Vorlage - VO/13/9472/54  

 
 
Betreff: Wirtschaftsplan 2014 für die Katholische Bruderhausstiftung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeister Wolbergs
Federführend:Senioren- und Stiftungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten Vorberatung
11.12.2013 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
12.12.2013 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt:             

 

Anlage 1:              Gesamtwirtschaftsplan 2014 für die Katholische Bruderhausstiftung

Anlage 1a:              Teilwirtschaftsplan 2014 für die Förderstiftung

Anlage 1b:              Teilwirtschaftsplan 2014 für die Dr. Wunderle-Auer Zustiftung

 

 

1.      Der Erfolgsplan 2014 der Katholischen Bruderhausstiftung mit der Dr. Wunderle-Auer Zustiftung sieht folgende Erträge und Aufwendungen vor (Anlage 1):

 

Erträge                                                                                                                805.000 Euro

Aufwendungen                                                                                             1.003.000 Euro

Jahresergebnis/Verlust                                                                                 -198.000 Euro

 

Davon entfallen auf die Förderstiftung (Anlage 1a):

 

Erträge                                                                                                                704.000 Euro

Aufwendungen                                                                                                  653.500 Euro

Jahresergebnis/Gewinn                                                                                      50.500 Euro

 

Für die Zustiftung Dr. Wunderle-Auer (Anlage 1b) ergeben sich folgende Beträge:

 

Erträge                                                                                                                101.000 Euro

Aufwendungen                                                                                                  349.500 Euro

Jahresergebnis/Verlust                                                                                    -248.500 Euro

 

Der Verlust der Zustiftung Dr. Wunderle-Auer resultiert aus Instandhaltungsaufwendungen (Dach- und Kellersanierung der Zieblandstraße 6) und Umbau Ladengeschäft Maximilianstraße.

 

Der Vermögensplan der Katholischen Bruderhausstiftung enthält Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 471.700 Euro. Die Ausgaben zur Tilgung der Darlehen (Sanierung des Alten- und Pflegeheimes Bürgerstift St. Michael und des Anwesens Zieblandstraße 6) werden in voller Höhe über die Abschreibungen auf Anlagegüter finanziert. Außenfinanzierungen wie z.B. Fremdmittel in Form von Kreditaufnahmen sind nicht vorgesehen.

 

Der Finanzplan für die Jahre 2013 bis 2017 beinhaltet in der Übersicht die Entwicklung der Jahresergebnisse des Erfolgs- und Vermögensplanes.

 

 

2.                  Die Ermächtigung für die Stiftungsverwaltung, Prolongationen und Umschuldungen im Rahmen der haushaltsrechtlichen Gegebenheiten zu vollziehen und den Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten nachträglich zu unterrichten, ist erforderlich, da die Situation auf dem Kapitalmarkt generell durch rasch wechselnde Konditionen gekennzeichnet ist. Angebote von Kreditinstituten sind in der Regel nur sehr kurze Zeit gültig, so dass zwischen Angebotsabgabe durch die Banken und Annahme von Seiten der Stiftungsverwaltung grundsätzlich keine Entscheidung durch den Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten erfolgen kann. Im Rahmen des Zinsmanagements kann es auch vorteilhaft sein, Zinsgeschäfte für Prolongationen und Umschuldungen zukünftiger Wirtschaftsjahre vorzeitig im laufenden Wirtschaftsjahr einzugehen.

 

Als Maßnahmen des Zinsmanagements kommen auch derivate Finanzierungsinstrumente (zum Beispiel Swaps, Caps, strukturierte Darlehen) in Betracht. Diese Instrumente wurden von den Geldinstituten in den letzten Jahren weiterentwickelt und werden verstärkt auch im kommunalen Bereich angeboten. Solche Geschäfte nehmen als selbständiges Rechtsgeschäft Einfluss auf bestehende Zinspflichten und tragen zur Verringerung der Zinsbelastung bei.

 

Die oben genannte Ermächtigung für Prolongationen und Umschuldungen ist daher zusätzlich auf derivate Finanzierungsinstrumente einschließlich strukturierter Darlehen auszuweiten.

 


Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

1.                  Der Wirtschaftsplan 2014 mit dem Erfolgs- und Vermögensplan 2014 sowie Finanzplan 2013 2017 für die Katholische Bruderhausstiftung wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Anlagen 1, 1a und 1b sind wesentliche Bestandteile des Beschlusses.

 

2.              Die Stiftungsverwaltung wird ermächtigt, Prolongationen und Umschuldungen im Rahmen der haushaltsrechtlichen Gegebenheiten zu vollziehen und den Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten nachträglich zu unterrichten. Ferner wird die Stiftungsverwaltung ermächtigt, Zinsgeschäfte für Prolongationen und Umschuldungen zukünftiger Wirtschaftsjahre und derivate Finanzierungsinstrumente abzuschließen.

 


 

Anlagen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Wirtschaftsplan 2014-Katholische Bruderhausstiftung (12599 KB)