Sachverhalt:
Die F & B Grundbesitz Regensburg II GmbH plant das bestehende Nahversorgungsszentrum in der Dr.-Gessler-Straße 2 westlich der Kreuzung Dr.-Gessler-Straße – Friedrich-Ebert-Straße abzubrechen und ein neues Nahversorgungszentrum mit maximal 3.800 m² Verkaufsfläche sowie Wohnungen zu errichten. Da eine neue Wohnbaufläche von mehr als 4.500 m² Bruttogeschossfläche geschaffen werden soll, ist ein Anteil an öffentlich geförderten bzw. förderfähigen Wohnungen von 20 % dabei zu berücksichtigen.
Das Baugrundstück befindet sich an der Schnittstelle zwischen den Stadtquartieren Königswiesen Nord und Königswiesen Süd, deren städtebauliche Konzepte sich aufgrund ihrer Entstehungszeit grundsätzlich unterscheiden (Geländesituation, Höhenentwicklung, Gebäudedimensionierung. Gebäudestellung, Dichte etc.). Es soll daher vom Investor im Rahmen eines städtebaulichen Wettbewerbes untersucht werden, welchem städtebaulichen Konzept die Bebauung auf diesem Grundstück zuzuordnen ist. Ziel des Wettbewerbes ist es eine „angemessene“ Struktur und Dichte zu finden. Die grundsätzlichen Ziele des Wettbewerbes sind die Aufwertung des Standortes durch ein zukunftsfähiges Nahversorgungszentrum sowie durch den Neubau von Wohnungen, der soweit wie mögliche Erhalt der bestehenden Grünstrukturen, sowie die Beibehaltung der bestehenden öffentlichen Wegebeziehung im Norden. Um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen ist es geplant den Wettbewerb im kooperativen Verfahren durchzuführen. Die Auslobung soll Anfang Februar 2014 erfolgen. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 63 a XII Änderung „SO“ – Läden bzw. Nr. 63 a Königswiesen-Nord I und ist im Flächennutzungsplan als Sondergebiet Läden dargestellt. Da das geplante Konzept vom rechtskräftigen Bebauungsplan abweicht (Art der Nutzung, Bauraum, Stellplätze, Geschossigkeit, GRZ, GFZ, Abstandsflächen etc.), sind eine Änderung des Bebauungsplanes sowie eine Änderung der Darstellung im Flächennutzungsplan notwendig. Das Wettbewerbsergebnis kann als Grundlage für das Bebauungsplanverfahren verwendet werden. Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen wird daher zu gegebener Zeit über das Wettbewerbsergebnis informiert. In diesem Zusammenhang wird dem Ausschuss dann auch die Beschlussvorlage für die Bebauungsplanänderung zur Entscheidung vorgelegt.
Der Ausschuss beschließt:
Der Bericht über den geplanten städtebaulichen Wettbewerb im kooperativen Verfahren zum Baugrundstück Dr.-Gessler-Straße 2 wird zur Kenntnis genommen.
Anlagen:
BP Nr. 63 a XII Auszug
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