Sachverhalt:
Anlage: Wirtschaftsplan 2014 der Waisenhausstiftung Stadtamhof
1. Der Wirtschaftsplan 2014 sieht im Erfolgsplan folgende Erträge und Aufwendungen vor:
Waisenhausstiftung Stadtamhof Erträge 386.500 Euro Aufwendungen 304.300 Euro Jahresüberschuss 82.200 Euro
Zur Erfüllung des Stiftungszweckes stehen der Waisenhausstiftung Stadtamhof 164.500 Euro zur Verfügung.
Ein Teil des Überschusses (38.000 Euro) wird wie in den Vorjahren, für die anstehenden Tilgungsleistungen verwendet. Zum Werterhalt des Grundstock-vermögens wird aus dem Jahresüberschuss eine Kapitalerhaltungsrücklage in Höhe von 44.200 Euro gebildet.
Der Vermögensplan 2014 der Waisenhausstiftung Stadtamhof weist Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 38.400 Euro aus. Die Ausgaben (vor allem Tilgungsleistungen für Kredite) werden über Abschreibungen und das geplante Jahresergebnis finanziert.
Die Finanzpläne für die Jahre 2013 – 2017 stellen die Entwicklung der Jahresergebnisse dar.
2. Die Ermächtigung für die Stiftungsverwaltung, Prolongationen und Umschuldungen im Rahmen der haushaltsrechtlichen Gegebenheiten zu vollziehen und den Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten nachträglich zu unterrichten, ist erforderlich, da die Situation auf dem Kapitalmarkt generell durch rasch wechselnde Konditionen gekennzeichnet ist. Angebote von Kreditinstituten sind in der Regel nur sehr kurze Zeit gültig, so dass zwischen Angebotsabgabe durch die Banken und Annahme von Seiten der Stiftungsverwaltung grundsätzlich keine Entscheidung durch den Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungs-angelegenheiten erfolgen kann. Im Rahmen des Zinsmanagements kann es auch vorteilhaft sein, Zinsgeschäfte für Prolongationen und Umschuldungen zukünftiger Wirtschaftsjahre vorzeitig im laufenden Wirtschaftsjahr einzugehen.
Als Maßnahmen des Zinsmanagements kommen auch derivate Finanzierungs-instrumente (zum Beispiel Swaps, Caps, strukturierte Darlehen) in Betracht. Diese Instrumente wurden von den Geldinstituten in den letzten Jahren weiterentwickelt und werden verstärkt auch im kommunalen Bereich angeboten. Solche Geschäfte nehmen als selbständiges Rechtsgeschäft Einfluss auf bestehende Zinspflichten und tragen zur Verringerung der Zinsbelastung bei.
Die oben genannte Ermächtigung für Prolongationen und Umschuldungen ist daher zusätzlich auf derivate Finanzierungsinstrumente einschließlich strukturierter Darlehen auszuweiten.
Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
1. Der Wirtschaftsplan 2014 mit dem Erfolgs- und Vermögensplan 2014 sowie dem Finanzplan 2013 – 2017 für die Waisenhausstiftung Stadtamhof wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Stiftungsverwaltung wird ermächtigt, Prolongationen und Umschuldungen im Rahmen der haushaltsrechtlichen Gegebenheiten zu vollziehen und den Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten nachträglich zu unterrichten. Ferner wird die Stiftungsverwaltung ermächtigt, Zinsgeschäfte für Prolongationen und Umschuldungen zukünftiger Wirtschaftsjahre und derivate Finanzierungsinstrumente abzuschließen.
Anlagen:
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||