze bauordnungsrechtlich notwendig. 30 Stellplätze müssen aus privatrechtlichen Verpflichtungen gesichert werden. Es werden fünf zueinander halbgeschossig versetzte Parkebenen gebaut. In jeder Ebene sind 60 bis 67 Stellplätze möglich. Insgesamt werden 327 Stellplätze gebaut.

Barrierefreiheit im Parkhaus ist nicht gefordert, da die notwendigen Behindertenstellplätze auf der Fläche zwischen Parkhaus und Sporthalle nachgewiesen werden.

 

 

III. Geplanter zeitlicher Ablauf

 

Mit dem Technischen Beschluss wird der Bauantrag fertiggestellt und eingereicht.

Der Förderantrag für die erforderlichen Stellplätze ist bereits im FAG Antrag für die Gesamtmaßnahme der Beruflichen Oberschule enthalten. Somit können die Ausschreibungen Anfang 2014 ausgegeben werden und der Baubeginn Mitte des Jahres erfolgen. Damit die Trafostationen rechtzeitig eingebaut werden können, muss das Parkhaus bis Ende 2014 im Grunde fertiggestellt sein. Die Gesamtfertigstellung zur Nutzung als Parkhaus wird im Frühjahr 2015 erfolgen.

 

 

IV. Finanzielle Auswirkungen

 

r die Baumaßnahme wurde bisher im Investitionsprogramm 2013 2017 ein Kostenrahmen von ca. 6,14 Mio. Euro vorgesehen. Der Haushaltsansatz wurde anhand einer Kostenschätzung mit Hilfe der Nutzflächen und Rauminhalte  nach BKI-Kennwerten (Baukostenindex) ermittelt.

Die Kostenberechnung gemäß den Erkenntnissen aus den Voruntersuchungen ergeben jetzt Gesamtbaukosten von 6,72 Mio Euro. Die Kostenerhöhung gegenüber der Kostenschätzung beruht im Wesentlichen auf dem schlechten Baugrund. Die Bohrpfahlgründung wurde den aktuellen Erkenntnissen der Grundstücksuntersuchungen des Bodengutachters angepasst und ergibt eine Mehrung von ca. 286.000.-- Euro. Die Beschaffenheit des teilweise belasteten Erdreiches verursacht Mehrkosten von ca. 361.000.-- Euro. Eine endgültige und verbindliche Aussage kann erst bei Bauausführung getroffen werden, da Gründung und Bodenverhältnisse noch schwanken können. Grundlage der Kostenermittlung sind hier jedoch schon die Erfahrungswerte der benachbarten Baustelle für den Neubau der Schule. Im Gegenzug wurden bereits im Bereich der technischen und baulichen Ausführung mögliche Einsparungen genutzt. In diesen Bereichen konnten die Kosten um ca. 70.000.-- Euro reduziert werden. Eine weitere Kostenreduzierung auf Stand der Kostenschätzung wäre nur bei Entfall eines Kellerhalbgeschosses mit gleichzeitiger Reduzierung der Stellplatzzahl möglich. Diese Option wurde aber nicht weiter verfolgt.

 

Die resultierende Differenz aus den bisherigen HH-Ansätzen und der aktuellen Kostenberechnung ist im Zuge des Haushaltsplanes 2014 und der mittelfristigen Finanzplanung zu berücksichtigen.

 

 

Zusätzliche Angaben zur Information:

 

Schulausschuss                                                                                                                              22.04.2009

Beauftragung der Verwaltung

 

Schulausschuss                                                                                                                              22.09.2009

Grundsatzempfehlungsbeschluss

 

Stadtratsplenum                                                                                                                              24.09.2009

Grundsatzbeschluss

 

Ausschuss für  Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen              20.04.2010

Grundsatzbeschluss

 

Bau- und Vergabeausschuss                                                                                                  24.05.2011

Beschluss zur Durchführung des Wettbewerbs

 

Bau- und Vergabeausschuss                                                                                                  26.07.2011

Beschluss zur weiteren Durchführung des Wettbewerbsverfahrens

 

Schulausschuss                                                                                                                              12.12.2012

Empfehlung zum Maßnahmenbeschluss

 

Stadtratsplenum                                                                                                                              13.12.2012

Maßnahmenbeschluss

 

Bau- und Vergabeausschuss                                                                                                  19.03.2013

Technischer Beschluss 1. BA mit Ballsporthalle

 

Ferienausschuss                                                                                                                              22.08.2013

Maßnahmenbeschluss und Technischer Beschluss

Gesamtmaßnahme in einem Bauabschnitt

 

 

Anlagen: Entwurfspläne (als Übersichtspläne, o. M.)

 


Der Ausschuss empfiehlt :

 

Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt die weitere Planung und Ausführung für den Neubau des Parkhauses für die Berufliche Oberschule entsprechend der Berichtsvorlage.

 


 

Anlagen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Plansatz A4 Stand 19.11.13 TB (2241 KB)