Vorlage - VO/13/9476/54  

 
 
Betreff: Wirtschaftsplan 2014 für die Hildegard Schmalzl Musikstiftung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeister Wolbergs
Federführend:Senioren- und Stiftungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten Vorberatung
11.12.2013 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
12.12.2013 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt:             

 

Anlage:               Wirtschaftsplan 2014 der Hildegard Schmalzl Musikstiftung

 

 

 

1.              Der Wirtschaftsplan 2014 für die Hildegard Schmalzl Musikstiftung sieht im Erfolgsplan Erträge in Höhe von 30.000 Euro und Aufwendungen in Höhe von

20.900 Euro vor.

 

Das für das Wirtschaftsjahr 2014 ausgewiesene Jahresergebnis von 9.100 Euro

wird zum Werterhalt des Grundstockvermögens eingesetzt und einer Kapital-erhaltungsrücklage zugeführt.

 

Zur Erfüllung des Stiftungszweckes stehen 18.300 Euro zur Verfügung.

 

Der Vermögensplan 2014 der Hildegard Schmalzl Musikstiftung enthält keine Einnahmen und Ausgaben.

 

Der Finanzplan für die Jahre 2013 2017 stellt die Entwicklung der Jahresergebnisse dar.

 

 

2.              Die Ermächtigung für die Stiftungsverwaltung, Prolongationen und Umschuldungen

im Rahmen der haushaltsrechtlichen Gegebenheiten zu vollziehen und den Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten nachträglich zu unterrichten, ist erforderlich, da die Situation auf dem Kapitalmarkt generell durch rasch wechselnde Konditionen gekennzeichnet ist. Angebote von Kreditinstituten sind in der Regel nur sehr kurze Zeit gültig, so dass zwischen Angebotsabgabe durch die Banken und Annahme von Seiten der Stiftungsverwaltung grundsätzlich keine Entscheidung durch den Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten erfolgen kann. Im Rahmen des Zinsmanagements kann es auch vorteilhaft sein, Zinsgeschäfte für Prolongationen und Umschuldungen zukünftiger Wirtschaftsjahre vorzeitig im laufenden Wirtschaftsjahr einzugehen.

 

Als Maßnahmen des Zinsmanagements kommen auch derivate Finanzierungsinstrumente (zum Beispiel Swaps, Caps, strukturierte Darlehen) in Betracht. Diese Instrumente wurden von den Geldinstituten in den letzten Jahren weiterentwickelt und werden verstärkt auch im kommunalen Bereich angeboten. Solche Geschäfte nehmen als selbständiges Rechtsgeschäft Einfluss auf bestehende Zinspflichten und tragen zur Verringerung der Zinsbelastung bei.

 

Die oben genannte Ermächtigung für Prolongationen und Umschuldungen ist daher zusätzlich auf derivate Finanzierungsinstrumente einschließlich strukturierter Darlehen auszuweiten.

 


Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

1.              Der Wirtschaftsplan 2014 mit dem Erfolgs- und Vermögensplan 2014 sowie Finanzplan 2013 – 2017 für die Hildegard Schmalzl Musikstiftung wird zur Kenntnis genommen.

 

2.              Die Stiftungsverwaltung wird ermächtigt, Prolongationen und Umschuldungen im Rahmen der haushaltsrechtlichen Gegebenheiten zu vollziehen und den Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten nachträglich zu unterrichten. Ferner wird die Stiftungsverwaltung ermächtigt, Zinsgeschäfte für Prolongationen und Umschuldungen zukünftiger Wirtschaftsjahre und derivate Finanzierungsinstrumente abzuschließen.

 


 

Anlagen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Wirtschaftsplan 2014-Hildegard Schmalzl Musikstiftung (3759 KB)